Hausammann Markus · Nationalrat · 2017-03-07
Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-07
Wortprotokoll
Mit diesem Postulat der Finanzkommission wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, weshalb er im Rahmen des Voranschlages 2017 die Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital bezüglich der Sifem AG beantragt hat. Der Bericht hat insbesondere aufzuzeigen, inwiefern die bei der Etablierung der Sifem AG angestrebten Ziele realisiert wurden und ob diese über Instrumente der klassischen Entwicklungszusammenarbeit auch und allenfalls sogar besser erreicht werden könnten.
Über den Voranschlag 2011 wurde die Verselbstständigung der Sifem AG als eine durch den Bund kontrollierte und kapitalisierte Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft abgewickelt. Mit dem Voranschlag 2017 beantragte der Bundesrat nun, das bestehende Darlehen in Höhe von 374,4 Millionen Franken zu vereinnahmen und gleichzeitig das Aktienkapital im selben Umfang aufzustocken. Für diese haushaltneutrale Umwandlung ist ein Parlamentsbeschluss erforderlich, da 2011 von den Räten explizit ein Darlehen und nicht eine Erhöhung des Aktienkapitals bewilligt wurde. Die Finanzdelegation, welche die Sifem AG seit deren Gründung begleitet, bat den Bundesrat, vor Beginn der Budgetdebatte im Parlament zu prüfen, inwiefern die von ihm bei der Gründung der Sifem AG festgelegten Ziele erfüllt worden sind und ob die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft das geeignete Instrument darstellt, um die angestrebten Ziele zu erreichen.
In einem schriftlichen Bericht ging der Bundesrat diesen Fragen nach. Die FinDel beantragte den Finanzkommissionen, sich im Rahmen der Budgetberatung damit auseinanderzusetzen. Die Finanzkommission Ihres Rates kam zum Schluss, dass im Bericht unbeantwortet bleibt, ob die Ziele durch Instrumente der klassischen Entwicklungszusammenarbeit auch erreicht werden könnten. Sie ist klar der Meinung, dass diese Frage nicht nur im Rahmen der Budgetberatung zu behandeln sei, sondern einer eigenständigen Debatte bedarf, gegebenenfalls unter Einbezug weiterer betroffener Kommissionen.
Gleichzeitig nimmt sie zur Kenntnis, dass die Unterbreitung der Umwandlung finanztechnisch tatsächlich nur mit der Botschaft zum Voranschlag beziehungsweise einem Nachtragskredit zu erfolgen hat. Aus diesem Grund soll der Bundesrat beauftragt werden, oben genannte Fragen vor der Diskussion zur Umwandlung, statt in einer separaten Botschaft, in einem eigenständigen Bericht an die Räte zu beantworten. Mit dem gewählten Vorgehen über ein Postulat kann innert nützlicher Frist dennoch eine breite Diskussion im Rat geführt werden. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, dieses Postulat anzunehmen.