Noser Ruedi · Ständerat · 2017-03-06
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Ich gestatte mir, hier als Erstes einmal eine ganz grundsätzliche Kritik anzubringen: Hier werden Termine und Daten eingeführt. Man muss während des Jahrs eine Meldepflicht für Tatbestände erfüllen, die eigentlich während dieses Jahrs für den anständigen Arbeitgeber überhaupt keine Rolle spielt. All diese Stellen, bei denen eine Meldepflicht besteht, rechnen auf Jahreslöhnen ab; sie wollen eine Jahresabrechnung, die stimmt. Keine der Stellen, bei denen man meldet, ist an einer monatlichen Abrechnung interessiert, gar keine. Das führt auch dazu, dass z. B. die Abrechnungen in unserer Firma jährlich revidiert werden. Jährlich bekommen wir von diesen Stellen ausgewiesen, von [PAGE 83] der AHV-Revision, von der Suva-Revision, von der Quellensteuerrevision, von vielen anderen Revisionen, dass wir alles korrekt machen.
Wenn Sie hier Ja sagen, kann es sein, dass die Quellensteuerrevision dem Arbeitgeber bestätigt, dass alles korrekt ist, und dass er trotzdem unter dem Jahr eine Busse kriegt, weil er unter Umständen statt acht Tage zehn Tage gebraucht hat, um etwas zu melden, z. B. weil die Mitarbeiter der HR-Abteilung in den Ferien waren. An vielen Orten ist es so, dass die Administration z. B. drei Wochen Betriebsferien hat. Wenn Sie diesem Gesetz zustimmen, können Sie am 1. August niemanden mehr einstellen, schlicht und einfach niemanden, weil die Wahrscheinlichkeit, dass in der Administration über den 1. August Betriebsferien sind, relativ hoch ist. Ich bitte Sie einmal ganz grundsätzlich, auf die vorliegende Bestimmung hier gar nicht einzutreten.
Zweite Bemerkung: Was ist der Wert dieser Meldungen? Diese sind komplett wertlos. Sie können diese Meldungen machen; Sie können nach drei Monaten schreiben, sie seien falsch, die Person habe die Stelle gar nicht angetreten, und bei den UVG-, bei den AHV-Stellen oder wo auch immer sind sie wieder gelöscht. Es gibt keine Verbindlichkeit bei diesen Stellen. Das heisst, ein "malfaiteur", ein Krimineller wird diese Aufzeichnungspflichten einfach pro forma erfüllen. Es gibt dann eine Kontrolle, er ist super gut. Wenn er mit der Arbeit fertig ist, wird er drei Monate später einfach schreiben, sie habe gar nicht stattgefunden. Die Sache ist erledigt, weil es rechtlich überhaupt keine Verbindlichkeit gibt. Es gibt sie nur dann, wenn wirklich gearbeitet wurde, und nur dann, wenn man schlussendlich abgerechnet hat; nur dann hat es eine Verbindlichkeit, sonst hat es an und für sich keine Verbindlichkeit.
Dritte Bemerkung: Das ist alles schon strafbar. Schauen Sie sich Artikel 112 Absatz 3 UVG an. Danach wird mit Busse bestraft, wer die Formulare nicht rechtzeitig einreicht, notabene mit einer Busse von maximal 5000 Franken bei Fahrlässigkeit und einer Busse von bis zu 180 Tagessätzen bei Nichtfahrlässigkeit, also mit sehr hohen Bussen. Sie können auch das Steuerrecht nehmen. Da heisst es im Zusammenhang mit der Verletzung von Verfahrenspflichten: Wer eine Bescheinigungs-, Auskunfts- oder Meldepflicht nicht erfüllt, wird mit Busse bestraft. Auch dort wird wieder unterschieden, ob es fahrlässig geschehen ist oder nicht. Auch dort ist die Busse bereits höher.
Das Gesetz nimmt in keiner Art und Weise Stellung dazu, was es dann mit diesen beiden Bussen auf sich hat. Wird die erste Busse der zweiten dann angerechnet?
Ich möchte Sie auch noch darauf hinweisen, dass Sie so schnell, schnell sagen, man könne solche Meldepflichten ja einfach und schnell erfüllen. Ich bitte Sie einfach, sich mal das Meldeverfahren betreffend die AHV anzuschauen; das ist nämlich noch lustig. Erstens will man wissen, wie hoch der AHV-pflichtige Lohn ist. Das können Sie relativ schnell melden, diese Information haben Sie. Zweitens will man alle Naturalausgaben kennen. Das ist dann schon etwas schwieriger, weil es durchaus sein könnte, dass sich der eine Arbeitsplatz eben gar nicht in der Firma befindet, sondern an irgendeinem Ort und dass Sie dort eine Spesenentschädigung bezahlen usw. Drittens müssen Sie - das ist etwas sehr Schwieriges - noch das Familienzulagenformular beilegen. Das heisst, Sie müssen noch pro Kind die Berechtigungsunterlagen für die Familienzulage zur Verfügung haben. Wer eine solche Meldung schon gemacht hat, kennt die Schwierigkeit. Wer hier im Parlament tätig ist, wird von den Parlamentsdiensten dauernd wieder aufgefordert, Schulbestätigungen einzureichen.
Das muss alles innert dreissig Tagen erfolgen. Das muss man alles innert dreissig Tagen hinkriegen, in einem einzigen Fall. Ich kann Ihnen sagen: Wenn es von einem Wochenaufenthalter nur zweimal vergessen wird, dann sind die dreissig Tage schon vorbei. Das ist die Situation, in der man dann steckt; das kann man gar nicht machen.
Dann werden auch noch der BVG-Ausweis und das Ganze in Bezug auf die Unfallversicherung verlangt. Da gibt es heute ein einziges Formular. Das ist perfekt, muss ich Ihnen sagen. Wenn Sie hier Ja sagen, müssen die betreffenden Stellen solche Formulare in ganz verschiedene Formulare aufteilen, weil man diese Informationen gar nicht alle gleichzeitig melden kann. Darum bitte ich Sie, dieser Bestimmung wirklich nicht zuzustimmen.
Vierte Bemerkung: Sie werden, denke ich, auch rechtlich in eine problematische Situation kommen. Es gehen nun zwei verschiedene Behörden kontrollieren. Heute muss man die Aufzeichnungspflicht gemäss AHVG, gemäss UVG und bezüglich der Quellensteuer erfüllen. Im Kanton Zürich regeln das z. B. die AHV und die Quellensteuer des Kantons, und das macht die Unfallversicherung, bei der Sie sind; wenn Sie bei einer privaten Versicherung sind, ist es die private Unfallversicherung, wenn Sie bei der Suva sind, ist es die Suva. Jetzt kommt eine neue Behörde, die feststellt, wie sie das kontrolliert. Das muss nicht identisch sein, das kann anders sein. Es kann durchaus den Fall geben, dass die AHV sagt, Sie hätten die Meldepflicht erfüllt, dass aber die andere Behörde halt sagt, nein, da fehle noch etwas. Das könnte auch eine Möglichkeit sein. Hat das einen Sinn? Sie bemühen hier eigentlich die anständigen Arbeitgeber. Diejenigen, die kriminell sind, werden sich dem ganz clever entziehen. Ich hätte gute Ideen, wie man das ganz einfach türken könnte, so, dass es keinen Erfolg hat.
Darum glaube ich, es wäre gut, wir würden hier ein Zeichen setzen und diese Bestimmung ablehnen, wie es der Nationalrat gemacht hat.