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preparatory:AB 212385

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte bei diesem Artikel - es geht um Sanktionen bei der Verletzung von Anmelde- und Aufzeichnungspflichten - an eine Aussage von Herrn Ständerat Rechsteiner anknüpfen. Herr Ständerat Rechsteiner hat im Ständerat gesagt: Im Unterschied zu anderen Gesetzen enthält dieses Gesetz keine materiellen Rechtsnormen; es ist ein Gesetz, das den Vollzug anderer Gesetze sichern soll. Ich finde, das zeigt die Logik von Artikel 18a bestens. Wenn wir ein Gesetz haben, das den Vollzug sichern soll, müssen wir sicherstellen können, dass dieses Gesetz, das den Vollzug sichern soll, auch wirklich vollzogen wird! Ein Gesetz ohne wirksame Sanktionen ist ein Papiertiger, ist eine Erklärung nach aussen, kann aber im Härtefall nicht durchgesetzt werden. Das läuft den Bestrebungen entgegen, die Schwarzarbeit einzudämmen, und macht Verstösse zu Kavaliersdelikten. Das wollen sicher weder Sie noch ich.

Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie den Minderheitsantrag Marra, folgen Sie dem Ständerat und dem Bundesrat, und belassen Sie die Sanktionsbestimmungen im Gesetz!

Worum geht es, was wird sanktioniert? Es wird sanktioniert, wenn Sie Anmeldebestimmungen verletzen, zum Beispiel bei der Quellensteuer, wenn Sie Aufzeichnungspflichten verletzen, zum Beispiel im Rahmen des UVG. Es geht da also um wichtige gesetzliche Vorgaben. Es muss jeder Arbeitgeber diese Pflichten einhalten, und es ist auch Pflicht der Kontrollorgane, die Verletzung dieser Pflichten feststellen zu können. Mit dieser Bestimmung erhalten sie noch die Kompetenz, Bussenverfügungen zu erlassen. Diese Verfügungen werden nachher dem rechtlichen Gehör unterliegen. Es gibt dann Möglichkeiten zur Anfechtung, und im Streitfall wird der Richter, die Richterin entscheiden. Das ist also ein rechtmässiges Verfahren. Es ist auch nicht so, dass wir zwei Verfahren für gleiche Tatbestände kennen, wie es zum Teil im Ständerat vermutet worden ist. Wir kennen zum einen die Melde- und Aufzeichnungspflicht, deren Verletzung sanktioniert wird, und [PAGE 282] zum andern kann eine Verletzung der Abrechnungspflicht sanktioniert werden. Das sind getrennte Pflichten, getrennte Verfahren, getrennte Sanktionen.

Ich möchte Ihnen einfach nochmals in Erinnerung rufen: Schwarzarbeit ist schädlich. Schwarzarbeit schadet der Volkswirtschaft. Schwarzarbeit schadet den Gewerbegenossen, weil die einen ihre Pflichten erfüllen und die anderen eben nicht, Frau Flückiger. Sie stimmen mir zu. Deswegen haben wir doch gemeinsam das Interesse, diese Schwarzarbeit zu bekämpfen. Wenn wir sie wirklich bekämpfen wollen, müssen wir auch den Vollzug sichern, und zu einem guten Vollzug gehören auch Sanktionen.

Ich bitte Sie, unterstützen Sie die Minderheit Marra, und sorgen Sie dafür, dass das Gesetz kein Papiertiger bleibt, sondern auch so zur Anwendung gelangt, wie es eben angewendet werden muss.