Lexipedia

Candinas Martin · Nationalrat · 2017-03-14

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Die vorliegende Kommissionsmotion 16.3629, "SRG-Konzession. Duale Konzessionskompetenz", will die Konzessionierung der SRG neu in eine Rahmenkonzession in der Genehmigungskompetenz der Bundesversammlung und eine Betriebskonzession in der Erlasskompetenz des Bundesrates aufteilen.

Die Kommissionsminderheit lehnt dieses komplizierte und nichtzielführende Vorhaben einer dualen Konzession ab, dies aus folgenden Gründen:

1. Mit dem Radio- und Fernsehgesetz hat das Parlament bereits eine grosse Gestaltungsmöglichkeit. Dem Parlament steht die Möglichkeit offen, jederzeit mittels einer Gesetzesrevision Änderungen der Bestimmungen zur SRG vorzunehmen. Das Parlament kann das Gesetz jederzeit ändern und z. B. den Programmauftrag oder das publizistische Angebot der SRG neu festlegen.

2. Das Erteilen der SRG-Rahmenkonzession durch das Parlament würde die Möglichkeit einer Pattsituation eröffnen, nämlich bei Uneinigkeit und somit einer Differenzbereinigung zwischen den Räten oder einer Rückweisung an den Bundesrat. Die Beschlüsse würden die Zustimmung beider Räte erfordern. Das Resultat wären aufwendige Verfahren. Die Planungssicherheit und die rasche Reaktionsfähigkeit in einer sehr dynamischen Medienbranche würden unnötig eingeschränkt.

3. Bei einer dualen Konzessionserteilung für die SRG ergäbe sich eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen, privaten konzessionierten Anbietern von Radio- und Fernsehprogrammen. Die Konzession an die Privaten würde weiterhin vom UVEK verliehen.

4. Der Zusatzbericht zum Service-public-Bericht hat auch klar aufgezeigt, dass das Subsidiaritätsprinzip, wie es die Befürworter einer Rahmenkonzession durch das Parlament sich wünschen, im Medienbereich nicht funktioniert. Allein die aktuelle Diskussion um den Open Content und vor allem die Abschaffung einiger Radiosender zeigen, wie tief ein Teil des Parlamentes in operative Entscheide eingreifen will und wie verletzlich das heutige System ist. An dieser Stelle soll gesagt sein, dass die SRG beispielsweise mit der geforderten Streichung von "SRF Musikwelle" gerade einmal 2,3 Millionen Franken auf einem Budget von 1,6 Milliarden Franken sparen würde. Diese Motion zeigt beispielhaft auf, welche fragwürdigen, wenn nicht sogar absurden Züge unsere aktuelle Diskussion zum medialen Service public angenommen hat.

5. Wenn es Schule macht, dass wir solche Entscheide auf Parlamentsstufe nehmen, dann bricht ein Chaos aus. Auch werden sich dann vergleichbare Fragen bei den bundesnahen Betrieben stellen. Selbst bei diesen ist der Bundesrat heute zuständig für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen. Die Zuständigkeit des Parlamentes für eine individuelle Konzession wäre neu für das bestehende Rechtssystem des Bundes; die Bundesversammlung ist heute für keine der Leistungsvereinbarungen zuständig.

Es kann aus ordnungspolitischer Sicht nicht sein, dass das Parlament künftig operative Entscheide für die Erteilung der SRG-Konzession trifft. Das würde die SRG zum Staatsradio und Staatsfernsehen machen. Heute ist die SRG gerade wegen ihrer Autonomie und politischen Unabhängigkeit kein Staatsfernsehen und kein Staatsradio. Die heutige Aufteilung der Kompetenzen - das Parlament setzt im Gesetz die Rahmenbedingungen, der Bundesrat erteilt per Konzession den konkreten Auftrag - dient dem Schutz der Freiheit und der Selbstbeschränkung staatlicher Macht. Sie ist nicht zuletzt auch ein Schutz vor populistischen Kräften, welche eine Kontrolle der Medien anstreben. Die heutige Erteilung der Konzession durch den Bundesrat sichert die grösstmögliche Unabhängigkeit der öffentlichen Medien. Dies ist ein staatspolitischer Wert, den es zu bewahren gilt. Die vierte Gewalt ist eine tragende Säule unserer Demokratie.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommissionsminderheit, die Kommissionsmotion zur dualen Konzessionskompetenz abzulehnen.