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Amherd Viola · Nationalrat · 2017-03-09

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Organisation der Bahninfrastruktur soll unser gut funktionierendes Bahnsystem noch besser werden, insbesondere im Bereich der Transparenz und der Kundenfreundlichkeit. Es geht zusammengefasst um vier Themen: Es geht erstens um mehr Transparenz, zweitens um eine Reduktion des Diskriminierungspotenzials, drittens um eine höhere Effizienz und viertens um eine Stärkung der Passagierrechte.

Die SBB sind als integriertes Bahnunternehmen organisiert, das heisst, sie betreiben sowohl die Bahninfrastruktur als auch den Personen- und teils den Güterverkehr. Zwar sind die Verkehrssparten rechnerisch und organisatorisch von der Infrastruktur getrennt, es besteht aber doch eine Gesamtverantwortung für alles. Dieses System der integrierten Bahn ist effizient, es birgt aber ein gewisses Diskriminierungspotenzial. Um die Gefahr der Diskriminierung auszuschalten, soll die Trassenvergabestelle, die heute von SBB, BLS und SOB sowie dem Verband öffentlicher Verkehr getragen wird, in eine unabhängige Bundesanstalt umgewandelt und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Damit werden die Trassen künftig von einer selbstständigen Stelle vergeben. Mit dieser Lösung können allfällige Interessenkonflikte vermieden werden.

Zur Steigerung der Effizienz und der Transparenz werden schon heute gewisse Aufgaben von den Bahnen gemeinsam erledigt. Das ist dann der Fall, wenn es keinen Sinn macht, dass jedes Transportunternehmen für sich alleine eine Lösung sucht. Ein konkretes Beispiel ist die Evaluation des Zugsicherungssystems ETCS, die von den SBB auch für die anderen Bahnen durchgeführt wurde. Für dieses Modell der Systemführerschaften, das unbestrittenermassen sinnvoll und von grossem Nutzen ist, soll nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, und zwar sowohl für den Bereich der Infrastruktur wie auch für den Personenverkehr. Das Bundesamt für Verkehr kann laut Entwurf für solche Aufträge künftig Systemführungsverträge abschliessen. Dies führt zu einer besseren Transparenz, indem die Rechte und Pflichten der Beteiligten geklärt werden. Den Eisenbahnverkehrsunternehmen werden ebenfalls zur Erhöhung der Transparenz Mitwirkungsrechte bei der Fahrplan- und der Investitionsplanung eingeräumt.

Des Weiteren soll die bestehende Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr gestärkt werden. Sie soll weitere Kompetenzen im Bereich der Überwachung und Prüfung erhalten. Sie wird Beschwerdeinstanz für Fragen der Systemführerschaft und der Mitwirkungsrechte. Analog zu den anderen Regulatoren auf Bundesebene wird sie in Railcom umbenannt.

Schliesslich sollen die Passagierrechte verbessert werden. Wo sinnvoll, sollen die Rechte der Reisenden an die in Europa geltenden Standards angeglichen werden. Mit der neuen Regelung wird für die Verkehrsunternehmen im Falle von Verspätungen eine Informationspflicht gegenüber den Reisenden statuiert. Bei Verspätungen erhalten die Bahnkunden mehr Rechte bis hin zu Entschädigungsansprüchen in schweren Fällen.

Es geht bei dieser Vorlage um eine Weiterentwicklung unseres bereits guten Bahnsystems, ohne dass Bewährtes auf den Kopf gestellt wird. Wenn unser System des öffentlichen Verkehrs auch in Zukunft stark bleiben soll, kommen wir nicht darum herum, gewisse Anpassungen vorzunehmen. Es geht um Justierungen, die auf dem bisherigen System aufbauen und zu Synergien und Effizienzgewinnen führen. Gleichzeitig wird bestehendes Diskriminierungspotenzial aufgehoben, und die Passagierrechte werden gestärkt.

Bedenken, wie sie von der Kommissionsmehrheit und beispielsweise vom Schweizerischen Städteverband vorgebracht werden, können in der Detailberatung berücksichtigt werden. Die CVP-Fraktion sieht keinen Grund, der eine Rückweisung des Geschäftes rechtfertigen würde.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.