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Schmid Martin · Ständerat · 2017-03-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Hier geht es um das schon in der Eintretensdebatte vielfach erwähnte vereinfachte Abrechnungsverfahren. Im Gegensatz zum Bundesrat hat der Nationalrat das geltende Recht bevorzugt. Er will weiterhin die vereinfachte Abrechnung nicht nur auf Privathaushalte beschränken. Der Bundesrat wollte demgegenüber das vereinfachte Abrechnungsverfahren nur noch bei Anstellungen in Privathaushalten zulassen, um den heute vorkommenden Missbräuchen begegnen zu können.

Die Kommission hat sich intensiv damit beschäftigt, wie gross die Problematik ist. Insgesamt sind es zirka 90 Prozent private Haushalte, die die vereinfachte Abrechnung anwenden und so anwenden, wie das der Gesetzgeber ursprünglich wollte. Das heisst, dass nur etwa 10 Prozent, die dieses Abrechnungsverfahren anwenden, nicht Privathaushalte sind, wie zum Beispiel Vereine und Kleinstgewerbebetriebe. Somit kann es sich bei den Missbräuchen - das war auch die Schlussfolgerung - nur um Einzelfälle handeln. Offen blieb jedoch auch noch, ob die steuerlichen Fragen nicht im Rahmen des Tatbestands der Steuerumgehung hätten gelöst werden können.

Die Kommission verlangte dann in der Folge von der Verwaltung eine überarbeitete Formulierung, mit welcher der Geltungsbereich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens im Bundesgesetz so umschrieben werden kann, dass nicht nur im Privathaushalt beschäftigte Personen so abrechnen können, sondern wie heute auch ein weiterer Kreis davon profitieren kann. Dieser Vorschlag liegt Ihnen jetzt vor. Es sollen nur noch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ausgenommen sein, nicht aber Vereine. Kapitalgesellschaften haben heute schon andere Formalitäten zu beachten: Sie müssen einen Geschäftsbericht erstellen, eine Generalversammlung abhalten. Weil man für diese Gesellschaften auch eine eigene Steuererklärung einreichen muss, sollte man das Know-how besitzen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzurechnen. Mit dem Ausschluss dieser juristischen Personen vom vereinfachten Abrechnungsverfahren können insbesondere die Leitungsgremien dieser Firmen, insbesondere die Verwaltungsratsentschädigungen, von der Anwendung dieses Verfahrens ausgenommen werden. Hier hat die Verwaltung, wie wir gehört haben, vereinzelt Missbräuche festgestellt.

Der Ausgangspunkt für das Bundesgesetz war ja ursprünglich die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Bereich der Haushalthilfen, der Kleinstbeschäftigungen. Diese können mit dem Antrag der Kommission nach wie vor über das vereinfachte Verfahren abrechnen. Wir erreichen also mit unserem Antrag das Ziel, ohne die Bestimmung zu sehr einzugrenzen.

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, diesem von uns ausgearbeiteten Kompromiss zuzustimmen und dieser Lösung den Vorzug gegenüber der bundesrätlichen Variante zu geben.