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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-09

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin, Sie wissen, dass der Bundesrat die Ausführungen teilt, was die Kosten aufgrund der unterschiedlichen Baugesetze, was die Begrifflichkeiten und was die Regulierungskosten betrifft.

Das Seco hat wiederholt darauf hingewiesen, dass man harmonisieren müsste, wenn man administrative Entlastung bewirken und einen Wachstumsschub auslösen möchte. Dieser Bereich ist halt kantonale Hoheit, das gilt es auch zu respektieren. Immerhin haben die Kantone mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe ein kleines, aber doch wichtiges Instrument geschaffen. Es geht in die richtige Richtung. Mittlerweile sind ihr 16 Kantone beigetreten, und man sagt mir, dass die Kantone Genf, Jura, Waadt und Wallis jetzt auch Anstrengungen treffen, um einen Beitritt zu diesem Konkordat vorzusehen. Auch der Kanton Zürich wird diesen Weg nun einschlagen. Zwei Kantone haben diese Begrifflichkeiten autonom umgesetzt, ohne dem Konkordat beizutreten, das sind die Kantone Glarus und St. Gallen.

Wir haben aber noch ein weiteres Element, das vielleicht helfen könnte: Das ARE hat ein Musterbaugesetz entwickelt, das zeigt, wie es sein könnte. Wir werden den Kantonen noch in diesem Frühjahr diese Musterstruktur zur Verfügung stellen, in die man dann auch das verdichtete Bauen, die Begrifflichkeiten und die Effizienz verpacken kann. Es bleibt dann aber Sache der Kantone, ob sie diese Musterbauvorschrift übernehmen oder nicht. Deshalb wird der Bundesrat hier nach wie vor die föderale Zuständigkeit der Kantone verteidigen und gleichzeitig die Kantone ermuntern, angesichts der grossen Kosten weitere Verbesserungen anzustreben; dies wäre wünschenswert.

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