Graber Konrad · Ständerat · 2017-03-07
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen zuerst einen Überblick über die Diskussion in Ihrer Kommission. Vieles wurde ja in diesen Debatten in den beiden Räten bereits bereinigt. Ich erinnere daran, dass sich beide Räte übereinstimmend dazu geäussert haben, das AHV-Referenzalter für Frauen auf 65 Jahre anzuheben, den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent zu reduzieren und in der Folge eine Rentenkürzung von 12 Prozent in Kauf zu nehmen. Sie haben sich weiter übereinstimmend dazu geäussert, eine Flexibilisierung für den Rentenbezug zwischen 62 und 70 Jahren vorzusehen und keine Anpassung der Beitragssätze von Selbstständigerwerbenden vorzunehmen. Sie wissen, dass Arbeitnehmende heute einen Beitrag von 8,4 Prozent des Lohnes bezahlen, während Selbstständigerwerbende einen Beitragssatz von lediglich 7,8 Prozent bezahlen - dies ist übrigens, in Klammern bemerkt, auch ein AHV-Zuschlag. Was die Kompensationsmassnahmen betrifft, ist man sich in den Räten insofern einig, als Kompensationen vorzusehen sind; das war in der vorberatenden Kommission des Nationalrates ursprünglich nicht der Fall. Unterschiede bestehen aber mit Blick darauf, wie diese Kompensationen vorgenommen werden sollen.
Wir haben in der Kommission nochmals die früheren Entscheide überprüft. Wir haben uns auch intensiv mit den Beschlüssen des Nationalrates auseinandergesetzt und uns in zwei Punkten dem Nationalrat angeschlossen.
Die Mehrheit will mit diesen zwei Änderungen auf die Vorlage des Nationalrates eingehen und letztlich dann auch das Ständeratsmodell fit machen für die Schlussphase. Die zwei Änderungen, die wir vorgenommen haben, betreffen erstens den Beginn des Sparprozesses. Es ist neu vorgesehen, dass auch im Modell des Ständerates der Sparprozess mit 25 Jahren beginnt und nicht bereits mit 21 Jahren. Zweitens haben wir die Übergangsgeneration auf zwanzig Jahre ausgedehnt, so, wie es auch das Nationalratsmodell vorsieht.
Die Folge dieser Beschlüsse ist, dass sich die Kosten gegenüber dem Nationalrat auf 150 Millionen Franken im Jahr 2030 reduzieren. Das heisst, beide Modelle schlagen im Jahr 2030 mit 0,7 Lohnprozenten zu Buche. Man kann sagen, wenn man alle Planungsunsicherheiten bedenkt, dass sich die beiden Modelle in einem ähnlichen Rahmen bewegen, was die Kosten angeht.
Es wurde in Ihrer Kommission eine Diskussion zur Generationengerechtigkeit und Sozialverträglichkeit geführt. Ihre Kommission liess sich dazu auch nochmals dokumentieren. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt aufgrund einer von ihm finanzierten Studie, dass heute die berufstätige Generation die Rentnerinnen und Rentner jährlich mit 1,3 Milliarden Franken finanziert. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes wird diese Finanzierung um 63 Prozent reduziert, und das ist der grosse Beitrag an die Generationengerechtigkeit. Ich meine, sie ist in diesem Punkt nicht vollständig hergestellt, aber die Finanzierung würde mit 63 Prozent massiv reduziert. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt dieser Vorlagen. In der Folge davon hat sich eine Mehrheit der Kommission auch dafür ausgesprochen, den Sparprozess für Junge erst mit 25 Jahren zu beginnen, wie dies das heutige Gesetz vorsieht und wie es der Nationalrat ebenfalls will.
Zudem hat sich die Kommission auch dafür ausgesprochen - ich komme dann später noch im Detail darauf zurück -, dass die massgeblichen BVG-Bestimmungen ein Jahr [PAGE 105] später in Kraft gesetzt werden. Damit wird den Pensionskassen die Umstellung auf das neue System administrativ vereinfacht. Diese Änderung erfolgte aufgrund eines Inputs des Schweizerischen Pensionskassenverbandes, der Branchenorganisation der Pensionskassen, und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen.
