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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-03-07

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-03-07

Wortprotokoll

Wahrscheinlich sprechen wir jetzt über die wichtigsten Vorlagen dieser Session. Sie beschäftigen uns ja seit mehreren Sessionen. Wir streiten um zwei Modelle oder um zweieinhalb Modelle.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass beide Modelle sehr viele Gemeinsamkeiten haben. Diese Gemeinsamkeiten werden am Schluss der Bevölkerung erklärt werden müssen. In beiden Modellen wird der sogenannte Umwandlungssatz massiv gesenkt - mit Rentenverlusten von 12 Prozent -, das Frauenrentenalter wird in beiden Modellen erhöht, in beiden Modellen wird der Koordinationsabzug entweder gesenkt oder, im Nationalratsmodell, sogar abgeschafft.

Die Frage ist, wo denn der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Modellen liegt. Der wesentliche Unterschied liegt darin, ob und wie man diejenigen Menschen, die nun mit beiden Modellen Verluste erleiden werden, entschädigt - ich sage "entschädigt": Es ist eine Schadensfrage, die wir uns hier stellen.

Kollege Kuprecht hat gesagt, die Übergangsgeneration habe ja gar keine Rentenverluste. Sie würde ja, sagte er, durch den Sicherheitsfonds vollständig entschädigt. Kollege Kuprecht, das stimmt eben gerade nicht! Das stimmt eben gerade nicht! Worin liegen die Verluste dieser Übergangsgeneration? Sie liegen zunächst natürlich in der Rentensenkung um 12 Prozent durch die Senkung des Umwandlungssatzes. Das wird grossteils tatsächlich in beiden Modellen durch den Sicherheitsfonds ausgeglichen - zu Recht. Und nun kommt der Unterschied: Der Mensch, der nachher diese Rentensenkung erleidet, hat in seinem Portemonnaie rechts hinten nicht nur diese Rentensenkung zu verkraften, sondern ab sofort auch Beitragserhöhungen, die er jetzt jeden Monat zahlen muss. Diese Beitragserhöhungen - Sie sehen es auf der Liste auf den Seiten 2 und 3 - sind zweistellige, zum Teil hohe zweistellige Tausenderbeträge.

Eine 49-jährige Person mit einem eher tiefen Einkommen von 25 000 Franken würde also mit dem Modell des Nationalrates 41 000 Franken mehr Beiträge zahlen müssen, und das, damit sie nachher eine Rentensenkung bekommt. Die Rentensenkung wird ausgeglichen, das stimmt, die Beitragserhöhung nicht. Dieser Mensch hat, wenn es ein Mann ist, nur die Beitragserhöhung zu verkraften, wenn es eine Frau ist, zusätzlich die Erhöhung des Frauenrentenalters.

Jetzt kommt für die gleichen Menschen - das ist die Übergangsgeneration - dazu, dass sie jetzt schon im sogenannten Überobligatorium dauernd künftige Rentensenkungen erleiden, weil der Umwandlungssatz im Überobligatorium jetzt schon dauernd gesenkt wird. 80 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in diesem Lande sind im Überobligatorium. Dort ist die jetzige Rentnergeneration mit einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent gestartet. Das waren gute Renten, und die Renten werden auch ausbezahlt. Die bisherigen Rentner sind von der Reform nicht betroffen. Diese Sätze sind jetzt dauernd abgesunken, und wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass jetzt erstmals grosse Pensionskassen unter 5 Prozent gehen. Das hat mit dieser Reform eigentlich gar nichts zu tun. Aber es sind die gleichen Menschen, die jetzt diesen Schaden erleiden und denen man mitteilt, dass sie eine derart viel tiefere Rente bekommen würden.

Frau Keller-Sutter hat gesagt, das Mehrheitsmodell sei eine Verteilung mit der Giesskanne an Leute, die keine Rentenverluste erleiden. Erklären Sie das einmal dieser Übergangsgeneration, den 45- bis 65-Jährigen, denjenigen also, die noch vor sieben Jahren mit 75 Prozent Neinstimmen eine viel kleinere Absenkung, von 6,8 auf 6,4 Prozent, abgelehnt haben. 75 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung haben das abgelehnt! Erklären Sie dieser Übergangsgeneration, den 45- bis 65-Jährigen, dass sie gar keinen Verlust erleiden: Rentensenkung, massive Beitragserhöhung und gleichzeitig die laufende Senkung im Überobligatorium.

Hier ist der grosse Vorteil der ständerätlichen Lösung. Diese Generation erhält eben für diese Schäden, so sage ich jetzt einmal, eine valable Entschädigung. Gleichzeitig sind diese 70 Franken eine Entschädigung, von der mindestens prozentmässig die tiefen Renten natürlich wesentlich mehr profitieren als die hohen. Der Rentner mit der Minimalrente erhält 6 Prozent mehr als bisher und der Rentner mit der Maximalrente nur 3 Prozent mehr.

Frau Kollegin Keller-Sutter hat gesagt, die Vergleiche bei den Kosten seien Vergleiche mit dem Status quo. Das wäre schön, aber das stimmt nicht. Das wäre schön, aber die nationalrätliche Lösung ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wesentlich teurere. Wenn Sie, ich nehme gerne das Beispiel von Frau Kollegin Keller-Sutter auf, die Landwirtschaftsbetriebe vergleichen, dann stellen Sie Folgendes fest, wir haben das in der Kommission geprüft: Der Landwirtschaftsbetrieb hat bei einem Vergleich zwischen nationalrätlicher und ständerätlicher Lösung bei der nationalrätlichen Lösung 69 Prozent mehr zu bezahlen, und zwar zahlen die landwirtschaftliche Arbeitnehmerin und der landwirtschaftliche Arbeitgeber; es sind 69 Prozent mehr als im anderen Modell. Wenn wir mit dem Status quo vergleichen würden, wäre es noch [PAGE 118] einmal wesentlich mehr, weil in beiden Modellen, wir haben es gehört, Beitragserhöhungen stattfinden. Sie erfolgen aber im ständerätlichen Modell eben nicht in diesem martialischen Umfang, wo zum Teil Verdoppelungen der gesamten Lohnbeiträge in Kauf genommen werden müssten, und das gerade im Tieflohnbereich und bei kleinen Betrieben. Das wiederum können Sie nun diesen Betrieben und diesen Menschen wahrscheinlich nicht erklären.

Die ständerätliche Lösung ist eine massvolle Lösung, sie ist die günstigere Lösung. Sie bringt dort, wo Schäden entstehen, einen Schadensausgleich. Ich bitte Sie, dieser Lösung zuzustimmen.