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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-03-13

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-03-13

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einen Hinweis auf eine Änderung, die noch nicht angesprochen worden ist. Der Ständerat hat eine Ergänzung eingebracht, nämlich ein gestaffeltes Inkrafttreten. Neu soll die Änderung des BVG erst im Jahr 2019 in Kraft treten. So soll den Versicherern genügend Zeit für die Umstellung und die Umsetzung nach dem Urnengang 2017 und dem Inkrafttreten auf der AHV-Seite im Januar 2018 gegeben werden.

Kommen wir nun aber zum zentralen Punkt, zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes: Diese Senkung korrigiert ja die Umverteilung, die eben im Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule systemfremd ist. Gemäss Zahlen, die im Ständerat genannt worden sind, korrigieren wir mit der Senkung auf 6 Prozent rund zwei Drittel dieser unerwünschten Umlagerungen. Bei der Kompensation ist nur die Art und Weise bestritten. Verschiedene Ständeräte haben in der Debatte in ihrem Rat ausgeführt, was dort geändert worden sei, sei ein Schritt auf den Nationalrat zu.

Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht das ganz anders: Sie glaubt eher Ständerat Graber, dem Präsidenten der [PAGE 371] SGK-SR, der im Ständerat sagte, mit den beiden Änderungen werde die Vorlage fit gemacht. Mit anderen Worten: Sie wird für die eigene Argumentation optimiert. Das Modell wird verschlechtert. Zusätzlich erhalten fünf weitere Jahrgänge eine Rentenerhöhung. Diese 70 Franken dienen nur noch teilweise der Kompensation. Und, Herr Hess, auch auf dieser Seite ist ein Wandel im Argumentarium festzustellen. Ursprünglich hiess es, wir bräuchten die 70 Franken, um die Senkung des Umwandlungssatzes zu kompensieren. Heute steht man zum Glück auf linker Seite offen und ehrlich dazu, dass damit auch ein Rentenausbau gemeint ist. Denn die 70 Franken erhält die Hälfte der im BVG-Obligatorium versicherten Jahrgänge, die Übergangsgeneration, auch. Diese zwanzig Jahrgänge haben ja gar keinen tieferen Umwandlungssatz.

Ich komme noch zur Finanzierung. In der Kommission hat der Bundesrat zu Recht gesagt: Wir machen keine Reform für die Ewigkeit. Aber wenn die Reform nur bis ins Jahr 2030 ausfinanziert ist und anschliessend Finanzierungslücken entstehen, welche jedes Jahr um 100 Millionen Franken grösser werden, haben wir im Jahr 2040 bereits eine Finanzierungslücke von 1 Milliarde Franken pro Jahr. Wir dürfen nicht ohne Not zukünftige finanzielle Altlasten produzieren.

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis zur Eintrittsschwelle. Mit Fragen wurde bemängelt und auch etwas angegriffen, dass die Eintrittsschwelle gar nicht verändert wird. Aber auch der Ständerat verändert die Eintrittsschwelle nicht. Hier unterscheiden sich also die beiden Modelle nicht.

Frau Humbel hat aufgezählt, dass verschiedene Branchen massiv stärker belastet werden. In der Landwirtschaft gibt es 67 Prozent mehr Sozialbeiträge, in anderen Branchen bis 90 Prozent. Diese Zahlen stimmen. Aber es gibt andere Sichtweisen. Die Mehrkosten, die höheren Beiträge, fallen insbesondere im Alter ab 44 Jahren an. Was Frau Humbel verschweigt, ist, dass diese enormen Erhöhungen im Vergleich mit den heutigen Beiträgen zustande kommen und nicht im Vergleich mit dem Modell des Ständerates. Denn so über alles geschätzt, bewegt sich der Ständerat etwa auf halbem Weg, d. h., die Hälfte dieser Erhöhungen fällt auch beim Ständeratsmodell an.

Erlauben Sie mir zwei konkrete Beispiele. Das erste: Für eine Person im Alter von 44 Jahren mit einem Einkommen von 40 000 Franken ist die Variante Ihrer SGK pro Monat 120 Franken teurer als die Variante des Ständerates. Es werden also auf der einen Seite künftig pro Monat 120 Franken mehr Beiträge zu bezahlen sein. Diese Beiträge werden fifty-fifty von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Auf der anderen Seite steht eine Rentenerhöhung von rund 240 Franken. Mit 60 Franken mehr Beiträgen erhält also diese Person ein Leben lang 240 Franken mehr, und beim Alter 44 dürften sich die Beitragsdauer und die Dauer des Rentenbezugs etwa angleichen.

Das zweite Beispiel: dasselbe Einkommen, 40 000 Franken, im Alter 54. Da sind auf der einen Seite die Mehrbeiträge insgesamt bei 80 Franken, das heisst 40 Franken für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin. Auf der anderen Seite sind 80 Franken mehr Rente zu verzeichnen. Ich würde sagen: ein gutes Geschäft - elf Jahre lang 40 Franken mehr bezahlen, ein Rentnerleben lang 80 Franken mehr Rente beziehen. Die Rentenerwartung ist sicher mehr als elf Jahre.

Diese Zahlen zeigen auf: Es sind die Kinder und Enkel, welche bei der ständerätlichen Fassung bezahlen. Ich würde sagen: Damit Sie den Kindern und Enkeln noch in die Augen sehen können, lehnen Sie die Anträge der Minderheit ab.