Regazzi Fabio · Nationalrat · 2017-03-09
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2017-03-09
Wortprotokoll
Zu den grössten Kritikpunkten bezüglich der Nutzung von Windenergieanlagen gehören die Kollisionen von Vögeln mit diesen Anlagen. Entsprechend müssen bei der Beurteilung von Windenergieanlagen sowohl die Anzahl der insgesamt an einer Anlage vorbeiziehenden Vögel als auch die Anzahl der dabei verunglückten Vögel bekannt sein. Entsprechend wurde im Jahr 2015 die Vogelwarte Sempach mit einer Studie bei der Anlage in Le Peuchapatte/JU beauftragt. Die Bedeutung bezüglich Auswirkung von Windenergieanlagen auf Tiere ist somit erkannt und gegeben.
Wieso allerdings in der Schweiz keine entsprechenden Studien zu den Auswirkungen auf Landsäugetiere und im Speziellen auf Huftiere gemacht werden, ist unverständlich. Nicht nur der Betrieb von solchen Anlagen, der sich logischerweise primär auf die Vogelwelt auswirkt, ist problematisch, sondern eben insbesondere auch der Bau. Der Lebensraum für wilde Landsäuger wird in der Schweiz immer knapper. Der Platzbedarf einer Windenergieanlage beschränkt sich eben nicht nur auf den eigentlichen Standort, sondern insbesondere auch auf deren Versorgungswege. Somit sind die Lebensräume der Wildsäuger auch schon bei kleinen Anlagen massiv betroffen.
Wie im Postulat erwähnt, wird in der Schweiz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erst ab einer installierten Leistung von 5 Megawatt vorgeschrieben, was aktuell nur auf zwei Windpärke zutrifft. Es gilt aber insbesondere zu prüfen, welchen Einfluss kleine und mittlere Windenergieanlagen auf die lokale und die grossräumige Fauna haben.
Wenn der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf hinweist, dass entsprechende kleinere Projekte nicht von der UVP-Pflicht ausgenommen sind, so fehlt eben genau hier die Grundlage respektive die Studie darüber, was für Landsäugetiere und im Speziellen für wildlebende Huftiere verträglich ist und was nicht. Selbst Wildkorridore von nationaler Bedeutung oder Wildruhezonen müssen heute nicht unter den relevanten Biotop- oder Landschaftsinventaren aufgeführt werden. Somit werden die Auswirkungen auf Flora und Fauna nicht genügend berücksichtigt. Um die Auswirkungen solcher Anlagen, insbesondere auch von Kleinanlagen, zu prüfen, ist die geforderte Studie unabdingbar.[GZ]
Entsprechend bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.