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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-06

Wortprotokoll

Die EU wird die Roaminggebühren nicht einfach abschaffen: Zwar wird es ab Mitte dieses Jahres bei zeitlich begrenzten Auslandreisen innerhalb der EU für die Mobilkommunikation keine Aufschläge gegenüber den im Wohnsitzland vereinbarten Tarifen mehr geben. Das Verbot von Preisaufschlägen gilt aber nicht absolut: Für Fälle übermässiger Nutzung und für den ständigen Aufenthalt in einem anderen EWR-Mitgliedstaat sind Ausnahmen vorgesehen, die "fair use policy". Die EU-Regelung gilt für die schweizerischen Anbieter nicht, da die Schweiz ja nicht EU-Mitglied ist. Diese müssen die Grosshandelspreise für Roaming im Rahmen bilateraler Verhandlungen mit den europäischen Anbietern vereinbaren.

Die Preise für Roaming in der Schweiz sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes prüft der Bundesrat dennoch Massnahmen gegen unverhältnismässig hohe Endkundentarife beim Roaming. Er hat verschiedene Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben: das Festlegen fairer Abrechnungsmodalitäten, die Möglichkeit zur Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbieterinnen im Ausland oder die Festlegung von Preisobergrenzen. Die Verwaltung prüft auch unilateral einzuführende Verbesserungen bei den Endkundenangeboten. Der Bundesrat wird seine Botschaft zum Fernmeldegesetz im Herbst dieses Jahres vorlegen.