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Kuprecht Alex · Ständerat · 2017-03-14

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-14

Wortprotokoll

Mit der neuen Spitalfinanzierung wollte der Gesetzgeber den Qualitäts- und Preiswettbewerb unter den Spitälern schweizweit etablieren. Was die Grundversicherung betrifft, sollten öffentliche und private Spitäler [PAGE 220] im Grundsatz gleich behandelt werden. Die schweizweit freie Spitalwahl sollte diesem Leistungswettbewerb zum Durchbruch verhelfen. Die Berücksichtigung von kantonalen Tarifen für ausserkantonale Wahlbehandlungen sollte hohe Spitaltarife unter Druck setzen und zu einer Angleichung der Preise nach unten führen. Der Qualitätswettbewerb sollte die Qualität generell erhöhen.

Heute müssen wir feststellen, dass etliche Kantone den Preis- und Qualitätswettbewerb eher behindern als fördern. Die Wahrnehmung des Verfassungsauftrags zur Gesundheitsversorgung wird zuweilen exorbitant interpretiert. Wenn die notwendigen Steuermittel vorhanden sind, subventionieren einige Kantone die eigenen, sprich öffentlichen Spitäler mit Dutzenden, mitunter sogar Hunderten von Millionen Franken für sogenannte gemeinwirtschaftliche Leistungen. Diese direkte Subventionierung erfolgt selbst dann noch, wenn die finanziellen Mittel nicht mehr vorhanden sind. Das ist ärgerlich für mich, der ich aus einem Kanton stamme, welcher keine zusätzlichen Finanzzuschüsse an die drei privaten Spitäler entrichtet, dafür aber sehr stark auf dem Weg des Finanzausgleichs andere Spitäler über gemeinwirtschaftliche Zusatzleistungen indirekt finanziert.

Wer mit so viel Subventionen unterstützt wird, braucht sich wegen der Tarife beziehungsweise Base Rates weniger zu sorgen, dies im Gegensatz zu den Spitälern, die keine oder viel weniger dieser nicht abschliessend definierten, aber vielfach verwendbaren Kantonsgelder erhalten. Das Nachsehen haben in der Regel dann die Privatspitäler und generell die Listenspitäler der anderen Kantone, also derjenigen Kantone, die keine solchen Gelder ausschütten können oder im Sinne einer liberalen Spitalpolitik auch nicht ausschütten wollen; ich habe mit Bezug auf meinen Kanton bereits darauf hingewiesen. Fragwürdige Subventionen sind das eine. Dazu kommen nicht selten fragwürdig tiefe, eventuell gar gesetzeswidrige Referenztarife sowie Streitereien um stationäre Quoten, die allesamt nur einem Zweck dienen: der schweizweit freien Spitalwahl finanzielle Hindernisse in den Weg zu legen.

Fünf Jahre nach der Einführung der neuen Spitalfinanzierung lehnen sich etliche Protagonisten in den Kantonen auch öffentlich gegen die schweizweit freie Spitalwahl auf. Sie möchten das Rad zurückdrehen, das Gesundheitswesen am liebsten kantonalisieren und überhaupt keinen Franken mehr an ausserkantonale Wahlbehandlungen ihrer Bürgerinnen und Bürger bezahlen. Im Gegenteil, man versucht noch, Beiträge aus dem Halbprivat- und Privatversicherungsbereich für sich zu gewinnen. Insgesamt stehen wir also vor der Situation, dass etliche Kantone den interkantonalen Preis- und Qualitätswettbewerb lieber aktiv behindern, als ihn durch Innovation und hervorragende Qualität zu fördern, um dann bei den Patienten die Nase vorne zu haben. Damit wird der Status quo zementiert, und die Überkapazitäten werden für eine lange Zeit aufrechterhalten.

Als Präsident des Forums Gesundheit Schweiz, das für ein freiheitlich-liberales Gesundheitswesen eintritt - womit auch meine Interessenbindung offengelegt ist -, stehe ich voll und ganz hinter der vorliegenden Motion, wenn auch die Zeitachse für die Berichterstattung durch das BAG etwas lange ist.

Mit der Anpassung der Motion durch den Nationalrat kann ich gut leben. In der Tat wollen wir auch nach vorne schauen und nicht mehr zurückblicken. Wenig verständlich ist mir aber die Zurückhaltung des zuständigen Departementes, wenn es um die Rolle der Kantone geht. Mit der neuen Spitalfinanzierung hat dieses Parlament klare Spielregeln definiert. Diese sollten im Prinzip für alle Kantone gelten.