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Eder Joachim · Ständerat · 2017-03-14

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Das Gesetz ist ursprünglich auf eine Dauer von acht Jahren befristet worden. Entgegen diesem Grundprinzip wurde das Gesetz jetzt bereits zweimal verlängert. Nun soll nach Ansicht der Minderheit sichergestellt werden, dass die Anschubfinanzierung am Ende der gesetzlich festgelegten Gültigkeitsdauer nicht nochmals verlängert wird. Die Minderheit - darauf lege ich Wert - zweifelt mit ihrem Antrag keineswegs die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der familienergänzenden Kinderbetreuung an. Der Bericht, den wir vom Bundesamt für Sozialversicherungen erhalten haben, zeigt die Bilanz nach vierzehn Jahren auf. Insgesamt konnten seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes rund 3000 Gesuche bewilligt werden. Der Bund hat damit die Schaffung von über 54 500 neuen Betreuungsplätzen mit insgesamt 353 Millionen Franken unterstützt. 210 Gesuche, mit denen weitere 5300 Plätze gefördert werden sollen, sind gegenwärtig noch in Bearbeitung.

Die Minderheit findet es angebracht und gegenüber den Subventionsempfängern und Antragstellern nichts als fair, wenn wir diesen heute sagen, dass die Anschubfinanzierung vom Bund aus nach sechzehn Jahren definitiv fertig ist. Damit kann dann auch die mit dem NFA beschlossene Neugestaltung der Finanzen und insbesondere der Aufgabenverteilung endlich greifen. Die Kompetenz im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt - das ist uns allen bekannt - nämlich nicht beim Bund, sondern bei den Kantonen und Gemeinden.

Man hielt mir in der Kommission entgegen, der juristische Wert einer solchen Ergänzung sei erstens gleich null, der beantragte Zusatz störe zweitens zwar nicht, er nütze aber auch nichts, weil der Bundesrat ohnehin mache, was er wolle - das sind Zitate aus der Kommission -, und drittens: Ein solcher Symbolantrag setze - das ist interessant - politisch ein falsches Signal. Der höflichen Einladung, den Antrag zurückzuziehen, leistete ich keine Folge, wie Sie jetzt merken. Mir ist nämlich bekannt, dass dieser Zusatz für die Zukunft, für unsere politischen Nachfolgerinnen und Nachfolger, rein juristisch nicht bindend ist. Mir ist auch bekannt, dass das zukünftige Parlament jederzeit eigenständig entscheiden kann, was es will. Mein Minderheitsantrag, der immerhin von sechs Kommissionsmitgliedern unterzeichnet wurde, hat trotzdem auch eine juristische Bedeutung, nämlich jene, dass hoffentlich dieser Rat beschliesst, dass 2019 Schluss ist und dass der Bundesrat eben nicht ohnehin machen kann, was er will, sondern dass der Bundesrat von sich aus - das weiss auch der Gesundheitsminister, das hat er entsprechend bestätigt - nicht aktiv werden kann. Es ist, und auf diese Feststellung lege ich Wert, kein Symbolantrag, sondern es ist eine klare politische Willensäusserung, und zwar jene, dass dies die allerletzte Verlängerung ist, dass die Anschubfinanzierung definitiv zu Ende geht.

Lesen Sie abschliessend doch noch einmal den ganzen Artikel 10 mit dem Titel "Referendum, Geltungsdauer und Inkrafttreten". Da heisst es in Absatz 2: "Es gilt während der Dauer von acht Jahren." In Absatz 4 steht: "Die Geltungsdauer des Gesetzes wird bis zum 31. Januar 2015 letztmals verlängert." Dieser Beschluss wird in Absatz 5 widerrufen, wo es heisst: "In Abweichung von Absatz 4 wird die Geltungsdauer dieses Gesetzes bis zum 31. Januar 2019 verlängert." Selbst Bundesrat Berset stellte in der Kommission fest, das Gesetz werde langsam schwer lesbar, ich sage also seine Worte. Dem habe ich nichts beizufügen, ausser dass wir das Hin und Her mit dem Zusatz meiner Minderheit hier und heute beenden können. Der Gesundheitsminister, und das will ich Ihnen wirklich nicht vorenthalten, äusserte sich in der Kommission zur beantragten Ergänzung wie folgt - ich verweise auf das Kommissionsprotokoll vom 21. Februar 2017, Seite [PAGE 214] 10, das bei mir auf dem Tisch liegt und das Sie nachlesen können -: "Wir haben nichts gegen Ihren Antrag Nr. 6. Ich bedanke mich sogar dafür, weil er diese klare Situation schafft. Die Aussage, dass eine weitere Verlängerung nicht möglich ist, ist eine Information, die wir zur Kenntnis nehmen." Weiter sagte er - da bin ich jetzt fair und zitiere das auch, Herr Bundesrat -: "Es ist unseres Erachtens nicht nötig, aber es ist auch kein Problem, wenn es hier steht."

Ich bitte Sie deshalb, in Kenntnis dieser bundesrätlichen Einschätzung zu entscheiden und folgerichtig dem beantragten Zusatz - "Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich" - zuzustimmen.