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Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-03-01

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-01

Wortprotokoll

Ich werde mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit kurzhalten, möchte aber vorausschicken, dass diese Kernfrage natürlich auch die Kommission sehr beschäftigt hat. Wir haben sechs bis sieben Stunden damit verbracht, die Vor- und Nachteile dieser Netzsperren zu debattieren. Wie auch immer Ihre Meinung dazu ist - in der Kommission hat man sich profund damit auseinandergesetzt.

Der Entwurf des Bundesgesetzes sah vor, illegale Online-Geldspiele möglichst einzudämmen. Dafür sah der Entwurf grundsätzlich vor, den Zugang zu den Websites zu sperren. Das war der Ansatz im Entwurf. Im Ständerat gab dieser Ansatz kaum zu reden und fand eine grosse Zustimmung.

Bei uns in der Kommission für Rechtsfragen war dieses Geschäft, wie Sie den vorherigen Voten entnehmen konnten, sehr umstritten. Mit einer Stimme Differenz hat sich unsere Kommission gegen diese Netzsperren ausgesprochen. Die Gegner dieser Massnahme - Sie haben es gehört - fürchten eine präjudizielle Wirkung für andere Bereiche, sehen in dieser Massnahme die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sehen einen Schritt in Richtung Zensur und sehen in der Umsetzung technische Probleme, insbesondere die Gefahr eines Overblockings. Grundsätzlich stellen sie in ihrer Überlegung auch die Verfassungsmässigkeit dieser Vorkehrung infrage.

Die Befürworter hingegen betonen, dass die Zugangssperren zur Erfüllung der Vorgaben in Artikel 106 der Bundesverfassung eine unabdingbare Voraussetzung darstellen. Ohne diese Voraussetzung seien Bundesverfassung und Volkswillen gar nicht umzusetzen. Die von Offshore-Standorten wie Malta und Gibraltar aus operierenden illegalen Online-Geldspielanbieter stellten eine klare Gefahr für die Spielerinnen und Spieler in der Schweiz dar. Diese Gefahr erodiere eigentlich die Prävention und den Schutz der Spielerinnen und Spieler; das wurde bereits grundsätzlich ausgeführt. Eine präjudizierende Auswirkung auf andere Bereiche sei überhaupt nicht zu erwarten. Die Frau Bundesrätin hat es vorhin gesagt: Es geht vielmehr um die Illegalität in der Schweiz, darum, im Internet das Angebot zu verhindern. Die Schweiz sei ein souveräner Staat, führen die Befürworter der Netzsperre aus. Man könne dies eben nicht vergleichen mit unserem Gang ins Ausland. Vielmehr gehe es um das illegale Angebot in der Schweiz. Wenn man dieses verhindern wolle, gebe es eben keinen Weg, der an dieser Netzsperre vorbeiführe. Als letztes Argument führen die Befürworter ins Feld, dass eine Netzsperre unumgänglich sei, wenn man Spielsucht, Geldwäscherei und Betrug effektiv das Handwerk legen möchte.

Das waren die Argumente, die in sechs, sieben Stunden grundsätzlich ausgetauscht worden sind. Es gab zwei Rechtsgutachten. Es gab das Rechtsgutachten der Gegner, die eben die Verfassungsmässigkeit infrage stellen. Dem gegenüber steht ein Rechtsgutachten, das die Verfassungsmässigkeit der Netzsperren absolut unterstreicht.

Grundsätzlich hat sich dann, wie gesagt, die Mehrheit der Kommission mit einer Stimme Differenz gegen die Netzsperren ausgesprochen. Das ist zusammengefasst die Haltung Ihrer Kommission.