Frick Bruno · Ständerat · 2002-03-14
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-14
Wortprotokoll
Sie haben die Fahne erhalten und stellen fest, dass der Nationalrat sehr viele Änderungen vorgenommen hat, die nicht auf Differenzen zurückzuführen sind. Ich kann Ihnen das kurz erläutern: Die Fahne enthält drei materielle Differenzen, die verblieben sind, und eine Reihe weiterer Änderungen. Letztere beruhen auf Anregungen der Redaktionskommission. Es steht der Redaktionskommission zu, den jeweiligen Kommissionen bis zum Abschluss des Verfahrens Änderungen vorzuschlagen. Diese können gemäss Artikel 32 des Geschäftsverkehrsgesetzes ohne weiteres aufgenommen werden.
Die Redaktionskommission unter dem Vorsitz unseres Kollegen Rolf Schweiger hat diese Vorlage in verdankenswerter Weise bereits frühzeitig überarbeitet und einige sprachliche Korrekturen angeregt. Sie hat uns aber auch darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne untergeordnete Bestimmungen gefehlt haben, beispielsweise die Kompetenz des Bundesrates, einzelne Bestimmungen im Detail zu regeln. Sie hat uns diese unterbreitet, und der Nationalrat, der als nächster Rat darüber beraten hat, hat sie aufgenommen. Ich werde auf jene Bestimmungen nicht eingehen, ausser Sie wünschen dies. Ich möchte es aber nicht unterlassen, der Redaktionskommission bestens für ihre Anregungen zu danken, sie waren wertvoll und richtig.
Damit kommen wir zur Bereinigung der drei Differenzen: Sie betreffen Artikel 9b, Rahmenfristen im Anschluss an Erziehungszeiten, Artikel 27, bezüglich Massnahmen für Kantone mit erhöhter Arbeitslosigkeit, und Artikel 59, bezüglich Massnahmen für ausgesteuerte Arbeitslose über 55 Jahre. Zweimal, nämlich bei den ersten beiden Bestimmungen, geben wir in der Substanz dem Nationalrat nach - allerdings mit einigen kleinen Verbesserungen. Bei der dritten Differenz beharren wir auf unserer Lösung. Wir glauben, dass sich der Nationalrat in seiner nächsten Lesung - es wird die letzte vor einer allfälligen Einigungskonferenz sein - mit diesem Vorgehen einverstanden erklären kann. Dann können wir also auf eine Einigungskonferenz in dieser Sache verzichten und die Schlussabstimmung ohne weiteres Ende Session durchführen.
Ich beginne mit der ersten Differenz, Artikel 9b Absätze 1 und 2: Worum geht es? Es geht dem Nationalrat darum, eine flexible Lösung für Frauen zu erzielen, welche Kinder erzogen haben. Nach bisherigem Recht kann nur unmittelbar nach der Babypause Arbeitslosigkeit geltend gemacht werden. Neu soll dies bis einer Erziehungsarbeit mit Kindern unter 10 Jahren möglich sein. Das ist ein Einbruch in das bisherige System, weil hiermit eine Art Familienpolitik über die Arbeitslosenkasse gemacht wird. Wir wollten in dieser Frage zwischen den beiden Bereichen sauber trennen. Wir sind aber im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens bereit, einen Einbruch ins System zu tolerieren und uns im Sinne der Familienpolitik dem Nationalrat anzuschliessen.