Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-03-13
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-03-13
Wortprotokoll
Bis vor etwa zwei Jahren hätten die Voten Schmid Carlo und Frick auch von mir stammen können. Aber wie dem auch sei: Ich bekämpfe diesen Antrag und mache Sie einfach auf ein paar Punkte aufmerksam.
Zum einen müssen Sie letztlich entscheiden, wie Sie die Zukunft dieses Milizparlamentes sehen wollen. Denn das ist ja nicht der erste Fall: Es gibt eine ganze Reihe von Beispielen aus der letzten Zeit, in denen diese Parlamentsverordnung zelebriert wurde - aus Gründen, denen ich, wie im ersten Satz angedeutet, gar nicht verständnislos gegenüberstehe. Das war auch der Grund, weshalb ich das Anliegen der Kommission aufgenommen und Ihnen von mir aus ein zusätzliches Instrument, das nicht aus der Kommission kam, vorgeschlagen habe: Damit Sie die Gestaltung dieser Armee eng mitverfolgen können - wobei Sie aber nicht direkt in die Pflicht genommen werden und die Legislativpflicht beim Bundesrat belassen wird. Jetzt zweifle ich, ob Sie hier einen strategischen Entscheid fällen. Sie fällen einen operativen Entscheid. Das könnte Ihnen mit der Zeit dann gewisse Probleme bereiten. Das eine Problem ist die zeitliche Belastung - ich mag mich sehr gut daran erinnern, wie diese Entwicklung verläuft. Das andere ist die Problematik, dass Sie hier in etwas eingreifen, das eine Reihe von weiteren Implikationen nach sich zieht. Ich werde darauf zurückkommen.
Mit Artikel 149b habe ich Ihnen vorgeschlagen, dass der Bundesrat vom Gesetzgeber verpflichtet wird, die Ziele dieser Armee periodisch zu überprüfen, Ihnen Bericht zu erstatten und Form und Inhalt der Berichterstattung mit der zuständigen parlamentarischen Kommission zu vereinbaren. Die SiK der beiden Räte werden dem Bundesrat also den Raster dieser Berichterstattung geben können. Ich nehme an, dass Sie selbstverständlich bereits innert kurzer Zeit die Analyse verlangen wollen, wie sich - bezogen auf die Frage des Auftrages - die Transformation der "Armee 95" in die "Armee XXI" entwickelt oder auch wie es sich mit der Länge der Rekrutenschule verhält. Wenn Sie diese Analyse dann haben, haben Sie eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um den Bundesrat von Ihrer Stufe aus stufengerecht zu zwingen, hier Anpassungen vorzunehmen.
Ein derartiges Mittel sind die Finanzen. Wenn Sie das Budget der Armee weiterhin senken, werden Sie mit den entsprechenden Beschlüssen gleichzeitig über die Formationen oder beispielsweise auch über die Rekrutenschulen zu bestimmen haben. Wollen Sie das wirklich? Sie können der Armee nicht die gleichen Aufträge belassen, die finanziellen Mittel dann aber stets senken. Das führt beim Bundesrat dazu, dass er verpflichtet wird, Ihnen jetzt Modifikationen dieses Auftrages vorzuschlagen. Jetzt treten Sie hier in die Verantwortung, und das gibt Implikationen, die - ich wiederhole mich - nicht unproblematisch sind.
Ich habe nicht die Kompetenz, Ihnen die Arbeitslast vorzurechnen. Das müssen Sie entscheiden. Im System ist es nach meinem Dafürhalten nicht logisch.
Jetzt zum Rechtlichen: Es ist so, dass Artikel 164 von diesen wichtigen Bestimmungen spricht. Aber Artikel 164 geht, mindestens soweit ich in allen mir zugänglichen Kommentaren gesehen habe, auch davon aus, dass dort - Herr Frick hat darauf hingewiesen -, wo diese Pflichten in anderen Verfassungsnormen stipuliert sind, diese Verfassungsnorm Geltung hat und Sie eigentlich nicht ersatzweise hier ebenfalls entsprechend zusätzlich legiferieren müssen. Deshalb gibt es für mich selbstverständlich grundlegende Bestimmungen der Verfassung, die den Bundesrat verpflichten, entsprechend eine Optimierung der Möglichkeiten und der Rahmenbedingungen immer wieder vorzuschlagen und zu überprüfen, mit Artikel 149b jetzt sogar in Zusammenarbeit mit der Bundesversammlung, aber ohne dass der Bundesrat hier aus der Pflicht genommen würde und sich das Parlament entsprechend in die Pflicht nehmen lässt.
Das sind die Gründe, weshalb ich den Eindruck habe, dass Sie die Problematik der Interdependenz zum Budget, zu Ihren generellen Aufsichtsrechten und -pflichten, zur Motion und Initiative hier mit etwas belasten, was nicht sachgemäss ist. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Sie bittet, diesen Antrag abzulehnen. Selbstverständlich entscheiden Sie hier über Ihr künftiges Pflichtenheft. Allerdings erlauben Sie mir den Hinweis in Berücksichtigung der ganzen Entwicklung dieser Frage, die vor einigen Jahren eingesetzt hat und die für unser Milizparlament nicht unproblematisch ist.