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Marti Min Li · Nationalrat · 2017-03-06

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-06

Wortprotokoll

Aus Effizienzgründen begründe ich gleich beide Minderheitsanträge.[GZ]

Bei Artikel 2 Buchstabe d will die Mehrheit der Kommission einen Zusatz einfügen, dass die LEI nur auf Verlangen der UID-Einheit zugewiesen wird. Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass dieser Antrag nicht nötig ist. In diesem Gesetz geht es primär darum, die Erweiterung der Tätigkeiten des BFS zu ermöglichen. Es ist bereits in Artikel 10a festgehalten, dass die LEI nur auf Verlangen den UID-Einheiten zugeteilt wird. Diese Wiederholung, die die Mehrheit der Kommission hier bei Artikel 2 Buchstabe d möchte, ist daher nicht nötig. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die dem BFS ermöglicht, die Unternehmen dazu zu zwingen, eine LEI zu beziehen.

Wir bitten Sie daher, bei Artikel 2 Buchstabe d der Minderheit zu folgen und bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.

Bei Artikel 10c Absatz 1 soll ebenfalls der Zusatz "auf Verlangen der UID-Einheit" hinzugefügt werden. Dort geht es darum, dass die Zuweisung und Erneuerung der LEI kostenpflichtig sind. Wie bereits vorhin erwähnt, ist dieser Zusatz nicht nötig, da ja bereits in Artikel 10a festgehalten wird, dass die LEI nur auf Verlangen zugeteilt wird. Es ist auch nicht so, dass die Unternehmen nur beim BFS eine LEI beziehen können. Sie können diese auch im Ausland besorgen. Dieser Antrag erweckt den Eindruck, dass die Zuweisung und Erneuerung auch gegen den Willen einer UID-Einheit erfolgen [PAGE 208] könnten. Das ist aber nicht der Fall. Darum scheint dieser Antrag verwirrlich, und er schafft dadurch auch nur Unklarheit.

Auch hier bitte ich Sie im Namen der Minderheit der Kommission, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben und den Mehrheitsantrag abzulehnen.

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