Noser Ruedi · Ständerat · 2017-03-06
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-06
Wortprotokoll
9 zu 1 - ich bin also jetzt der eine! Ich entschuldige mich dafür, dass ich die Feierabendzeit noch brauche, um Ihnen zu erläutern, warum ich gegen diese Motion bin.
Es ist für mich unbestritten, dass die Schweizer Hotelleriebetriebe in der heutigen Zeit herausgefordert sind. Das bin ich übrigens als Unternehmer mit meinem Betrieb und meinen Arbeitsplätzen auch. Auch ich suche nach allen Möglichkeiten, um meine Einstandskosten zu senken. Ich kann daher verstehen, wenn die Hotellerie das Gleiche tut. Aber die Fragen, die wir uns in Zusammenhang mit diesem Hotelbuchungsportal stellen müssen, sind folgende und ganz einfache:
1. Ob hier effektiv eine Knebelung und eine Übervorteilung bestehen, ist abzuklären.
2. Ist der angestrebte Weg mit einer Gesetzesänderung der angemessene?
3. Ist die Situation so spezifisch, dass eine branchenspezifische Regulierung in der Gesetzgebung wirklich gerechtfertigt und auch sachdienlich ist?
Zum ersten Punkt: Die Kommissionen für Booking.com und andere Buchungsplattformen sind hoch. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass Booking.com unabhängig verhandeln und die Bedingungen einseitig diktieren kann. Dann wäre eine marktmächtige Position gegeben. Die Bereitschaft der Hotels, solche hohen Kommissionen zu zahlen, kann aber auch darin begründet sein, dass Booking.com eine gute Dienstleistung erbringt, um etwa neue, sonst schwer direkt zu erreichende Gäste anzusprechen, beispielsweise mit entsprechendem Vertrauen in die Abschlussbedingungen oder mit der Übersetzung der Angebote in über fünfzig Sprachen. Auf jeden Fall muss man hier klar festhalten, dass dank den Buchungsplattformen die Hotelbelegung und -auslastung gestiegen ist und es heute für den Konsumenten mehr Transparenz gibt. So sind die Hotelpreise in der Schweiz in den letzten zehn Jahren um 13,5 Prozent gesunken. Man könnte also mit Fug und Recht sagen, dass sich Hotelleriesuisse hier gegen den Wettbewerb wehrt.
Wir sind hier in einer zweiseitigen Marktsituation: Hier kann eine Plattform als Mittler nur dann bestehen, wenn es gelingt, einerseits Gäste auf das potenzielle Buchen und andererseits Hotels als Anbieter von Zimmern gleichermassen anzusprechen. Es gibt einen Anreiz, dass alle die grösste Plattform benützen. Eine starke Marktstellung kann aber auch wieder sehr rasch erschüttert werden, gerade in der digitalen Welt.
Ob eine Knebelung und eine Übervorteilung vorliegen, ist situativ zu beurteilen. Das kann nicht in einem Gesetz geschehen, sondern ist Sache der anwendenden Behörden. Es geht um Wettbewerbsfragen. Wir haben im Kartellgesetz eine Regelung betreffend die Marktbeherrschung, und wir haben eine Wettbewerbskommission, die in den Augen der kritischen Ökonomen ihren Spielraum bereits extensiv nutzt.
Ein genauer Blick auf die Situation zeigt übrigens, dass die Hotels durchaus gute Möglichkeiten haben, die Preise frei zu gestalten. Ich habe das selbst überprüft. So werden Direktbuchungen besser behandelt; es werden nicht alle Zimmer über Booking.com angeboten, sondern nur eine Auswahl; die Stammgäste werden bevorzugt; besser behandelt wird auch, wer anruft. All das ist Praxis und unter der Paritätsklausel auch erlaubt. Ich gestatte mir die Bemerkung: Wenn der Kommissionssprecher sagt, Aktionen könne man nicht anbieten, ist das falsch. Booking.com hat eine sehr einfache Schnittstelle, über die man Aktionen sehr schnell der ganzen Welt bekanntmachen kann, nicht nur auf seiner eigenen Homepage. Das heisst, die enge Paritätsklausel ist nur auf Neukunden und Erstbuchungen beschränkt. Entspricht das wirklich einem Knebelvertrag?
