Bühler Manfred · Nationalrat · 2017-03-14
Bühler Manfred · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-14
Wortprotokoll
Das heutige wichtige Geschäft hat seinen Ursprung in einem Postulat aus dem Ständerat. Es ist das Postulat 14.3298, das am 19. Juni 2014 vom Ständerat angenommen wurde: "Der Bundesrat wird beauftragt, die durch Gebühren bzw. künftig durch Steuern finanzierten Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen." Dieses Postulat kam im Rahmen der RTVG-Revision zustande. Alle in diesem Saal können sich sicher noch daran erinnern, wie hauchdünn am 14. Juni 2015 das Volk diese Vorlage schliesslich angenommen hat.
Der Bericht liegt seit dem 17. Juni 2016 vor und ist sehr umfangreich, er zählt über 130 Seiten. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen unseres Rates hat den Bericht in der Sitzung vom 29./30. August 2016 behandelt. Zuerst haben breite Anhörungen stattgefunden. Anlässlich dieser Anhörungen haben die Kommissionsmitglieder die Ausführungen und Stellungnahmen von zahlreichen Akteuren der Medienwelt zur Kenntnis genommen und viele Fragen gestellt. Es waren die SRG, der Verband Schweizer Medien und Telesuisse anwesend; die regionalen Radios waren durch den Verband Schweizer Privatradios vertreten; der Schweizer Werbeauftraggeberverband und die Eidgenössische Medienkommission waren ebenfalls dabei.
Es lag eine grosse Menge an Fakten und Ansichten auf dem Tisch, und die Diskussion war entsprechend reich, aber auch mit einigen Emotionen geladen. Das Thema bewegt, und das merkte man auch in der Kommission.
Anlässlich der Anhörungen haben wir in der Kommission festgestellt, wie stark die Ansichten zwischen den Akteuren zum Teil auseinanderklaffen. So sehen die privaten Anbieter natürlich und verständlicherweise jede Tätigkeit der mächtigen SRG als unlautere Konkurrenz an, während die SRG auf der anderen Seite dazu neigt, jeden Versuch der privaten Medien, sich zu entwickeln, als Angriff auf den schon fast sakrosankten Service public anzusehen.
Die Kommission ist sich trotzdem in einigen Punkten weitgehend einig, so zum Beispiel bezüglich der Qualität und Wichtigkeit der SRG-Leistungen, insbesondere in Bezug auf journalistische Inhalte und ihren Beitrag an den Zusammenhalt des Landes. Schon nur die Finanzierung der SRG zeigt, dass eine grosse Solidarität zwischen den Sprachregionen besteht, werden doch die Kosten der SRG in der Romandie und im Tessin überwiegend mit den Gebühren aus dem Deutschschweizer Raum finanziert. Diese Feststellung soll aber die Notwendigkeit einer guten Koexistenz der privaten elektronischen Medien mit der SRG nicht ausblenden. Die SRG macht viel und vieles gut, aber man muss aufpassen, dass die anderen Anbieter auch ihren Platz behalten und sogar neu einnehmen können.
Die Kommission hat also den Bericht vom 17. Juni 2016 mit einem kritischen Auge durchleuchtet. Im ersten Teil dieses Berichtes werden detailliert die Angebote der SRG und der Privaten dargelegt; im zweiten Teil wird prospektiv erläutert, was für Leistungen man in der Schweiz für notwendig erachtet. Mit der kritischen Durchleuchtung will die Kommission nicht etwa eine systematische und einseitige Kritik an der SRG vornehmen, sondern einen echten und konstruktiven Diskussionsbeitrag leisten, damit schliesslich das Publikum das bestmögliche Angebot zum bestmöglichen Preis erhalten kann.
Zusammenfassend kann ich den Inhalt der bundesrätlichen Aussagen im Bericht kurz wie folgt darstellen: Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Service-public-Leistungen gut sind und die Bedürfnisse aller Sprachregionen gut abdecken. Die Finanzierung soll nach wie vor über eine Gebühr erfolgen, aber auch über Werbeeinnahmen, wobei die derzeitige Höhe von 1,2 Milliarden Franken als adäquat erscheint und sogar eine Senkung der Gebühr im Fall eines Bevölkerungswachstums ins Auge gefasst wird. Der Bundesrat begrüsst die Zusammenarbeit der Privaten mit der SRG und ist der Meinung, dass das Werbeverbot im Internet aufrechterhalten werden soll, damit ein gewisses Gleichgewicht aufrechterhalten werden kann.
Sie hören es, eigentlich hat man bei diesem Résumé das Gefühl, dass alles in Ordnung ist und gar nichts ändern sollte. Einzig in Bezug auf die Erreichung der jungen Menschen ist der Bundesrat der Meinung, man sollte neue Auflagen für die SRG definieren, weil sich die jüngeren Generationen bekannterweise vermehrt im Internet bewegen.
