Fetz Anita · Ständerat · 2017-03-09
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Hier geht es um die individuelle Prämienverbilligung. Innerhalb des Stabilisierungsprogramms schlägt der Bundesrat vor, den Bundesbeitrag, der 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht, auf 7,3 Prozent zu senken, was einer Sparmassnahme von 75 Millionen Franken pro Jahr entsprechen würde.
Dies soll durch eine Lastenverschiebung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV von den Kantonen hin zum Bund mit mindestens demselben Betrag kompensiert werden. Die entsprechende Reform der Ergänzungsleistungen (EL) liegt schon vor, ist aber noch nicht in den parlamentarischen Diskussionsprozess eingespiesen. Der Nationalrat hat deshalb in den Übergangsbestimmungen aufgenommen, dass die Senkung des Bundesbeitrages von 7,5 Prozent auf 7,3 Prozent erst bei Inkrafttreten der EL-Reform vollzogen wird.
Ihre Kommission beantragt Ihnen aber mit 10 zu 3 Stimmen, am Entscheid unseres Rates festzuhalten. Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass heute noch vollkommen unklar ist, wie diese Reform der Ergänzungsleistungen nach der parlamentarischen Beratung aussehen wird. Am Stammtisch der Kantone haben uns die Kantonsvertreter auch darauf hingewiesen, dass sie nicht möchten, dass diese EL-Reform sozusagen auf Vorrat als Pfand für die Prämienverbilligung gegeben wird. Sie wollen vielmehr zuerst das Resultat der Reform kennen und bitten uns deshalb, auf diese Kürzung zu verzichten und erst nach der EL-Reform entsprechend Senkungen vorzusehen.
Die Minderheit Hefti vertritt die Auffassung, dass die Kantone innerhalb der hängigen EL-Reform eine Kompensation erhalten, die gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Kürzung bei der individuellen Prämienverbilligung, die jetzt vorgesehen ist, ausgleicht. Sollte die Kompensation tiefer ausfallen, könne immer noch der Bundesbeitrag an die kantonale Prämienverbilligung rückgängig gemacht werden.