Zudem hat die Kommission in den Schlussbestimmungen von Vorlage 1 bei Ziffer III Absatz 3 eine Ergänzung vorgesehen, mit der sichergestellt wird, dass die gesamte Vorlage nur in Kraft gesetzt werden kann, wenn im Falle eines Referendums sowohl das Bundesgesetz als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung angenommen werden. Mit dieser Ergänzung wird sichergestellt, dass im Falle eines Referendums das Gesetz nicht in Kraft gesetzt wird, wenn nicht gleichzeitig die Zusatzfinanzierung eine Mehrheit bei den Stimmberechtigten findet.
Die Kommission hat schliesslich nochmals ihre Entscheide aus der ersten Differenzbereinigungsrunde bestätigt. Sie will ausdrücklich keinen erweiterten Interventionsmechanismus, der noch zusätzlich eine Erhöhung des AHV-Referenzalters vorsehen würde, in Kombination mit Mehrwertsteuerprozenten oder -promillen. Dieser Beschluss wurde einstimmig bestätigt.
Man will auch keine Abschaffung des Koordinationsabzuges, dies in einem Verhältnis von 8 zu 5 Stimmen. Hier gibt es eine Minderheit Keller-Sutter. Man will das deshalb nicht, weil die Abschaffung des Koordinationsabzuges vor allem die junge Generation, tiefe Einkommen sowie die KMU-Landschaft treffen würde. Ich komme dann bei der Detailberatung nochmals darauf zurück.
Die Kommission will auch einstimmig keine Veränderung betreffend Hinterlassenenrente, und sie will einstimmig keine Änderung betreffend Kinderrente. Hier will die Kommission an Ihren früheren Beschlüssen festhalten.
Die Renteneinbussen von 12 Prozent sollen gemäss Mehrheit der Kommission mit 70 Franken und mit der Erhöhung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent teilkompensiert werden. Es gibt in der Kommission zwei Minderheiten; der Herr Präsident hat das eingangs angesprochen. Es gibt die Minderheit II (Keller-Sutter), die sich im Wesentlichen dem Modell des Nationalrates anschliessen und auf den Koordinationsabzug verzichten will. Dann gibt es die Minderheit I (Kuprecht), die die AHV-Minimalrente um 450 Franken auf 1625 Franken erhöhen will. Wir haben zusätzlich in der Kommission noch ein weiteres Modell diskutiert bzw. haben Fragen zu einer allfälligen neuen Rentenformel gestellt und darauf Antworten vom BSV erhalten. Dazu wurde aber in der Kommission kein Antrag gestellt.
Sie haben alle Auswirkungen der Anträge der Mehrheit und der beiden Minderheiten in Ihrer Dokumentation, die Sie heute in definitiver Fassung erhalten haben. Sie unterscheiden sich zahlenmässig nicht gegenüber der Version von gestern, sie sind aber durchnummeriert, damit Sie die Seitenzahl erwähnen können, wenn Sie sich auf eine Tabelle beziehen wollen. Es handelt sich also inhaltlich um dieselben Zahlen wie gestern. Ich werde mich im Detail noch dazu äussern. Sie verfügen damit aus meiner Sicht über sämtliche Fakten, die Sie für einen sachgerechten Entscheid heute benötigen.
Nun nur noch eine Schlussbemerkung: Wir befinden uns in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Ich erlaube mir noch einige Worte auch im Hinblick auf einen allfälligen Kompromiss, wobei der Beschluss des Ständerates ja bereits einen Kompromiss darstellt. Wenn ich auf die ursprüngliche Arbeit Ihrer Kommission zurückblende, dann stelle ich fest, dass die Diskussionen sich damals um die Frage der 70 Franken und die Erhöhung des Ehepaarplafonds drehten, 155 Prozent oder 160 Prozent, es gab unterschiedliche Meinungen. Es ging um die Frage, ob die Erhöhung für sämtliche Rentnerinnen und Rentner oder nur für die neue Generation vorgesehen werden muss. Man hat dann aus Gründen der Reduktion des Umwandlungssatzes hier bewusst eine Änderung vorgesehen, die nur die Generation jener berücksichtigt, die noch Rentnerinnen oder Rentner werden, also die Neurentner.
