Hess Hans · Ständerat · 2002-03-13
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-13
Wortprotokoll
Die Aufgebotsregelung wird an den neuen Artikel 185 Absatz 4 der Bundesverfassung angepasst. Zudem soll die Mobilmachung neu organisiert werden. Die Abläufe rund um die Mobilmachung sollen künftig die Gesamtheit des Erstellens der Einsatzbereitschaft umfassen. Hier ist eine redaktionelle Anpassung an die neue Bundesverfassung nötig. Wir schlagen vor, dass der Bundesrat die Einberufung verlangen kann, dass er aber nicht selber einberufen kann. Das ist der Sinn dieser Bestimmung.