Vogler Karl · Nationalrat · 2017-03-14
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-03-14
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat 15.4147 vom 16. Dezember 2015 lade ich den Bundesrat ein, in einem Bericht die Grenzen aufzuzeigen, welche die Swisscom und die SRG im Wettbewerb mit privaten schweizerischen Marktteilnehmern im Werbebereich einhalten müssen. Es geht darum, die Grenzen aufzuzeigen, die beim Ausbau der Marktstellung von öffentlich kontrollierten, beaufsichtigten und finanzierten Medien und Kommunikationskonzernen zu respektieren sind.
Auslöser dieses Postulates war Admeira, die gemeinsame Werbeplattform von Swisscom, SRG und Ringier. Dieses Joint Venture kann - wie zumindest ursprünglich angedacht - die wirtschaftlichen Probleme der privaten Medienunternehmen weiter akzentuieren, mit entsprechenden Folgen für die Medien- und Meinungsvielfalt und letztlich die Demokratie; dies vor dem Hintergrund, dass die Einnahmen der SRG stabil, die Einnahmen der privaten Medien hingegen stark rückläufig sind, verbunden auch mit dem - es wurde gesagt - Verschwinden einzelner Titel. Man kann es nicht anders sagen: Die Printmedien befinden sich derzeit in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Lage. Ihre Werbeeinnahmen sind in den letzten Jahren regelrecht eingebrochen, Tendenz anhaltend. Entsprechend sind die privaten Medienunternehmen auf die Einhaltung des Rücksichtnahmegebots gemäss Artikel 94 Absatz 4 der Bundesverfassung durch die SRG unbedingt angewiesen.
Ich bin davon überzeugt, und das zeigen auch die laufenden Diskussionen: Nur wenn sich die SRG an dieses Gebot der Rücksichtnahme hält, dieses nicht unnötig ausreizt oder gar überschreitet, sichert sie sich die Akzeptanz in der Bevölkerung und damit auch die Perspektiven der privaten Medien.
Nun, seit Einreichung meines Postulates ist einige Zeit vergangen, und es hat sich einiges bewegt: Vor uns liegt neu der Service-public-Bericht des Bundesrates, den wir heute diskutiert haben; auch in diesem Rat steht die Beratung der No-Billag-Initiative an; ein neues Mediengesetz ist in Vorbereitung; und zwischenzeitlich haben die Eigner von Admeira Grundsätze für die gemeinsame Werbevermarktung publiziert, das wohl nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Vorbehalte, die diesem Joint Venture entgegengebracht wurden. Gemäss diesen Grundsätzen versichern die SRG, Swisscom und Ringier, dass das geplante Vermarktungsunternehmen keine geschlossene Plattform sei und auch weiteren Anbietern offenstehe. Insbesondere schreiben sie: "Falls künftig die Ausstrahlung von zielgerichteter TV-Werbung im SRG-Programm möglich ist, wird die SRG keine zielgerichtete Werbung ausstrahlen, bei der ein Auftraggeber Werbespots nur in einem regionalen Verbreitungsgebiet schalten möchte." Letzteres ist insbesondere für die regionalen Medien zentral.
Bei dieser Ausgangslage - sprich dem Vorliegen oder Anstehen neuer Berichte, den entsprechenden Diskussionen und den Zusicherungen der Protagonisten von Admeira - ziehe ich mein Postulat zurück. Das tue ich verbunden mit dem klaren Wunsch nach Einhaltung des Rücksichtnahmegebots seitens der SRG und nach der entsprechenden Überwachung durch das Bakom, verbunden aber auch mit dem Wunsch nach sachlicher Diskussion zwischen der SRG und den Privaten. Denn zu meinen, es sei einzig die SRG, die für die schwierige Situation der Printmedien verantwortlich sei, ist falsch und löst deren Probleme nicht.