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Gysi Barbara · Nationalrat · 2017-03-06

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Wie bereits in der Eintretensdebatte geäussert wurde, geht es hier um die Revisionsstelle. Meine Minderheit verlangt, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle eingesetzt wird. Von verschiedener Seite wurde eine unabhängige Revisionsstelle gefordert. In der Vernehmlassung nahm dieses Thema einen grossen Stellenwert ein.

Im Ständerat war der Entscheid mit 21 zu 20 Stimmen sehr knapp; er hat sich zugunsten einer unabhängigen Revisionsstelle entschieden. In unserer Kommission wurde dieser Vorschlag aufgenommen und verfeinert, weil die Lösung des Ständerates punkto Governance gar nicht gut war. Dort hätte nämlich der Verwaltungsrat diese unabhängige Revisionsstelle selber wählen können. Das geht gar nicht. Immerhin hat unsere Kommission diesen Entscheid an den Bundesrat delegiert.

Aber dennoch: Ich bin klar der Meinung, es brauche diese Ausser-Haus-unabhängige-Revisionsstelle nicht. Die Finanzkontrolle ist genügend unabhängig.

In der Vernehmlassung und auch in unserer Diskussion war ein Argument für die sogenannt unabhängige Revisionsstelle, dass die kantonalen Ausgleichskassen ebenfalls unabhängige Revisionsstellen und nicht die kantonalen Finanzkontrollen eingesetzt hätten. Doch meines Erachtens kann diese Begründung nicht herangezogen werden. Die kantonalen Finanzkontrollen können nur bedingt mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle verglichen werden. Diese ist von der Unabhängigkeit und Fachlichkeit her klar anders aufgestellt als manch eine der kantonalen Finanzkontrollen. Die EFK ist vollkommen unabhängig und bekommt vom Bundesrat keinerlei Weisungen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist auch fachlich bestens in der Lage, diese Revision durchzuführen. Sie führt diese Revision ja auch seit vielen Jahren tatsächlich durch und erfüllt diese komplexe Aufgabe bestens und zur vollsten Zufriedenheit.

Dazu kommt, dass Parlament und Bundesrat sehr wohl ein Interesse daran haben, die Eidgenössische Finanzkontrolle einzusetzen - der Bundesrat hat das ja selber auch klar beantragt -, erfüllt doch Compenswiss eine wichtige Aufgabe im Bundesauftrag zugunsten der Bevölkerung. Sie haben es vorhin in einem Votum gehört. Kollege de Courten hat gesagt, es gehe hier um Volksvermögen. Ich denke, daher ist eben die Revision durch die Eidgenössische Finanzkontrolle eigentlich auch richtig gesetzt. Die Verwaltung dieser drei Ausgleichsfonds ist eine wichtige Aufgabe, und daher ist es richtig, dass die Revision von der bundesnahen, eigenen Finanzkontrolle durchgeführt wird.

Dann wurde in unserer Kommission auch diskutiert, dass es um die Revision einer öffentlichen Anstalt geht, die jedes Jahr namhafte Bundesbeiträge erhält. Die Tatsache ist eben, dass die Revisionsstellen, die überhaupt in der Lage wären, diese Revision durchzuführen, samt und sonders heute schon mit Mandaten bei Compenswiss engagiert sind. Es wäre dann noch relativ schwierig, eine schweizerische Revisionsstelle zu finden, die das fachliche Know-how hat, aber nicht schon involviert ist. Die Eidgenössische Finanzkontrolle genügt all diesen Grundsätzen und ist daher absolut die richtige Stelle, um die Revision durchzuführen.

Ich bitte Sie darum, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen und die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisorin einzusetzen.