Goll Christine · Nationalrat · 2000-03-13
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-13
Wortprotokoll
Ich vertrete hier den Antrag der Minderheit Maury Pasquier, und zwar nicht zu Absatz 1 - wie es fälschlicherweise auf der Fahne heisst -, sondern zu Absatz 2. Der Bundesrat sieht bei Absatz 1 vor:
1. dass die Ethikkommissionen nach den anerkannten Regeln der guten Praxis zu handeln haben;
2. dass sie den Schutz der Versuchspersonen gewährleisten müssen;
3. dass sie die Versuche von einem ethischen Standpunkt aus beurteilen müssen;
4. dass sie die wissenschaftliche Qualität unter Berücksichtigung der örtlichen Voraussetzungen zu überprüfen haben.
Mit diesen Regelungen sind wir einverstanden; ich betone, dass Absatz 1 durch den Minderheitsantrag nicht tangiert wird. Der Antrag der Minderheit Maury Pasquier verlangt aber in Absatz 2 zusätzlich, dass die Ethikkommissionen im Namen der Aufsichtsbehörde zu handeln haben. Ihre Unabhängigkeit ist weiterhin gewährleistet und explizit auch im Minderheitsantrag enthalten. Die Formulierung aber, wonach [PAGE 167] im Namen der Aufsichtsbehörde gehandelt werden muss, unterstreicht die politische Verantwortung.
Grundsätzlich ist bei der Einsetzung von Ethikkommissionen Skepsis angebracht. "Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz solcher Kommissionen" - so das Eingeständnis des Bundesrates zu Artikel 56 auf Seite 86 der Botschaft. Es ist jedoch davor zu warnen, politische Verantwortung einfach nach unten, in diesem Falle an die zahlreichen Ethikkommissionen in diesem Lande, zu delegieren.
Der Antrag der Minderheit wie der Entwurf des Bundesrates postulieren zudem die Unabhängigkeit der Ethikkommissionen. Der Minderheitsantrag verlangt ebenfalls in Analogie zum Entwurf des Bundesrates, dass die Ethikkommissionen Erfahrung und Fachkenntnisse haben müssen, um die ihr vorgelegten Versuche zu beurteilen. Es geht also einzig und allein darum festzuschreiben, dass die Verantwortung bei den klinischen Versuchen in Übereinkunft mit den Auflagen der Aufsichtsbehörde wahrgenommen werden kann.
Ich habe vorher bei der Beratung von Artikel 53 Absatz 7 die VanTx-Affäre erwähnt. Gerade der Skandal um die Menschenversuche bei der Firma VanTx in Basel hat deutlich gemacht, dass es nicht ausreicht, wenn die Ethikkommission - wie in Basel-Stadt in diesem Fall geschehen - klinische Versuche aufgrund des unverantwortbaren Risikos nicht bewilligt.
Es ist absolut notwendig, dass die zuständigen Behörden in solchen Fällen politisch intervenieren können.