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Stöckli Hans · Ständerat · 2017-03-07

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-07

Wortprotokoll

Zuerst ein Wort zu meiner persönlichen Betroffenheit: Ich werde in einem Monat das AHV-Alter erreichen und, das kann ich hier ohne Weiteres sagen, dementsprechend nicht betroffen sein von der Lösung, die wir jetzt erkämpfen. Auch wenn ich die AHV aufschieben würde, würde es nichts nützen. Ich bin also sehr unverdächtig, wenn ich mich für diese 70-Franken-Lösung einsetze.

Ich bin etwas erstaunt darüber, dass man die AHV nicht ihrer Bedeutung entsprechend würdigt. Gerade Sie, Frau Keller-Sutter, müssten doch eigentlich stolz sein, dass 1947 ein Bundesrat Ihrer Partei, Herr Stampfli, die AHV im Volk verankern konnte, notabene gegen - das spielt vielleicht heute noch eine gewisse Rolle - die Haltung des Arbeitgeberverbandes. Man hat den Eindruck, dass die Einstellung zur AHV nach wie vor nicht problemlos ist. Es ist ja wirklich erstaunlich, dass seit 1975 die AHV-Beiträge unverändert geblieben sind. Wir bezahlen seit 42 Jahren je 4,2 Prozent Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Zum Vergleich: In der zweiten Säule haben sich die Beiträge in den letzten Jahren verdoppelt. Man gibt im Schnitt, das ist noch schwieriger, über 19 Prozent an die zweite Säule. Da bin ich schon erstaunt, welches Vertrauen man in die zweite Säule hat und wie wenig Vertrauen in die erste Säule; insbesondere wenn man, wie ich bei Herrn Hug gelesen habe, jetzt sogar einen Umwandlungssatz von unter 5 Prozent anstrebt. Das heisst, dass man, ohne Berücksichtigung der Zinsen, weniger kriegt, als man bezahlt hat. Trotzdem setzen Sie, Frau Keller-Sutter, alles auf die Karte zweite Säule. Das verstehe ich nicht ganz, insbesondere unter Berücksichtigung der Erfahrung, die wir leider im Verlaufe der Zeit machen mussten.

Erfreulich ist, dass natürlich auch Ihr jetziger Minderheitsantrag in gewissen Punkten gegenüber der Lösung des Nationalrates Verbesserungen enthält, insbesondere eben wegen dem Mehrwertsteuerprozent. Das Problem ist nur, dass Ihr Lösungsvorschlag für die kleinen und mittleren Einkommen sehr teuer ist. Die Beiträge, welche zusätzlich auch über die zweite Säule bezahlt werden müssen, um die gleiche Leistung zu kriegen, werden gegenüber unserer Lösung fast verdoppelt; der Kommissionssprecher hat sogar die Prozentsätze erwähnt. Am Ende des Tages, im Jahr 2035, sind dann 11 Milliarden Franken weniger im Ausgleichsfonds. Das, liebe Frau Keller-Sutter, ist nicht die Lösung, die wir anstreben müssen.

Sehr erfreut bin ich natürlich auch über die Versuche von Kollege Kuprecht, die beiden Säulen gemeinsam zu betrachten, die Begehrlichkeiten gegenüber der anderen Säule auch in Zahlen auszudrücken. Das spricht für die Übungsanlage, welche Herr Bundesrat Berset ermöglicht hat. Ich denke, es wächst immer mehr die Einsicht, dass es klug war, den Stier bei beiden Hörnern zu packen und eben eine Lösung zu bringen, die sich auf das Geld im Portemonnaie bezieht und nicht die erste und die zweite Säule wie verschiedene Währungen behandelt. Das Problem ist nur, Herr Kuprecht, Ihr Lösungsvorschlag ist sehr teuer. Wenn ich zurückdenke an die Diskussion - vorgeschlagen wurden 2 Prozent, 1,5 Prozent, 1 Prozent Mehrwertsteuer, null Prozent von gewissen Kreisen, dann knapp 0,5, jetzt 0,6 Prozent -, frage ich mich, wie Sie, Herr Kuprecht, Ihren Leuten verkaufen wollen, dass jetzt 1,2 Prozent Mehrwertsteuer dafür bezahlt werden müssen, und zwar früher als geplant. Obwohl mit dieser Lösung die Minimalrenten angepasst würden, würden dann Leute - jetzt kommen wir zur Kehrseite der Medaille, Herr Kuprecht -, die ein Einkommen von über 55 000 Franken haben, das ist zum Glück die Mehrheit, durchwegs massiv schlechtergestellt. Ihr Antrag, der teuer ist, würde dann einer grossen Zahl von Personen - über 88 Prozent - weniger Rente bringen.

Sie werden auch erklären müssen, weshalb man mehr bezahlt, ohne dass eine Kompensation erfolgt. Ich habe den Eindruck, dass man alles versucht und bereit ist, fast jeden Preis zu bezahlen, nur um nicht bei der AHV diesen Schritt zu machen, diese Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3 bzw. zweimal 0,15 Prozent, also von 8,4 auf 8,7 - und das nach 42 Jahren.

Die Lösung der Mehrheit der ständerätlichen Kommission hat die Prüfung bestanden. Sie hat keine negativen Auswirkungen, wie man gemeinhin darzulegen versucht, und sie berücksichtigt beide Säulen und beide Beitragsmöglichkeiten angemessen. Ausserdem - und das ist eigentlich das Wichtigste - erreicht sie ihr Ziel, nämlich im Jahre 2030 einen Fondsbestand von über 100 Prozent, wobei auch im Jahre 2035 die Situation noch erheblich besser ist als bei den beiden Minderheitsanträgen.

Ich empfehle Ihnen dementsprechend, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.