Lexipedia

Burkart Thierry · Nationalrat · 2017-03-02

Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-02

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes einzutreten. Wir unterstützen zudem grundsätzlich die Mehrheitsanträge und damit, mit Ausnahme unter anderem des unbestrittenen Artikels 17, die Anträge des Bundesrates.

Die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die militärische Schifffahrt dürfte unbestritten sein. Dass neben der Blutalkoholprobe wie beim Strassenverkehr auch bei der Schifffahrt die Atemalkoholprobe zulässig sein soll, scheint uns aus Sicht der bürokratischen Vereinfachung ebenfalls völlig klar. Damit können die gleichen Geräte wie beim Strassenverkehr auch bei der Schifffahrt verwendet werden. Für uns ist auch unbestritten, dass eine zentrale Datenbank geschaffen werden soll, die an das bestehende Register für Fahrzeuge gekoppelt wird.

Wir bitten Sie also, bei den Artikeln 62b ff. nicht dem Ständerat, sondern der Fassung des Bundesrates zu folgen. Es macht keinen Sinn, dass nur und ausgerechnet bei der Schifffahrt jeder Kanton ein eigenes Register führen muss.

Der vierte Teil dieser Revision betrifft das Zulassungsverfahren. Von einer umfassenden Prüfung der Fahrgastschiffe wollen wir, wie in anderen Bereichen, zu einer sogenannten risikoorientierten Prüfung übergehen. Es ist eine erhebliche Vereinfachung, wenn im Rahmen des Zulassungsverfahrens punktuell angesetzt werden kann, ohne dass damit eine Verringerung der Sicherheit einhergehen würde. Die zuständige Bundesstelle ist aufgrund der zunehmenden Komplexität gar nicht mehr in der Lage, die umfassenden Prüfungen mit eigenem Personal vorzunehmen. Wir erachten daher die vorgesehene Auslagerung der Sicherheitsüberprüfung als sinnvoll. Dies hat allerdings Kostenfolgen bei den Unternehmen – wir sprechen von 3 bis 5 Prozent der Kosten eines Schiffsneubaus, das heisst von bis zu einer halben Million Franken. Mit der Übertragung der Sicherheitsüberprüfung auf die Unternehmen gehen eine Belastung der Unternehmen und eine Entlastung der Verwaltung einher. In der Kommission hat uns die Vertretung der Verwaltung zugesichert, dass im Gegenzug die Unternehmen von den Aufsichtsgebühren entlastet werden. Damit würden sich die Kostenverschiebungen ausgleichen. Ich bitte die sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, diesen Umstand zu bestätigen.

Unter der soeben geschilderten Prämisse bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und mit den genannten Ausnahmen jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.