David Eugen · Ständerat · 2002-03-13
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Nachdem ich die Fachleute aus der Kommission mit ihren Argumenten pro und contra angehört habe, komme ich zum Schluss, dass man eigentlich doch der Minderheit folgen sollte. Mich überzeugt die Argumentation nicht, dass der Milizgedanke in Gefahr sei, wenn wir diesen Schritt machen. Ich bin im Gegenteil der Meinung, der Milizgedanke ist in Gefahr, wenn wir diesen Schritt nicht machen. Warum?
Es verhält sich damit für mich gleich wie bei der Feuerwehr, wo man eine Pflichtfeuerwehr und eine Brandwache hat. Die ganze Institution Feuerwehr ist nur glaubwürdig - das gilt sowohl für die Pflichtfeuerwehr wie für die Brandwache -, wenn genügend Kräfte vorhanden sind, die sofort wirksam und glaubwürdig eingesetzt werden können. Das ganze System - und damit das Milizsystem der Armee - ist nur glaubwürdig, wenn Kräfte vorhanden sind, und zwar hinreichend grosse Kräfte, dass sich die Armee nach aussen als taugliches Sicherheitsinstrument in der Milizform präsentiert. Wenn wir nicht genügend Kräfte für die "Brandwache", für den Soforteinsatz, bereitstellen, dann wird sowohl bei der Bevölkerung wie auch bei den Dienst leistenden Wehrpflichtigen der Glaube an das Milizsystem erschüttert. Wenn Sie heute die Truppen besuchen und mit Soldaten reden, stellen Sie fest, dass sie heute die Gefahr sehen, sie seien nicht in einer ernsthaften Organisation - nicht in einer Organisation, die ihren Sicherheitsauftrag zeitgerecht erfüllt und auch hinreichend professionell erfüllen kann. Mit dem Aufrechterhalten des Gedankens einer Traditionsorganisation gefährden wir das Milizsystem. Die Armee lebt davon, dass sie eine schlagkräftige Truppe ist, dass sie ein gutes Sicherheitsinstrument ist. Das, was Carlo Schmid zitiert hat, ist eben gerade die Gefahr: dass Soldaten herumstehen und sich nicht professionell eingesetzt vorkommen. Das rettet den Milizgedanken nicht. Daher muss nach meiner Überzeugung eine glaubwürdige Einsatzkraft für den Ersteinsatz vorhanden sein.
Es wird gesagt, wir müssten als Gesetzgeber definieren, wie gross der Bedarf ist. Damit habe ich sehr grosse Mühe, denn der Einsatz dieser personellen Ressource ist eine absolut operationelle Frage; das ist im Prinzip nicht auf Ebene des Gesetzgebers zu entscheiden. Wir setzen dem Bundesrat mit dem Rahmen der Wehrpflicht - einem Alter von 30 Jahren und der Zahl der Diensttage - den Rahmen für die personellen Ressourcen. Wie er aber nachher diese personellen Ressourcen einsetzt, ist eine absolut operative Frage. Wenn man das dem Bundesrat als dem operativen politischen Führungsorgan nicht zutraut, dann ist dies auch eine Frage des fehlenden Vertrauens. Hat man das Vertrauen in unsere politische Führung, dass sie die ihr zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen für allfällige Sicherheitsaufgaben, die sich ihr stellen, hier richtig einsetzt? Ich muss Ihnen sagen: Ich habe dieses Vertrauen in die politische Führung; ich habe auch in den Verteidigungsminister das Vertrauen, dass er diese personelle Ressource richtig und zweckmässig einsetzt. Wir sind ganz einfach überfordert - das sage ich offen -, wenn wir hier personelle Ressourcen auf operativer Ebene einsetzen müssen.
Zu den Zahlen: Es wurde gesagt - ich glaube, Kollege Bürgi hat es gesagt -, für die ganze Schweiz stünden 400 Leute zur Verfügung. Das ist eine Ersteinsatzkraft von 400 Mann. Ich habe mich inzwischen belehren lassen, dass das letztlich nur 130 sind. Jeder, der jemals mit der Polizei zu tun hatte, weiss, dass die Anzahl der Leute, die man hat, durch [PAGE 133] drei geteilt werden muss, dann hat man die Anzahl, die man wirklich 24 Stunden lang zur Verfügung hat. Mit anderen Worten: Die Schweiz hat eine soldatisch sofort einsetzbare Kraft von 130 Mann zur Verfügung. Da bewegen wir uns schon an der Schwelle zum Lächerlichen, ich sage es offen. Das ist die absolut unterste Grenze einer Brandwache, die man haben muss, um das Gewaltmonopol des Staates im Ernstfall glaubwürdig repräsentieren zu können. Daher sollten wir im Gesetz nicht noch zusätzliche Schranken setzen, aus Gründen der Miliz, die nicht überzeugend sind.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit Bieri zu folgen.