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Ettlin Erich · Ständerat · 2017-03-07

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte noch einen Punkt betonen: Herr Kuprecht hat gesagt, das Brückenbauen würde von der Kommissionsmehrheit verhindert, man habe sich keinen Millimeter weit bewegt. Das ist natürlich nicht so. Ich glaube, dass das Kollege Rechsteiner jetzt auch gezeigt hat.

Ich möchte auch auf einen Punkt aufmerksam machen, bei dem wir uns wirklich bewegt haben: Es ist der Punkt, dass man den Sparprozess im BVG mit 25 Jahren beginnen lässt. Man muss sich auch einmal wieder die Kennzahlen vor Augen führen; jetzt wird alles vermischt. Der Sparprozess im BVG ist obligatorisch. Jeder muss einbezahlen, wenn er von den obligatorischen Kennzahlen erfasst wird - ab 25 Jahren; in der alten Version des Ständerates war es ab 21 Jahren. Das beginnt gemäss Ständeratslösung aber erst, wenn man einen Jahreslohn von 21 150 Franken hat. Heute beginnt es bei einem Lohn über 24 000 Franken. Das heisst, die Abschaffung des Koordinationsabzuges oder die Reduktion des Koordinationsabzuges ändert für die Leute, die weniger als 21 150 Franken verdienen, nichts. Sie sind nicht im Obligatorium, sie sind auf die AHV angewiesen.

Ihre Kommission hat sich wirklich auch bewegt. Heute ist es so, dass der Sparprozess mit 25 Jahren beginnt. In der Lösung des Ständerates waren 21 Jahre vorgesehen, der Nationalrat hat 25 Jahre vorgesehen. Wir haben das im Rahmen der Beratung in Ihrer Kommission jetzt auch vorgeschlagen. Ich möchte Ihnen dazu auch noch schnell die Begründung liefern: Erstens haben wir so eine Differenz weniger zum Nationalrat, und zweitens ist es ein Entgegenkommen gegenüber den anderen Modellen. Ich muss auch persönlich sagen, dass ich das vertreten habe, weil ich sehe, dass viele junge Leute zwischen 21 und 25 Jahren nicht ans Sparen denken, sie möchten den Einstieg ins Berufsleben schaffen. Das ist viel wichtiger, als wenn man hier ein paar Prozente wegnimmt. Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Hier zu sparen, um die Rente zu verbessern, heisst, dass man etwas vom Lohn abzieht. Die Betroffenen haben dann weniger in der Tasche. In dieser Phase zwischen 21 und 25 Jahren sind viele im Studium, es sind Leute im Praktikum - ich sage, die "Generation Praktikum" ist unterwegs -, sie wollen Arbeit und möglichst viel netto in der Tasche haben. Sie denken noch nicht daran, dass es dann einmal eine höhere Rente geben würde.

Wir haben auch die statistischen Zahlen gesehen. Es sind in dieser Phase auch nicht viele Leute betroffen, die heute im Obligatorium sind. Die Absenkung des Anfangsalters ist mit zusätzlichen Kosten verbunden; Herr Rechsteiner hat es gesagt. Das sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkosten. Das verteuert also die Löhne, auch für die Unternehmer, die solche jungen Leute anstellen. In dem Sinne ist es auch gut, wenn man diese Teuerung hier noch nicht macht. Es führt auch zu Vermeidungsstrategien, weil der Einstiegslohn ja bei 21 150 Franken ist. Man versucht dann vielleicht gerade in dieser Zeit, tiefere Löhne anzubieten, damit man nicht ins Obligatorium kommt. Wie gesagt, hier ist der Einstieg ins Berufsleben wichtiger als das Sparen fürs Alter. Der Spareffekt ist auch nicht so gross, die Wirkung auf die Rente auch nicht. Wenn man einen guten Einstieg in den Beruf gefunden hat, kann man es später hoffentlich auch nachholen und die Rente in der zweiten Säule verbessern.

Bezüglich des Schwelleneffekts wurde gesagt, ja, aber wenn man mit 25 einsteige, dann seien es bei unserem Modell, beim Ständeratsmodell, 7 Prozent. Es seien also nicht 5 Prozent, wie wir sie für die Altersstufe zwischen 21 und 24 vorgesehen haben. Das ist klar, es gibt einen Schwelleneffekt - wir haben sowieso einen Schwelleneffekt. Irgendwann steigt man ein, und dann hat man einen Abzug. Ob dieser jetzt mit 21 oder mit 25 Jahren kommt, tut dann nicht mehr viel zur Sache.

Lassen Sie mich noch zur Diskussion betreffend die 70 Franken etwas sagen. Natürlich, wir haben es schon mehrmals [PAGE 116] gesagt, Schönheitspreise gewinnen wir damit nicht. Aber es geht auch hier darum, dass wir ein Paket haben, das wir vor dem Volk vertreten können. Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen - am Schluss müssen wir das Geld von irgendwoher nehmen. Wenn wir rein in der zweiten Säule bleiben, nehmen wir es vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer und sagen den Leuten: "Baut doch eure Rente selber auf, macht das doch selber, zahlt halt frühzeitig ein, dann habt ihr auch eine höhere Rente." Mit der Vermischung beider Systeme ist man zwar nicht mehr in der reinen Lehre, aber man hat dann mit dem Umlageverfahren der AHV, wo die einen für die anderen und höhere Einkommen für die tieferen einzahlen, einen Ausgleich zum System, bei dem man sagt: "Du musst selber für dich ansparen, schau für dich selber, dann schaut auch Gott für dich" - umgekehrt gesagt. Aber im Umlageverfahren gibt es eine Vermischung der Systeme, die sozial ist. Jetzt kann man sagen, ja, das sei eine Art Steuer für die höheren Einkommen. Aber gerade das schlägt man dann dem Volk ja vor. Im Kapitaldeckungsverfahren in der zweiten Säule zahlt man nur für sich selber ein.

Die 70 Franken wirken natürlich unten mehr als oben, weil sie in Prozenten - ich bin jetzt bei den Prozenten; ich weiss, Kollege Kuprecht sagt mit einem gewissen Recht, dass man nicht von Prozenten, sondern von Franken lebt - für die Minimalrenten mehr als für die Maximalrenten sind. Bezahlt wird das natürlich von den höheren Einkommen.

Ich muss einfach Folgendes sagen: Für meinen Kanton - Gott sei es geklagt, wir sind ein Kanton mit tiefen Einkommen - ist die Version des Ständerates besser; wir haben in der Kommission nämlich Berechnungen gesehen. Die Einkommensmillionäre zahlen im Modell des Ständerates halt einfach mehr ins System und kriegen weniger. Da wir mit tiefen und wenig hohen Einkommen gesegnet sind, ist dieses Modell für meine Region sicherlich gut. Es ist meines Erachtens aber auch einfach für die tieferen Einkommen gut. Die Beispiele, die uns hier gezeigt worden sind, zeigen das deutlich auf. Die KMU-Wirtschaft hat Vorteile, weil die Verbesserung bei der zweiten Säule halt Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen schon auch, das Modell der Mehrheit Ihrer Kommission anzunehmen, bei dem wir jetzt Anpassungen gemacht haben, mit diesem Entgegenkommen bei der Übergangszeit und beim Einstiegsalter von 25 Jahren.