Zum zweiten Punkt: Mit einem Gesetz regeln wir das Verhältnis auf Dauer. Was Eingriffe in die Privatautonomie betrifft - daran sollten wir in einem liberalen Staat doch auch wieder denken -, sollte die Gesetzgebung als schärfste Massnahme zuletzt angewandt werden, nachdem die anderen Massnahmenmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die bestehenden Möglichkeiten für die Hotellerie sind aber bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Zur Vermeidung einer Abhängigkeit ist es für einen Unternehmer angezeigt, sich selbst zu helfen. Die Hotellerie hat das mit einer eigenen Buchungsplattform versucht und dabei sogar die gleichen Paritätsklauseln angewandt, wie sie sie nun Booking.com gegenüber kritisiert. Aber ihre Plattform war national ausgerichtet, nicht global und - gestatten Sie mir diese Bemerkung - dilettantisch ausgestaltet. Gerade das Scheitern der eigenen Plattform der Hotellerie zeigt, dass Booking.com über Know-how verfügt, das die Hotellerie anscheinend nicht hat und das entschädigt werden muss. Die digitale Welt ist global. Wer heute noch nationale oder regionale Einzelgänge finanzieren will, wird einfach feststellen, dass das nicht funktioniert, und hat vermutlich in Bezug auf den globalen Markt nicht allzu viel kapiert. Nationale oder regionale Lösungen sind keine Lösungen. Es mag sein, dass eine [PAGE 101] globale Plattform für Hotelleriesuisse zu hohe Investitionen bedingt und nicht erreichbar ist. Dies wäre dann aber auch ein Eingeständnis, dass Booking.com eine gute Marktleistung erbringt und hohe Kommissionen eben nicht eine Folge von Marktbeherrschung und Knebelung, sondern von Know-how sind. Für die Beurteilung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung haben wir die Weko. Sie hat, gleich wie die Wettbewerbsbehörden in anderen Ländern, auch gehandelt.
Der Motionär wirft nun der Weko vor, sie habe nur die sogenannte breite Paritätsklausel verboten, nicht aber die enge. Der Grund ist einfach: Die enge Klausel hat Booking.com erst wenige Tage vor dem Entscheid der Weko eingeführt, angesichts der Entscheide anderer Länder. Wenn die Weko nun auch diese enge Klausel hätte beurteilen und verbieten wollen, hätte sie das Verfahren sistieren und die Untersuchungen neu aufnehmen müssen. Die Folge wäre gewesen, dass in der Schweiz im Gegensatz zum Ausland auch die breite Paritätsklausel weiter zulässig gewesen wäre. Das wäre kaum im Interesse unseres Tourismus gewesen. Die Weko sagt aber klar, dass sie die Situation beobachte und bei Bedarf, wenn nötig, auch gegen die enge Klausel einschreiten werde.
Wenn diese Marktbeobachtung zu lange dauern sollte, dann gibt es zwei einfache Mittel, um einen Entscheid zu beschleunigen: Entweder macht Hotelleriesuisse eine neue Anzeige, die übrigens ohne Kosten ist, und legt die Karten auf den Tisch, mit dem Hinweis, dass das Problem weiter besteht. Oder das WBF, unser Herr Bundesrat sitzt ja da, macht von seiner Kompetenz Gebrauch und ordnet eine Untersuchung an. All das geht viel schneller als eine Gesetzesänderung, wie sie die Motion verlangt. In diesem Fall hat der Bundesrat zwei Jahre Zeit, bis er uns eine Vorlage gibt, dann müssen wir sie im Parlament noch beraten, sprich: Vor Ablauf von vier Jahren wird gar nichts passieren.
Schliesslich hat der Preisüberwacher letzte Woche bekanntgegeben, dass er eine Untersuchung eingeleitet hat. Da Booking.com gemäss Entscheid der Weko mit der breiten Klausel marktbeherrschend ist, hat er dazu auch die Kompetenz. Der Preisüberwacher kann dann gezielt gegen überhöhte Kommissionen vorgehen. Das Verfahren beim Preisüberwacher kann in wenigen Monaten abgeschlossen sein.
Ich habe den Eindruck, dass die Branche hier aus allen Rohren schiesst und mit allen Instrumenten vorgeht, in der Hoffnung, dass dann irgendeines zum Erfolg führt und trifft. Ich finde es schade, dass die Branche, auf die wir stolz sein wollen, mit solchen Schrotschüssen versucht, ein Ziel zu treffen, statt ruhig die bestehenden Instrumente anzuwenden.
Zum dritten Punkt: Wir machen Gesetze für alle. Branchenspezifische Lösungen sind oft kontraproduktiv. Das ist keine gute Gesetzgebung und bedingt oft, dass die betroffene Branche eigentlich klar ein Schwächezeichen von sich gibt. Wir sollen das nicht tun. Und wenn wir jetzt eine Sonderregel machen, schreiben wir dann ein spezielles Kartellrecht für Hotels? Dann gehört wohl auch die Vorschrift dazu, dass tiefere Kommissionen unmittelbar den Hotelgästen vergütet werden müssen. Oder soll die Massnahme einfach zur Margenverbesserung der Hotels dienen? Oder pflastern wir das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit einem Katalog von Branchenregelungen voll?
Eine solche spezifische Gesetzgebung ist nicht zielführend. Darum bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.