Bäumle Martin · Nationalrat · 2017-03-09
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Als Verwaltungsrat der EKZ könnte ich ein Interesse an den Vorrängen für erneuerbare Energien haben, weil die EKZ im Ausland an Wind- und anderen Anlagen beteiligt ist. Die EKZ ist mit 18 Prozent an der Axpo beteiligt. Mit diesem Hut könnte ich ebenfalls ein Interesse daran haben, Kernkraftbeteiligungs-Vorränge zu erhalten. Auch wenn das für meine Interessen eher schlecht ist, [PAGE 303] werde ich Sie bitten, diesen Vorrängen nicht mehr zuzustimmen, und zwar aus sachlichen Gründen.
Der Hintergrund der Vorlage ist die Netzstabilitätsproblematik, und die Vorlage ist daher berechtigt und richtig. Wie kamen diese Vorränge überhaupt zustande? Als wir die Gesetzgebung 2007 gemacht haben - ich war dabei -, standen wir kurz vor der ersten Etappe der Marktöffnung, die zweite Etappe war eigentlich für 2010/11 angesetzt. Damals hat man für erneuerbare Energien bewusst einen Vorrang legiferiert, in der Meinung, er würde ihnen helfen, schneller zu wachsen. Er wurde aber erstens bisher nicht gebraucht und könnte zweitens heute sogar kontraproduktiv sein. In diesem Sinne ist das Festhalten an diesem Vorrang unnötig.
Zudem wurde ebenfalls für den Notfall bei der Marktliberalisierung ein Vorrang für die Grundversorgung eingeführt, damit die gebundenen Kunden einen Vorteil haben. Auch hier hat sich bis heute nichts geändert: Eine Marktliberalisierung ist im Moment noch in weiter Ferne, und Probleme haben sich bisher ebenfalls nicht gestellt, sodass man auch diesen Vorrang aufheben kann.
Im Weiteren hat man bei den Kernkraftbeteiligungen gesagt, mit dem Stromabkommen und mit der Marktliberalisierung, die 2010/11 sowieso komme, würde dieser Vorrang automatisch auslaufen. Bis dahin, also in der Übergangszeit von einigen Jahren, sei im Sinne eines Investitionsschutzes sicherzustellen, dass der Vorrang noch gelte. Das war für 2011 geplant; wir sind heute im Jahr 2017, das heisst, dass die damals gültigen Überlegungen heute hinfällig sind. In diesem Sinne ist diese Rechtfertigung nicht nicht mehr zu halten. Diese Vorränge wären eigentlich ebenfalls ersatzlos abzuschaffen. Trotzdem werden wir für einen Kompromiss, für die Sunset-Regelung, sein.
Eine Ausnahme sind die Grenzwasserkraftwerke: Man kann nachvollziehen, warum diese Grenzkapazitätsvorränge im Moment noch beibehalten werden sollen. Wir tragen das entsprechend mit.
Zentral scheint mir auch hier in diesem Rat - und daran möchte ich vor allem die FDP noch einmal erinnern - Folgendes: Die Schweiz braucht eigentlich eine Marktkoppelung mit Europa. Wenn wir diese nicht haben, dann bedeutet das höhere Kosten für unsere Stromkonsumenten über die Swissgrid und höhere Risiken, weil eben dadurch mehr Netzbelastungen entstehen. Hingegen sind die Vorränge, wie wir sie jetzt heute zum Teil wieder "ad ewig" drinbehalten wollen, ein Blockadepunkt. Es wäre also zentral, alle diese Vorränge wegzunehmen, um in dieser Vorrangdiskussion beziehungsweise bei dieser Marktkoppelung einen Vorteil zu haben. Wir werden dazu aber auch irgendwann ein Stromabkommen brauchen. Die Grünliberale Partei will dieses Stromabkommen, genau wegen der Versorgungssicherheit, wegen der Netzsicherheit und um die Kosten für unsere Strombezüger zu optimieren. Ohne Stromabkommen werden wir heute benachteiligt.
Zusammengefasst: Richtig wäre also die Streichung sämtlicher Vorränge. Es gibt aufgrund der geschilderten Historie keinen Grund mehr, dass diese überhaupt noch aufrechterhalten werden, ausser bei den Grenzkraftwerken. Aber als pragmatischen Schritt unterstützen wir eine Terminierung mit einer Fristverlängerung und einer Sunset-Regelung von zehn Jahren bei den Kernkraftbeteiligungen. Das ist ein grosses Entgegenkommen an die betroffenen Unternehmungen. Aber es kann nicht sein, dass wir hier für ewig eine Regel machen, die genau zwei oder drei Unternehmen im Markt einen Vorteil verschafft, einen unzulässigen Vorteil, während letztlich alle anderen die Risiken und die Kosten tragen müssen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung der Mehrheit zu folgen.