Eder Joachim · Ständerat · 2017-03-13
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-13
Wortprotokoll
Namens und im Auftrag der Kommission danke ich dem Gesamtbundesrat und dem zuständigen Sportminister für die interessanten Berichte und Konzepte, die an unserer Sitzung vom 13. Januar 2017 zu einer intensiven Diskussion und schliesslich auch zur Einreichung der Kommissionsmotion 17.3003 geführt haben.
Der vorliegende Aktionsplan, der vom Bundesrat in Erfüllung der Motion der WBK-NR 13.3369 am 26. Oktober 2016 zusammen mit drei Konzepten - nämlich dem Breitensportkonzept, dem Leistungssportkonzept und dem Immobilienkonzept Sport - veröffentlicht wurde, gibt uns eine interessante, aber auch wichtige Gesamtschau zur zukünftigen Sportförderung des Bundes, dies vor allem in konzeptioneller und finanzieller Hinsicht. Vier Punkte verdienen dabei spezielle Erwähnung.
1. Sehr positiv ist, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung mehrmals wöchentlich Sport treibt. Der Prozentsatz der Nichtsportlerinnen und -sportler bleibt konstant, und zwar bei einem Viertel der Bevölkerung. Erheblich gestiegen ist der Anteil der sporttreibenden Seniorinnen und Senioren. Das ist höchst erfreulich und zeigt, wie sehr der Breitensport in unserem Land verankert ist.
2. "Jugend und Sport" ist eine einmalige Erfolgsgeschichte mit hohem sport- und gesellschaftspolitischem Stellenwert. Die Nachfrage steigt immer noch. Deshalb ist es richtig, hier auch finanziell einen Schwerpunkt zu setzen. Der "Jugend und Sport"-Kredit wurde erhöht und beläuft sich 2017 auf 105,5 Millionen Franken. Für die folgenden Finanzplanjahre ist bis 2020 eine jährliche Erhöhung um je 5 Millionen vorgesehen. Dabei wird zu prüfen sein, ob und unter welchen Voraussetzungen neue Sportarten in das "Jugend und Sport"-Programm aufgenommen werden können - wir haben entsprechende Zuschriften erhalten - und wie die Sport- und [PAGE 200] Bewegungsförderung übergewichtige Kinder und Jugendliche besser erreichen kann.
3. Zum Stichwort "nationales Schneesportzentrum": Unsere Kommission erachtet den Entscheid des Bundesrates als richtig, die Projektarbeiten zu sistieren und über eine allfällige Wiederaufnahme der Planungsarbeiten erst im Jahre 2023 zu befinden. Die grossmehrheitlich ablehnenden Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren, unter anderem auch vom Schweizer Skiverband Swiss Ski, rechtfertigen dieses Vorgehen. Bis dann liegen auch die Erfahrungen der im Jahre 2014 lancierten Schneesport-Initiative vor.
4. Die wirtschaftliche Bedeutung des Sports wird oft vergessen. Die Sportwirtschaft erwirtschaftete 2014 in der Schweiz mit einem geschätzten Umsatz von 20,7 Milliarden Schweizerfranken eine Bruttowertschöpfung von 10,3 Milliarden Schweizerfranken. Dadurch wird ein Beschäftigungsvolumen von insgesamt 94 400 vollzeitäquivalenten Stellen generiert. Der Sport leistet damit einen Beitrag von 1,6 Prozent zum Bruttoinlandprodukt und von 2,4 Prozent zur Gesamtbeschäftigung der Schweiz. Zum Vergleich: Der Beitrag der Sportwirtschaft zum Schweizer Bruttoinlandprodukt ist gleich gross wie derjenige der Branche Energie- und Wasserversorgung. In einer ähnlichen Grössenordnung liegen Wirtschaftszweige wie der Maschinenbau und die Herstellung von Metallerzeugnissen. Gleichzeitig erzeugt der Sport eine Wertschöpfung, die rund doppelt so hoch ist wie jene der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft und rund dem Dreifachen jener des Verlagswesens zusammen mit audiovisuellen Medien und Rundfunk entspricht. Wer mehr über diese wichtigen Zusammenhänge und die interessanten Zahlen wissen will, dem empfehle ich die Kurzfassung oder den detaillierten Hauptbericht der Studie "Sport und Wirtschaft Schweiz". Beide sind auf der Website des Bundesamtes für Sport abrufbar.
Von einer Minderheit in unserer Kommission wurde moniert, der Bundesrat habe es verpasst, dem Parlament in seinem Aktionsplan zur Sportförderung eine eigentliche Sportstrategie mit klaren Schwerpunkten vorzulegen. Möglicherweise bringt diese Minderheit ihre Kritik noch persönlich vor.
Im vorliegenden Aktionsplan Sportförderung vom 26. Oktober 2016 macht der Bundesrat unter anderem konkrete Finanzierungsvorschläge. Es bleibt festzustellen, dass beim Breitensport ab 2017 zusätzliche Mittel gesprochen werden, dass die Immobilien in Magglingen und Tenero ab 2018 saniert und ausgebaut werden und dass der Leistungssport keine zusätzlichen Mittel erhält, obschon der Bundesrat in seinem Bericht gerade auf diesen das Hohelied anstimmt. Meine nachfolgenden Bemerkungen konzentrieren sich nun deshalb auf das Leistungssportkonzept des Bundes und damit auf die Kommissionsmotion 17.3003.
