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Schmid Martin · Ständerat · 2017-03-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Ich glaube, die Diskussion, die wir nun geführt haben, gibt auch die Diskussion der Kommission wieder. Es wurde dort klar zum Ausdruck gebracht, dass auch wir bzw. dass alle das Anliegen unterstützen, dass Schwarzarbeit effizient bekämpft werden soll. Es geht um Arbeitnehmer, die sich betrügerisch verhalten, es geht um Arbeitgeber, die sich betrügerisch verhalten, und in diesem Zusammenhang wird vielfach auch bei den Arbeitnehmern auf einen migrationspolitischen Hintergrund verwiesen oder auf Sans-Papiers, welche sich im illegalen Bereich befinden. Hier muss die Schwarzarbeit effizient bekämpft werden. Diese Personen - seien es Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - müssen, wie das hier gefordert wurde, mit grossen Strafen zur Rechenschaft gezogen werden. Darin sind sich Mehrheit und Minderheit völlig einig, denn Schwarzarbeit ist schädlich; das wurde hier von allen Rednern zu Recht gesagt.

Die Frage ist einfach, ob wir mit den uns hier vorgelegten Vorschlägen die Schwarzarbeit besser bekämpfen können. Diese Frage haben wir zu beantworten. Ist es wirklich eine wirksame Verbesserung in Bezug auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit, wie sie heute in der Schweiz auch noch vorkommt? Hier ist die Mehrheit der Auffassung: Ja, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Minderheit sagt: Nein, es bringt in diesem Sinne nichts. Um Kollege Zanetti und die Löcher im Kessel zu zitieren: Es gibt oben ein Loch, um das Wasser reinzuschütten. Dann sollte unten keins sein. In Bezug auf die missbräuchliche Verwendung des Abrechnungsverfahrens haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir von der Kommission her der Meinung sind: Wenn jemand 26-mal das vereinfachte Abrechnungsverfahren in Anspruch nimmt, müsste man doch auch in einer juristischen Auslegung zum Schluss kommen, dass eine Gesetzesumgehung vorliegt. In den Materialien findet sich kein Hinweis, dass das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Treuhänder dafür zur Verfügung gestellt werden sollte, dass diese 26 Gesellschaften mit 26 Verwaltungsratshonoraren abrechnen können sollten. Ich glaube, da kommt man auch aus einer juristischen Sicht schnell zur Einsicht, dass dies eine Gesetzesumgehung ist.

Herr Kollege Vonlanthen hat meines Erachtens schon die richtigen Fragen in Bezug auf die Schwarzarbeit gestellt: Sind die Bussen wirksam? Ich möchte nur darauf hinweisen: Wenn Sie eintreten, ist ein Bussenrahmen von zuerst 1000 Franken und im Wiederholungsfalle von 5000 Franken vorgesehen. Das sind keine wesentlichen Bussen für diejenigen, die Mitarbeitende schwarz beschäftigen, weil die Schwarzarbeit ökonomisch einen zu grossen Vorteil für diese Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt.

Insgesamt sind wir folgender Überzeugung: Wenn Sie eintreten, können wir als Ständerat mindestens auch noch eine Verbesserung gegenüber der nationalrätlichen Lösung beschliessen, weil wir Ihnen auch einen Vorschlag machen mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren und so einen Teil der Kritik aufnehmen.