Es wurde auch diskutiert, ob man nur 70 Franken oder nur eine Erhöhung des Ehepaarplafonds oder eine Kombination davon will. Auf jeden Fall hat sich die Kommission dann auch aus Kostenüberlegungen dazu entschieden, hier die neue Generation zu berücksichtigen und eine Kombination der 70 Franken und der Erhöhung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent vorzusehen, weil mit diesem Modell aufgrund der damals vorliegenden Zahlen - und auch die Zahlen, die heute vorliegen, bestätigen dies - die beste Wirkung erzielt werden kann. Ich rufe auch in Erinnerung - da kommt der Kompromiss dann auch zum Ausdruck -, dass die Gesamtabstimmung in Ihrer Kommission im Jahr 2015 einstimmig bei 4 Enthaltungen ausging; das war wirklich ein Kompromisswerk.
Die Medien berichteten bezüglich der Finanzierung über einen Kompromiss, der noch anstehen könnte. Dieses Thema haben wir in der Kommission nicht besprochen, aber es muss zuerst klar sein, was der Nationalrat genau will. Viele Punkte sind noch offen, beispielsweise die Hinterlassenenrente, die Kinderrente, der Vorbezug von Renten mit reduzierten Kürzungen und allenfalls das Fallenlassen des Interventionsmechanismus, mit oder ohne Kompensation. Es ist also noch nicht klar, ob der Nationalrat, wenn er auf den Interventionsmechanismus verzichten würde, eine Mehrwertsteuererhöhung vorsehen würde. All die Auswirkungen, die sich aus diesen offenen Punkten ergeben könnten, bewegen sich irgendwo in der Höhe von 0,1 bis 0,4 Mehrwertsteuerprozenten, und zwar können sie in Kombination in die gleiche Richtung gehen, sie können sich aber auch gegenseitig kompensieren oder in eine andere, in die umgekehrte Richtung erfolgen. Hier sind also noch zu viele Punkte offen, um irgendwie auch eine seriöse Diskussion darüber zu führen, wo wir mit der Finanzierung am Schluss allenfalls definitiv enden.
Immerhin kann erwähnt werden, dass das Ständeratsmodell wohl eher die Möglichkeit zulässt, bezüglich Finanzierung noch etwas zu bewegen, weil der AHV-Ausgleichsfonds beim Ständeratsmodell sowohl im Jahr 2030 wie auch im Jahr 2035 nach den Berechnungen des BSV um einen zweistelligen Milliardenbetrag - um einen zweistelligen Milliardenbetrag! - höher wäre als das Modell des Nationalrates. Das gibt Manövrierspielraum beim Modell des Ständerates, aber nicht dermassen bei den anderen Modellen, die auch zur Diskussion stehen.
Zu guter Letzt noch Folgendes: Ich bedauere in dieser ganzen Diskussion ein bisschen den Kampf mit roten Linien. Das ist eigentlich zutiefst unschweizerisch. Das ist nicht ein Vorwurf an irgendjemanden, schon gar nicht an unseren Rat oder an den Nationalrat, aber die Verbände, die sich hier mit roten Linien äussern, gehen schon ein grosses Risiko ein. Sie verhindern natürlich letztlich auch die Konsenssuche. Gefragt wäre ein Kampf für ein konkretes Modell, das in die Schlussabstimmung gebracht werden könnte und damit auch den Hauch einer Chance hätte, eine Volksabstimmung zu überleben. Diese Forderung richtet sich auch an linke Kräfte, die mit dem Referendum drohen, bevor die Vorlagen sich in der Schlussphase befinden, und gleichzeitig keine Alternativen zum Ständeratsmodell präsentieren. Beide Seiten können diese Vorlagen an die Wand fahren. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.
Ich will nicht dramatisieren, und hier wird ja diese Meinung auch grösstenteils geteilt, wenn ich festhalte, dass dieses Geschäft gesellschaftspolitisch für das Wohl unseres Landes wirklich sehr zentral ist. Nur wenn es gelingt, mit der definitiven Lösung eine Mehrheit in den Räten und bei einer Volksabstimmung zu erreichen, wird auch der gesellschaftspolitische Frieden in unserem Land gewahrt oder wiederhergestellt. Dies dürfte Voraussetzung auch für kommende Vorlagen sein, wie beispielsweise eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III. Wenn Sie heute auf der Linie des Ständerates bleiben und der Nationalrat noch einige Klarheit zu den offenen Punkten schafft, werden wir in der Einigungskonferenz nochmals mit aller Kraft versuchen, eine einvernehmliche Lösung in diesem sehr zentralen Dossier zu schaffen.
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