Ettlin Erich · Ständerat · 2017-03-14
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-03-14
Wortprotokoll
Aus der Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat wird klar, dass das Problem erkannt ist. Basierend auf zwei angenommenen Motionen sollen die Anpassungen im Rahmen des Ausführungsrechts zum revidierten Heilmittelgesetz erfolgen. Die Vernehmlassung soll im Frühjahr 2017 starten, also nächstens. Aber bis diese Anpassung umgesetzt ist, wird es 2019 sein.
Ich nehme mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Anliegen unbestritten ist, was eine Umsetzung im Sinne eines beschleunigten Zugangs für die Patienten praktisch zur Gewissheit werden lässt. Andererseits ist es für mich etwas schwierig zu verstehen, welche organisatorischen und zeitlichen Gründe gegen eine vorgezogene Umsetzung sprechen. Insbesondere müsste die Umsetzung des Anliegens, ob früher oder später, grundsätzlich ohne Auswirkungen auf den Personalbestand möglich sein, da keine neuen Anforderungen auf Swissmedic zukommen. Einzig der Zeitrahmen verkürzt sich auf eine Dauer, die international bereits seit Längerem von führenden Arzneimittelbehörden so angewendet wird. Die Anpassung von IT-Systemen sollte unserer Meinung nach ebenfalls ohne grosse Schwierigkeiten machbar sein.
Der Bundesrat nimmt in seiner Stellungnahme Bezug auf zwei andere Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung. Einerseits wird auf die ältere Motion Eder 12.3789 hingewiesen. Dieser Vorstoss bezog sich aber schwergewichtig auf die Problematik der Fristen von genehmigungspflichtigen Änderungen und nur indirekt auf neue Indikationen. Insofern ist hier eine Zusammenlegung wenig sinnvoll. Näher liegt die Interpellation Eder 16.3944 aus dem letzten Jahr, wo unter anderem auf die Problematik der Fristen für die neuen Indikationen hingewiesen wird. Dazu nimmt die Regierung ja analog zu meinem Postulat Stellung. Auch die Motion Cassis 15.3528 ist näher. Sie nimmt unter anderem auf die Fristen für neue Indikationen Bezug. Der Bundesrat hat das Anliegen positiv bewertet, aber wie nun bei meinem Vorstoss auf die Umsetzung im Rahmen des Verordnungsrechts zur HMG-Teilrevision vertröstet.
Mein Postulat ging nun aber bereits von dieser Kenntnislage aus und will eben diese Verzögerung verhindern. Insofern ist es nicht befriedigend, dass die Antwort nun wieder gleich lautet wie bei der Motion Cassis. Mein Vorstoss zielt auf eine Wiedererwägung, und davon ist in der Antwort nichts zu spüren. Grundsätzlich ist das Anliegen unumstritten. Wenn dem so ist, sollte man es auch so schnell als möglich umsetzen können. Man müsste das nur wollen.
Die Leistung des Institutes hat sich an der politischen Absicht zu orientieren, nicht an eigenen Prozessanpassungen oder anderen internen Engpässen, dies umso mehr, als die schnellere Begutachtung ja nicht mehr Arbeit gibt und nicht mehr Ressourcen bindet, weil man sie ja sowieso machen muss. Mit meinem Postulat soll der Prozess einfach beschleunigt werden, denn unter der Verzögerung im Vergleich [PAGE 229] zu Verfahren in anderen Staaten leiden am Schluss die Patienten, da diese von innovativen Therapien erst später profitieren können.
Ich verstehe, dass der Bundesrat die Umsetzung grundsätzlich auf bloss einen Zeitpunkt ansetzen will, angesichts der doch grossen Bedeutung für die Patienten - man denke auch an diejenigen in von der Schweizer Zulassung abhängigen Staaten - und auch für die Industrie möchten wir betonen, dass das Anliegen nicht bloss "nice to have", sondern hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Standortes schon sehr wesentlich ist. Eine Ablehnung des Postulates wäre eine verpasste Chance für den Bundesrat und Swissmedic, hier den Standort Schweiz unkompliziert und rasch zu stärken. [GZ]
Ich beantrage Ihnen deshalb die Annahme des Postulates.