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Dittli Josef · Ständerat · 2017-03-07

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-07

Wortprotokoll

Die Minderheit spricht sich bei der vorgesehenen Neuregelung der Prämienverbilligung für das geltende Recht aus, sodass die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung weiterhin um mindestens 50 Prozent, aber nicht um mehr zu verbilligen haben. Die Kommissionsmehrheit will, wie vom Nationalrat vorgeschlagen, für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Dieser Artikel war nicht nur in der Kommission umstritten, sondern auch im Nationalrat. Er wurde auch dort lediglich knapp, mit 96 zu 91 Stimmen, angenommen.

Der Kommissionsminderheit ist die Autonomie der Kantone sehr wichtig. In der Vernehmlassung haben sich beinahe alle Kantone dafür ausgesprochen, bei der Prämienverbilligung beim geltenden Recht zu bleiben. Sie lehnten also eine Erhöhung der minimalen Prämienverbilligung auf 80 Prozent ab. Auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz hat sich in diesem Sinne geäussert.

Die Minderheit teilt diese Ansicht aus zwei Gründen: Einerseits sollte der Bund nicht in die Hoheit der Kantone eingreifen. Die Kantone haben bereits heute die Möglichkeit, die Prämien um mehr als 50 Prozent zu verbilligen. Verschiedene Kantone machen das auch. Der Bund sollte nicht punktuell eingreifen in ein System, das die Kantone selbst zu verantworten haben.

Andererseits ist es, wie die Kantone zu Recht betont haben, unklar, ob die aus der Anpassung des Risikoausgleichs resultierenden Mittel, diese 75 Millionen Franken, genügend hoch sind, um eine derart starke Erhöhung der individuellen Prämienverbilligungen für Kinder finanzieren zu können, zumal die Versicherer bei der Gewährung von Rabatten weiterhin frei sind. Es sind daher höhere Kosten für die Kantone zu befürchten. Der Spielraum der Kantone sollte also erhalten bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, in diesem Punkt beim geltenden Recht zu bleiben und den Antrag der Minderheit zu unterstützen.