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Grossen Jürg · Nationalrat · 2017-03-14

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Die Grünliberalen danken herzlich für den Bericht des Bundesrates und den Zusatzbericht des Bakom. Inhaltlich sind wir aber mit vielem nicht ganz einverstanden, und in einigen Bereichen sind wir enttäuscht.

Die Berichte sind de facto ein Plädoyer für den Status quo mit einigen Feinjustierungen. Eine echte Zukunftsstrategie ist das nicht. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass sich das bestehende Modell mit der SRG als grosser, in allen Sprachregionen verankerter Anbieterin bewährt hat, dass dieses den Service public in hoher Qualität gewährleistet und dass es sich auch für die Zukunft am besten eignet. Dieses Fazit verwundert, kommen die Berichte doch zum Schluss, dass die Jungen, welche sich dem Internet zuwenden, besser erreicht werden müssen. Das geht mit dem Status quo nicht, davon sind wir überzeugt. Wer das nicht glaubt, dem empfehle ich, mal mit Kindern und Jugendlichen über ihre Art des Medienkonsums zu sprechen.

Wir Grünliberalen hätten uns mehr Weitblick gewünscht und vor allem einen stärkeren Fokus auf die Digitalisierung und die damit verbundenen Chancen. Dass der Ständerat den Bericht mit wenig Kritik entgegengenommen hat, zeigt die in diesem Bereich dort mitunter vorhandene verkrustete Denkweise. Nur der Status quo bei der SRG und etwas Kritik an den Verlegern - damit wird die Welt auch nicht besser.

Der Medienkonsum erfolgt heute weitgehend digital und zeitversetzt, wobei die Vielfalt der dargestellten Meinungen noch nie so gross war. Das gilt es zu akzeptieren und als Chance zu nutzen. Deshalb braucht es Anpassungen beim gebührenfinanzierten Service public.

Aus diesem Grund haben wir Grünliberalen es unterstützt, vom Bakom einen Zusatzbericht mit dem Fokus auf Wettbewerbsverzerrungen, Entwicklungsmöglichkeiten für private elektronische Medien sowie Chancen eines Open-Content-Modells zu verlangen. Wir Grünliberalen sind der Überzeugung, dass sich auch im Medienbereich Wettbewerb positiv auf das Angebot auswirkt. Wir wollen so viel staatlichen Service public wie für die Erfüllung des Verfassungsauftrages nötig, aber so wenig Verdrängung der Privaten wie möglich.

Es ist eine klarere Trennung von mit öffentlichen Geldern finanzierten Service-public-Inhalten einerseits und den restlichen Angeboten andererseits anzustreben. Als Service-public-Inhalte gelten für uns insbesondere Angebote aus den Bereichen Information, Kultur und Bildung. Im Zentrum stehen dabei publizistische Inhalte wie Nachrichtensendungen, informierende Magazinsendungen, Reportagen und Dokumentationen. Beim Sport und bei der Unterhaltung soll die Subsidiarität eine höhere Priorität haben. Die privaten Medienanbieter sollen den grundsätzlichen Vorrang gegenüber der SRG erhalten.

Sendungsinhalte auf gesamtschweizerischer Ebene sollen weiterhin primär durch die SRG erstellt werden. Regionale und lokale Inhalte sollen jedoch noch öfter durch die Privaten angeboten werden. Dafür müssen die Rahmenbedingungen für die Privaten verbessert werden. Wir können uns z. B. die Unterstützung der journalistischen Aus- und Weiterbildung vorstellen.

Die Steuerung der mit öffentlichen Geldern finanzierten Service-public-Inhalte soll vermehrt mittels Auflagen in den Konzessionen und Ausschreibungen erfolgen. Die Service-public-Inhalte sollen möglichst ohne Einschränkungen über alle Medienkanäle angeboten werden können, d. h. [PAGE 394] online, am Fernsehen, Radio, via Print usw. Sie sollen für alle Schweizer Medienanbieter einfach zugänglich sein, z. B. mit der von unserer KVF-NR vorgeschlagenen Motion 17.3009 für ein Open-Content-Modell. Dies ermöglicht mehr Meinungs- und Medienvielfalt und bietet neue Chancen für die Privaten. Gebührenfinanzierte Sendungen sollen eine breite Öffentlichkeit erreichen, dies möglichst ohne Marktverzerrungen. Beides ist bei einer exklusiven Verwendung durch die SRG nicht der Fall. Ein Open-Content-Modell für die Eigenproduktionen der SRG kann dieses Dilemma durchbrechen. Die Schritte der SRG in Richtung Open Content und Shared Content begrüssen wir deshalb ausdrücklich.

Der Bundesrat hat angekündigt, bei der Neukonzessionierung der SRG die Inhalte stärker auf Qualität, Unterscheidbarkeit und Unverwechselbarkeit zu fokussieren. Diese aus unserer Sicht wichtigste Forderung aus dem Bericht hat für uns eine sehr hohe Priorität. Sie dient als Basis, mehr Wettbewerb und gleich lange Spiesse für die Privaten, insbesondere in den Bereichen Unterhaltung und Sport, einzuführen. Ebenso unterstützen die Grünliberalen ein neues, umfassendes Mediengesetz, wie es der Bundesrat angekündigt hat und welches den heutigen technischen, digitalen und gesellschaftlichen Realitäten angemessen Rechnung trägt.

Die im Zusatzbericht erwähnten Wettbewerbsverzerrungen in den Bereichen Unterhaltung und Sport werden erst bei der nächsten Beratung im Fokus stehen - wir haben es schon gehört. Die von unserer Kommission angenommenen Motionen zum Open-Content-Modell (17.3009), zu den Spartensendern der SRG (17.3010) und zur Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete durch die Aufhebung der Zwei-plus-zwei-Regel (17.3008) werden in einer kommenden Session ausführlich behandelt.

Wir Grünliberalen unterstützen die Motion 16.3629 bezüglich der dualen Konzessionskompetenz. Dabei soll die Konzessionierung der SRG neu in eine Rahmenkonzession in der Genehmigungskompetenz der Bundesversammlung und in eine Betriebskonzession in der Erlasskompetenz des Bundesrates aufgeteilt werden. Wir erzeugen damit in erster Linie den notwendigen Druck, da gemäss Bundesrat die Fragen der Konzessionierung mittelfristig ohnehin im neuen Mediengesetz geprüft werden sollen. Der Gestaltungsspielraum des Parlamentes erweitert sich gegenüber der heutigen Ausgangslage laut Bundesrat nicht. Schon heute kann das Parlament im RTVG den Rahmen für die SRG-Konzession festlegen. Für uns ist klar, dass das Parlament nicht direkt auf die Programmgestaltung Einfluss nehmen soll und darf. Das ist aus unserer Sicht auch mit dem dualen Konzessionsmodell nicht der Fall.

Die parlamentarische Initiative Müller Thomas 15.457, gemäss der neu die Bundesversammlung anstelle des Bundesrates für die Erteilung der SRG-Konzession zuständig sein soll, lehnen wir Grünliberalen ab. Diese Forderung geht uns zu weit.

Das Postulat 16.3630 unserer Kommission für eine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen und eine allfällige Zusammenführung mit der Aufsicht im Bereich Fernmeldewesen unterstützen wir Grünliberalen. Die Frage der Aufsicht wird gemäss Bundesrat ohnehin im geplanten Mediengesetz geprüft. Es gibt also keinen Grund, dagegen zu sein.

Zusammengefasst: Wir Grünliberalen nehmen die Berichte zur Kenntnis, orten Handlungsbedarf und wünschen uns eine progressivere Medienpolitik des Bundesrates.

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