Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-06
Wortprotokoll
Die Kantone sind gemäss Jagdgesetz grundsätzlich dazu verpflichtet, Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden zu ergreifen. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 hat der Bundesrat die Direktzahlungsverordnung mit dem Zweck geändert, die Sömmerung besser zu unterstützen. Um einen flächendeckenden Herdenschutz zu ermöglichen und die Kohärenz zu gewährleisten, wurde auch die Jagdverordnung angepasst. Als Massnahmen zum Herdenschutz kommen insbesondere Herdenschutzhunde infrage. Darüber hinaus unterstützt der Bund weitere Massnahmen der Kantone, insbesondere grossraubtiersichere Elektrozäune. Grundsätzlich haben sich die genannten Massnahmen bewährt. Sie werden in der Richtlinie zum Herden- und Bienenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren präzisiert. Das Bafu hat im Rahmen dieser Richtlinie die Höhe der Entschädigungszahlungen geregelt und die Anforderungen an die geförderten Massnahmen definiert. Wirkungskontrollen kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn trotz Herdenschutzmassnahmen Nutztierrisse auftreten.
Aktuell gibt es im Alpenraum rund 200 bis 300 Wölfe, wovon rund 40 bis 45 in der Schweiz leben. Der Alpenbestand des Wolfes kann dann erhalten werden, wenn jeder betroffene Staat seinen Anteil an die Erhaltung dieser Population beiträgt.