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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-06

Wortprotokoll

Die Idee der Einmalvergütung ist, dass Gesuchsteller den Investitionsbeitrag möglichst bald nach Einreichen der vollständigen Unterlagen zur Inbetriebnahme einer Fotovoltaikanlage bei Swissgrid erhalten. Auch aus diesem Grund ist die Einmalvergütung ein Erfolgsmodell, obwohl im Gegensatz zur kostendeckenden Einspeisevergütung nur höchstens 30 Prozent der Investitionskosten ausbezahlt werden. Die Auszahlungsfrist einer Einmalvergütung nach Einreichen der vollständigen Unterlagen beträgt heute rund neun Monate. Wegen dem Kostendeckel von derzeit 1,5 Rappen pro Kilowattstunde können nicht mehr als 12 000 Investitionsbeiträge pro Jahr ausbezahlt werden. Praktisch ebenso viele Anlagen werden aber in der gleichen Zeit neu bei Swissgrid angemeldet. Dazu kommen die Fotovoltaikanlagen auf der Warteliste, die ihr Wahlrecht zugunsten der Einmalvergütung ausüben.