Die Kommission hatte schliesslich das Gefühl, dass der Bericht lückenhaft ist, insbesondere, weil er nicht genug prospektiv ist und den rasanten technologischen Entwicklungen nicht genug Rechnung trägt. Die Kommission hat also beschlossen, erweiternde Aufträge zu erteilen und hat die Verfassung eines Zusatzberichtes von der Verwaltung verlangt. Dabei sollten insbesondere Fragen rund um das Subsidiaritätsprinzip beleuchtet werden, das heisst: Wo muss die SRG wegen eines Marktversagens tätig sein, und wo können die privaten Anbieter ein Angebot leisten, wenn möglich ohne Konkurrenz von der starken SRG?
Somit konnte sich die KVF-NR schliesslich am 13./14. Februar 2017 ein zweites Mal mit dem Thema befassen, mit dem Zusatzbericht, und eine weitere Debatte führen. Dabei ist zum Vorschein gekommen, dass die privaten Radios mehr Popmusik und regionale Information ausstrahlen möchten und dass die privaten Fernsehstationen mehr Unterhaltung und Sport anbieten möchten. Nach reichhaltiger Diskussion hat die Kommission den Bericht schliesslich zur Kenntnis genommen, hat dabei jedoch festgestellt, dass eine gewisse [PAGE 389] Differenz auch zwischen den Sprachregionen besteht. So ist zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen den privaten Radios und der SRG in der Romandie unproblematischer, weil die RTS keine Regionaljournale anbietet und somit eine in der Deutschschweiz vielfach kritisierte Konkurrenz nicht besteht.
Anlässlich der erwähnten Februar-Debatte wurden auch Vorstösse formuliert. Diese sind noch nicht so weit, dass wir sie heute behandeln könnten. Wir werden also auf das Thema noch zurückkommen. Heute müssen wir aber drei Vorstösse diskutieren und darüber entscheiden; es sind teilweise Vorstösse aus der KVF, und sie stammen aus der KVF-August-Sitzung.
Erstens geht es um die Motion 16.3629, welche die Einführung einer dualen Kompetenz bei der SRG-Konzession fordert. Eine Rahmenkonzession würde vom Parlament genehmigt, also hier in diesem Saal und im Ständerat, und eine Betriebskonzession würde anschliessend vom Bundesrat erteilt. Diese Motion ist mit einem Stimmenverhältnis von 13 zu 11 bei 1 Enthaltung beschlossen worden. Die Kommission hatte nach der ersten Diskussion zur parlamentarischen Initiative Müller Thomas 15.457 einen Bericht aus der Verwaltung verlangt. Daraus resultierte die Motion. Man hat nämlich festgestellt, dass eine vollständige Kompetenz für die Konzession beim Parlament Probleme aufwerfen würde. Es sei jedoch durchaus machbar, eine duale Kompetenz einzuführen. Die Grundsätze werden vom Parlament genehmigt und Details vom Bundesrat festgelegt. Das ist schliesslich nichts anderes als das, was man mit Gesetzen und Verordnungen täglich in diesem Gebäude macht.
Die Minderheit der Kommission sieht das anders und möchte das bewährte System nicht ändern.
Zweitens hat die Kommission am 29. August 2016 ein Postulat formuliert, welches vom Bundesrat einen Bericht zur Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verlangt. Gemäss Service-public-Bericht vom 17. Juni 2016 hat die Schweiz nämlich als eines von ganz wenigen demokratischen Ländern keine solche verwaltungsunabhängige Aufsichtsbehörde. Das Postulat verlangt auch die Prüfung der Zusammenführung der Aufsicht über Radio und Fernsehen mit derjenigen über das Fernmeldewesen. Aktuell sind mehrere Ämter für diese Aufsichten zuständig. In den Augen der Kommissionsmitglieder ergeben sich dadurch Doppelspurigkeiten. Das Postulat ist deutlich, mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beschlossen worden.
Schliesslich hat die Kommission auch noch mit 13 zu 9 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Müller Thomas 15.457 zur Erteilung der Kompetenz bezüglich SRG-Konzession an das Parlament keine Folge zu geben. Dies ergibt sich aus der soeben vorgenommenen Begründung der Kommissionsmotion. Unsere Kommissionsmotion ist gewissermassen ein Kompromiss zu dieser parlamentarischen Initiative.
Ich kann zusammenfassen: Im Namen der Kommission bitte ich Sie, den Service-public-Bericht mit dem Zusatzbericht zur Kenntnis zu nehmen. Ich bitte Sie, die Kommissionsmotion 16.3629 anzunehmen, das Kommissionspostulat 16.3630 anzunehmen und der parlamentarischen Initiative Müller Thomas keine Folge zu geben.