Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2017-03-06
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat beschlossen, am Aufbau eines globalen Identifikatorensystems für Finanzmarktakteure teilzunehmen. Damit wird ein expliziter Wunsch einheimischer Unternehmen erfüllt, die im Ausland aktiv sind. Mit dieser Gesetzesrevision wird nämlich [PAGE 206] der Grundstein dafür gelegt, dass sie künftig ihre Unternehmensidentifikationsnummer für ihre ausländischen Tätigkeiten, den sogenannten LEI, den Legal Entity Identifier, nicht mehr im Ausland, sondern neu in der Schweiz beim Bundesamt für Statistik beantragen können.
Es handelt sich um eine technische Botschaft, materiell um eine sehr beschränkte Revision. Der Entscheid der WBK beschränkt sich einzig und allein auf die Ermächtigung des Bundesamtes für Statistik, die Rolle der Local Operating Unit zu übernehmen, also die zuständige Stelle für die Zuweisung des internationalen Identifikators zu werden. Wie die Einheiten und Tätigkeiten aussehen sollen, die einen LEI erfordern, davon hat die WBK keine Kenntnis, und dazu kann sie sich nicht äussern. Diese Fragen werden in anderen Erlassen geregelt, z. B. im Finanzmarktinfrastrukturgesetz und in den Empfehlungen der Gleif. Diese bestimmt insbesondere, welche Daten zwecks Veröffentlichung im Register der Gleif zu liefern sind. Man wird den Eindruck nicht ganz los, dass es sich hier um eine Blackbox handelt respektive eine Carte blanche erteilt werden muss.
Der CVP-Fraktion ist es deshalb wichtig, dass die WAK als zuständige Kommission für das Finanzmarktinfrastrukturgesetz genau prüft, welche Aufgaben und Anforderungen künftig erfüllt werden müssen, damit das Bundesamt für Statistik einem Unternehmen den internationalen Identifikator erteilt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kosten und der administrative Aufwand für die international tätigen Unternehmen, wie in der Botschaft versprochen, nicht aus dem Ruder laufen und tief und klein bleiben. Mit dieser Gesetzesrevision wollen wir weder den Unternehmen noch den Kantonen zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, sondern im Gegenteil Erleichterung bieten. Auch längerfristig, mit Phase 2, sollen beim Bundesamt für Statistik keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden.
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und fordert, wie bereits erwähnt, die WAK auf, in Bezug auf diese Gesetzesrevision zur Unternehmensidentifikationsnummer bei der Anpassung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes kritisch und genau hinzuschauen.
Zu den Anträgen: Bei Artikel 2 Litera d unterstützt die CVP-Fraktion die Kommissionsmehrheit. Es ist wichtig, dass die Zuweisung der einheitlichen internationalen Identifikationsnummer auf Freiwilligkeit beruht und dies gleich von Anfang an klar im Gesetz geregelt und festgelegt wird. Dieser Antrag kommt einer zusätzlichen Sicherung gleich, sodass wirklich nur seitens Unternehmen, aber nicht plötzlich seitens Bund eine LEI gefordert werden kann.
Bei Artikel 10c unterstützt die CVP-Fraktion die Minderheit. Nachdem bereits in Artikel 10a darauf hingewiesen wird, dass das Bundesamt für Statistik nur auf Verlangen einer UID-Einheit auch einen internationalen Identifikator ausstellt, wäre diese zusätzliche Erwähnung mehr verwirrend als klärend. Es könnte nämlich so plötzlich der Eindruck entstehen, dass die Zuweisung und Erneuerung der LEI ohne Verlangen der Firmen erfolgen könnten, was eben nicht der Fall ist. Dieser Zusatz hier ist absolut unnötig.
Ich bitte Sie, diesen Zusatz abzulehnen und die Minderheit zu unterstützen.