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Hegglin Peter · Ständerat · 2017-03-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Mit ihrem Vorstoss stellt Kollegin Fetz eigentlich zwei Aspekte der Drittstaatenregelung zur Diskussion: einerseits die Kürzung der Kontingente und andererseits die Verteilung dieser Kontingente auf die Kantone. Kollega Philipp Müller hat jetzt noch einen dritten Aspekt in den Raum gestellt, um sogar noch weiter zu gehen und die Kontingentsregelung ganz abzuschaffen. Aufgrund der erst kürzlich geführten Diskussionen über die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative betrachte ich diesen Weg, zumindest momentan, allerdings als politisch nicht gangbar. Bei dieser Drittstaaten-Personengruppe - da bin ich, glaube ich, mit den Vorrednern einig - geht es um die am meisten begrenzte, kontrollierte, geprüfte und gesteuerte Migrationsgruppe.

Mit der Kürzung der Drittstaatenkontingente im Nachgang zur Masseneinwanderungs-Initiative von 8500 auf 6500 Bewilligungen wurde die Wirtschaft stark verunsichert, denn es geht, wie schon gesagt wurde, um notwendige Topspezialisten. Ohne diese Fachkräfte sind der Ausbau und die Entwicklung vor allem von wertschöpfungsstarken Branchen gefährdet. Ohne ausgebildete Fachkräfte ist es zum Teil schwierig, den vielfältigen Ansprüchen gerecht zu werden. Erfahrungsgemäss führen Anstellungen von solchen Spezialisten auch zur Schaffung von jeweils vier bis sechs zusätzlichen Arbeitsplätzen in der Schweiz. Das entspricht etwa der Wertschöpfung, die Philipp Müller genannt hat, von über 600 000 Franken pro Person. Die Wirtschaft ist also, will sie technologisch mithalten können, auf diese Fachkräfte angewiesen. Von daher habe auch ich die Anhebung der Kontingente im vergangenen Jahr um 1000 auf 7500 Personen als Lichtblick erachtet. Ich glaube, damit kann man den Ansprüchen der Wirtschaft gerechter werden.

Aus diesen Gründen hoffe ich auch, dass der Bundesrat, wenn es wieder notwendig sein sollte, wenn die Nachfrage nach solchen Fachkräften wieder grösser werden sollte, dann zur ursprünglichen Kontingentsgrösse zurückkehrt. Das wäre auch der effizienteste Weg, die Wirtschaft, die Konjunktur in Schwung zu halten. Da braucht es keine Gelder und Mittel des Staates. Man gibt der Wirtschaft die Möglichkeit, aktiv zu sein.

Der andere Aspekt betrifft die bedarfsgerechte Zuteilung der Anteile an die Kantone. In der Vergangenheit wurde in der Tat heftig darum gerungen, wie diese Verteilung richtig vorgenommen werden soll. So, wie ich es aus den Kantonen höre, ist man heute der Meinung, dass die Verteilung gut funktioniert, dass den Ansprüchen der Kantone, der Regionen, der regionalen Wirtschaft mit der zweiteiligen Zuteilung - einerseits über Kontingente an die Kantone, andererseits über ein Restkontingent, das der Bundesrat oder das SEM bedarfsgemäss zuteilen kann - doch Rechnung getragen wird. Das hat sich bewährt. Wenn über das Postulat eine Neuverteilung umgesetzt werden sollte, würde das, da bin ich überzeugt, lange Diskussionen absetzen. Ich glaube nicht, dass es besser würde. Ich meine daher, dass man an der heutigen Verteilungsregelung nichts ändern, sondern sie fortführen sollte, um bedarfsgerecht agieren zu können.

Aus diesen Gründen unterstütze ich die Stossrichtung der Stellungnahme des Bundesrates.

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