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Bäumle Martin · Nationalrat · 2017-03-09

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-03-09

Wortprotokoll

Wie es der Präsident gesagt hat, habe ich den Vorstoss von Herrn Maier Thomas übernommen. Inhaltlich geht es darum, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen bis zum Inkrafttreten des revidierten RTVG nicht mehr erhöht werden. Die Idee dahinter ist klar: Bevor die Diskussion über den künftigen medialen Service public nicht abgeschlossen ist, soll keine Gebührenerhöhung für Haushalte und Unternehmen erfolgen.

Der Vorstoss hat, obwohl er schon einige Jahre alt ist, nichts an Aktualität eingebüsst. Sie wissen, dass wir nächste Woche zumindest einmal eine Diskussion über diesen Service public führen werden. In diesem Sinne ist es zentral, dass dieser Vorstoss heute angenommen wird und diese Plafonierung der Gebühren erfolgt. Es ist damit aber nicht so, dass die Einnahmen der SRG stabil bleiben oder nach unten gehen würden, im Gegenteil. Wegen der Zahl der Anschlüsse, die laufend zunimmt, steigen die Einnahmen bei der SRG im Moment weiter an.

Der Bundesrat hat im Grundsatz das Anliegen der Motion eigentlich geteilt, indem er bereits 2014 gesagt hat, dass er diese Gebühren in dieser Zeit nicht erhöhen wolle, dass er die Überprüfung mache und dass die Thematik erst dann, wenn der Wechsel von der Empfangsgebühr zur neuen Abgabe 2018 oder 2019 kommt, geöffnet werde. In diesem Sinne müsste der Vorstoss vom Bundesrat eigentlich entgegengenommen werden, weil er genau das verlangt hat, was wir wollen: zuerst eine Debatte über den Service public, klare Definitionen, und dann soll mit der neuen Lösung gesagt werden, welche Gebührenhöhe dann effektiv gelten soll und wer die Kompetenz zur Erhebung der Gebühren hat. Es geht also mitnichten darum, eine Kompetenzverschiebung vorzunehmen. Es ist eine Art Moratorium, nämlich nicht Gebührenerhöhungen durchzusetzen, bevor die Diskussion abgeschlossen ist.[GZ]

Ich bitte Sie entsprechend, den Vorstoss zu unterstützen. [PAGE 321]