In seinem Aktionsplan Sportförderung anerkennt der Bundesrat, dass erfolgreiche Leistungssportlerinnen und Leistungssportler Vorbilder für die Jugend und im Ausland Werbeträger oder Botschafter für die Schweiz sind; dass Erfolg im internationalen Leistungssport einen immer grösseren Aufwand voraussetzt; dass die Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit des schweizerischen Leistungssports zusätzliche Anstrengungen von Bund, Kantonen und Gemeinden erfordert; dass Handlungsbedarf insbesondere im Bereich der Förderung der Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainer, der Unterstützung der Sportverbände sowie der Modernisierung und des Ausbaus der Infrastruktur besteht; dass aufgrund der Erkenntnisse internationaler Vergleichsstudien ein direkter Zusammenhang zwischen den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen und dem sportlichen Erfolg an Wettkämpfen besteht; dass die Schweiz im Vergleich zu Nationen wie England, Holland, Norwegen, Schweden und Österreich Boden verloren hat, weil diese Länder bedeutend mehr finanzielle Ressourcen in den Leistungssport investieren; dass die Schweiz 1500 Elitesportlerinnen und -sportler zählt und nur ein Drittel sich zu 100 Prozent auf den Sport konzentriert; dass die Hälfte aller Profisportlerinnen und -sportler weniger als 23 000 Franken pro Jahr verdient; dass von den 400 besten Elite- und Nachwuchstrainern lediglich 47 Prozent eine Vollzeittrainerstelle haben; und schliesslich, dass das Jahreseinkommen einer vollamtlichen Trainerperson bei hoher Arbeitsbelastung in unserem Land bei rund 65 000 Franken liegt - so weit die Tatsachen.
Trotzdem kommt der Bundesrat unter Ziffer 4.2.2 des Berichtes zum Schluss: "Bezüglich der finanziellen Unterstützung der Athletinnen und Athleten sowie der nationalen Sportverbände durch den Bund bleibt es für die Jahre 2017 bis 2023 beim Status quo."
Von Swiss Olympic fordert der Bundesrat hingegen, dass die Verbandsförderung ausgebaut wird, dass die Athletinnen und Athleten finanziell unterstützt werden, dass die nationale und regionale Trainerförderung intensiviert wird, dass ein Sportveranstaltungskonzept erarbeitet wird, dass ein Talenttransferprogramm zusammen mit den Sportverbänden entwickelt wird. Zahlen - und das ist nun das Entscheidende - sollen dies allerdings die Kantone, jene Kantone, die wir hier im Ständerat vertreten, denn der Bundesrat stellt auf Seite 23 des Leistungssportkonzepts nüchtern fest: "Die Aktivitäten von Swiss Olympic sind massgeblich durch Beiträge der Lotteriegesellschaften und der Eidgenossenschaft finanziert. Zum Budget 2015 in der Höhe von 45 Millionen Franken steuern die Sport-Toto-Gesellschaft 25 Millionen und der Bund 11 Millionen Franken bei. Im April 2016 hat Swisslos beschlossen, den Beitrag an Swiss Olympic für die nächsten drei Jahre um jährlich rund 15 Millionen Franken zu erhöhen. Die Weiterführung dieser zusätzlichen Unterstützung wird davon abhängig gemacht, dass der Bund seinen Beitrag im gleichen Umfang erhöht."
Für unsere Kommission war nun schlicht nicht nachvollziehbar, dass sich der Bundesrat mit keinem Wort zu dieser Entwicklung äussert: kein Wort zum Vorbehalt der Kantone, kein Wort dazu, wie der Bund auf die Forderung der Kantone reagiert; kein Wort zu den Konsequenzen, wenn der Bund nicht nachzieht! Denn der Bundesrat müsste doch auch erkennen, dass bisher der Bund 24,4 Prozent und die Kantone 55,6 Prozent an die direkte Finanzierung des Spitzensports beisteuerten. Neu steuert der Bund nur noch 18,4 Prozent bei, die Kantone aber 66,6 Prozent, also zwei Drittel.
Ich komme zum Schluss. Alle Erkenntnisse und Aussagen des Bundesrates im Leistungssportkonzept bleiben Worthülsen, bleiben ein blosses Lippenbekenntnis, wenn nicht auch die finanzielle Unterstützung an die Athletinnen und Athleten, an die Trainerinnen und Trainer und an die nationalen Sportverbände erhöht wird. Diese gerade aus Sicht der Kantone unbefriedigende Situation im Bereich Nachwuchs-Leistungssport brachte die Kommission dazu, die vorliegende Kommissionsmotion 17.3003 einzureichen, und zwar mit dem überaus deutlichen Stimmenverhältnis von 11 zu 0 bei 1 Enthaltung. Die gesetzliche Grundlage für den Vorstoss bildet das Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Förderung von Sport und Bewegung, kurz Sportförderungsgesetz. Artikel 16 sieht ausdrücklich vor, dass der Bund die Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports unterstützt.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens unserer Kommission aus all den soeben erwähnten Gründen, die Motion anzunehmen und den Ablehnungsantrag des Bundesrates wuchtig zu verwerfen.