Graber Konrad · Ständerat · 2017-03-07
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-07
Wortprotokoll
Zu Artikel 38 Absatz 2 VAG: Die Finma soll mit dieser Bestimmung die Möglichkeit erhalten, Risikoprämien zu beschränken, wenn sie die Risikoleistungen erheblich übersteigen. Sie soll damit ein besseres Aufsichtsinstrument in die Hände erhalten. Wir wissen, dass solche Bestimmungen umstritten sind. Es gibt dazu seit gestern auch eine parlamentarische Initiative Dittli (17.409). Es geht in dieser Frage aber um relativ viel Geld. Gemäss dem letzten Offenlegungsbericht der Finma beträgt die Differenz zwischen Risikoprämien und -leistungen insgesamt 1,2 Milliarden Franken. In der Regel sind die Risikoprämien fast doppelt so hoch wie die jeweiligen Risikoleistungen, und das ist ein Dauerzustand. Die Risikoprämien sind in der Vergangenheit zwar reduziert worden, aber auch die Risikoleistungen sind in diesem Bereich rückläufig. Wir haben hier eine ähnliche Entwicklung wie bei der IV.
Die Kommission hat Ihren Entscheid aus der ersten Differenzbereinigungsrunde als angemessen beurteilt und hier deshalb wiederum mit 8 zu 5 Stimmen Festhalten beschlossen. Auch hier bin ich der Auffassung, dass wir diese Differenz in einer Einigungskonferenz wahrscheinlich noch einer Lösung zuführen könnten, dass wir aber eine vertiefte Analyse durch den Nationalrat und eine nochmalige Diskussion brauchen. [GZ]
Ich bitte auch hier darum, Festhalten zu beschliessen.