Guhl Bernhard · Nationalrat · 2017-03-09
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2017-03-09
Wortprotokoll
Mit meiner Motion möchte ich, dass der Genehmigungsprozess für die Änderung bestehender und den Bau neuer Transformatorenstationen und Netzverstärkungen beschleunigt wird - es geht hier um das Stromnetz.
Diese Motion habe ich am 24. September 2015 eingereicht. Ein halbes Jahr später hat Ständerätin Häberli-Koller unabhängig von mir eine Motion mit der praktisch identischen Forderung eingereicht, weil das Problem, welches hinter der Motion steckt, nicht nur in den Kantonen Aargau und Bern existiert, sondern auch im Kanton Thurgau und in weiteren Kantonen. Fragen Sie Ihr Elektrizitätswerk, es wird Ihnen bestätigen, dass es ein echtes Problem ist, die Genehmigung für den Bau von Transformatorenstationen und für Umbauten ausserhalb von Baugebieten zu bekommen. Die Motion Häberli-Koller wurde bereits durch den Ständerat und am 14. Dezember 2016 durch unseren Rat angenommen - es war damals die Minderheit Vogler, welche die Annahme der Motion beantragte. Man merke: Ständerat müsste man sein, dann kämen nämlich die eigenen Motionen viel schneller durch die zwei Räte.
Worum geht es? Durch den Ausbau von Stromproduktionsanlagen - ich spreche da insbesondere von grossen Fotovoltaikanlagen, zum Beispiel auf grossen Bauernhöfen, auf den grossen Dächern - muss auch das Netz ausgebaut werden, damit man diesen Strom abtransportieren kann. Im Rahmen dieser Projekte müssen dann auch die Transformatorenstationen ausgebaut werden, und diese stehen geschichtlich bedingt oftmals halt auch ausserhalb von Bauzonen. Bei der Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Raumplanungsrecht kam es dann oft dazu, dass diese Projekte nicht genehmigt wurden - weil die Transformatorenstationen eben ausserhalb der Bauzonen lagen.
Es kann aber nicht sein, dass der Ausbau erneuerbarer Energien verhindert wird, weil man die dazugehörige Leitung nicht bauen kann. Darum ist dies ein echtes Problem in der Praxis, und die Bundesbehörden sollten diese Genehmigungspraxis anpassen. Durch den Druck meiner Motion hat sich die Praxis leicht verbessert. Ich habe Rückmeldungen von Elektrizitätswerken bekommen, in welchen die Rede davon ist, dass sie die Projekte nun eher durchbringen. Aber die inhaltliche Forderung der Motionen ist berechtigt und muss noch konkret auf Gesetzesebene umgesetzt werden.
Wenn ich nun meine Motion nicht zurückziehen würde, würde Ihnen Frau Bundespräsidentin Leuthard sagen, dass das ARE und das Eidgenössische Starkstrominspektorat bereits eine Vereinbarung getroffen haben; Sie würde Ihnen sagen, dass die Motion Häberli-Koller bereits angenommen wurde; und sie würde Ihnen auch sagen, dass ein Teil meiner Forderung durch die Strategie Stromnetze, welche demnächst in unseren Rat kommt, abgedeckt sei. Ich erspare der Bundespräsidentin diese Erläuterungen und ziehe meine Motion zurück, nachdem die Frau Bundespräsidentin ausgeführt hat, wie zügig die Motion Häberli-Koller dann letztendlich umgesetzt wird.