Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-08
Wortprotokoll
Die Überlegungen der Kommission sind ja vor allem formaler Natur, und denen kann ich natürlich zustimmen, wie das Bakom in der Kommission zu Recht gesagt hat. Auch wenn Sie diese Motion annehmen, passiert nichts: Wir haben seit 2012 in der Konzession ein Online-Werbeverbot - nicht im Gesetz, sondern in der Konzession. Wir haben immer gesagt: Wir haben im Moment gar keine Intention, das zu ändern. So hat sich der Bundesrat auch in der Stellungnahme positioniert. Wenn Sie erwarten würden, dass wir jetzt mit einem Gesetz kämen, so wäre das falsch. Dann müssten Sie die Motion ablehnen, weil es wirklich widersinnig wäre, so etwas im Gesetz festzuschreiben; da hat Herr Noser Recht. Aber nochmals: Es ist ja ein jahrelanger Kampf, und ich verstehe, dass die Verleger grossen Wert auf das Online-Verbot legen, weil die SRG mit der Gebührenfinanzierung ein Privileg hat, das seinen Ausgleich bei Werberestriktionen findet. Die sind aber zeitlicher Natur, inhaltlicher Natur und gelten auch im Internet. An dem rütteln wir nicht, das haben wir immer gesagt. Man kann das glauben oder nicht. Aber ich betone es hier zum hundertsten Mal: Das gilt seit der Konzession von 2012, und wir haben nicht vor, das in der neuen Konzession zu ändern.
Aber die Welt wird sich schon verändern. Sie konsumieren heute sehr viele TV-Programme über Ihr Smartphone, und diese Konvergenz wird weitergehen. Im Moment gehen die Werbeeinnahmen vom Print- in den Online-Bereich, ins Internet - das ist so. Deshalb leidet der Printbereich so massiv. Davon sprechen die Verleger dann nicht so gerne. Die TV-Werbeeinnahmen liegen heute noch bei rund 770 Millionen Franken total; davon hat die SRG etwa 360 Millionen. Online- und Internetwerbung erzielen einen Umsatz von über 1 Milliarde Franken. Dieser Umsatz ist vollständig in der Privatwirtschaft, das ist auch okay so. Aber die Bewegung geht immer mehr dorthin. Wenn wir jetzt sehen würden, dass die Werbeeinnahmen noch mehr einbrechen würden, dann müssten wir das schon anschauen; sonst müssten wir die Gebühren wieder erhöhen.
Deshalb stellt sich die Frage der Online-Werbung dann schon einmal, aber nicht jetzt, nicht mit der Konzession. Vielmehr werden Sie die Diskussion der Situation der Werbung und des Links zu den Gebühren selbstverständlich beim Mediengesetz dann wieder aufnehmen. Insofern kann ich auch dem Antrag der Kommission zustimmen. Denn für mich besteht null Handlungsbedarf. Wir werden nichts anderes tun, als einfach die Konzession so fortzuschreiben, wie wir das seit 2012 getan haben. Da besteht grosse Übereinstimmung, auch mit den Privaten.