Schmid Martin · Ständerat · 2017-03-15
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Im Juni 2016 reichte Ständerat Rieder eine Motion ein mit dem Titel "Umwandlung strukturierter Beherbergungsbetriebe. Keine halben Sachen". Was will die Motion? Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Zweitwohnungsgesetz so abzuändern, dass zukünftig eine Umnutzung von bis zu 100 Prozent der Hauptnutzfläche strukturierter Beherbergungsbetriebe zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung möglich ist.
Zur Begründung der Motion bringt Herr Rieder vor, dass eben das Zweitwohnungsgesetz vorsehe, dass ein strukturierter Beherbergungsbetrieb, der am 11. März 2012 schon bestanden habe, unter den aufgeführten Voraussetzungen bis zu maximal 50 Prozent der Hauptnutzfläche zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkungen umnutzen könne. Dadurch werde jedoch ein Betrieb nicht wirtschaftlicher, weil sich seine Nutzfläche halbiere. Abgesehen davon seien die genannten Voraussetzungen - die Bewirtschaftungsdauer von 25 Jahren, die fehlende Wirtschaftlichkeit, kein eigenes Verschulden, keine überwiegenden Interessen - bereits restriktiv genug, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. In jedem Fall bestehe auch ein öffentliches Interesse daran, dass unrentabel strukturierte Beherbergungsbetriebe nicht einfach in diesem Sinne weitergeführt würden, sondern dass die damit verbundene Nutzfläche besserer Verwendung zugeführt werde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion mit dem Hinweis, dass der betroffene Artikel ja nicht für neue oder bestehende Hotelbetriebe geschaffen worden sei und auch nicht der Querfinanzierung diene, sondern dem Marktaustritt nicht mehr rentabler Hotels dienen solle. Bei der vorgesehenen Beschränkung handelt es sich - darauf kommen wir sicher in der Diskussion noch zu sprechen - gemäss Bundesrat um einen politischen Kompromiss. Auf die Probleme dieser Regelung - dazu können wir dann von Frau Bundespräsidentin Leuthard sicher noch einiges hören - hat der Bundesrat zu Recht schon in der Diskussion hingewiesen.
Wir erinnern uns - mindestens diejenigen, die damals schon dabei waren -, wie sich der damalige Ständerat Theiler mit Frau Bundespräsidentin Leuthard einen Schlagabtausch lieferte. Herr Theiler hat nämlich damals gefragt - ich habe das extra noch im Amtlichen Bulletin nachgelesen -, wie sich dann der Bundesrat eine Umsetzung dieser Regelung vorstellen würde und wie das überhaupt funktionieren könne. Denn Frau Bundespräsidentin Leuthard hat schon damals darauf hingewiesen, dass die Umwandlung eben nicht einhergehe mit einem Abbruch und Wiederaufbau, sondern dass nur eine Umnutzung die Idee des Gesetzgebers war. Frau Bundespräsidentin Leuthard hat dann eben gesagt, das müsse man der Praxis überlassen, denn sie habe diesen Artikel auch nicht erfunden. Mindestens sinngemäss war das die Antwort. Der Rat hat dem Zweitwohnungsgesetz dann letztlich zugestimmt. Das ist die Ausgangslage, das ist es, wo wir heute stehen.
Das Büro hat die Motion Rieder der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen. In der Kommission kam dann schon die Frage auf, ob die Regelung eine gute Lösung darstelle oder nicht. Ich glaube, die Mehrheit und die Minderheit sind sich einig, dass es höchstwahrscheinlich nicht der Weisheit letzter Schluss gewesen ist, die Lösung mit den 50 Prozent zu beschliessen. Wir wissen aus der Praxis, dass beispielsweise im Kanton Graubünden viele Gemeinden seit der Einführung des Zweitwohnungsgesetzes die Chance genutzt haben, die Umnutzung vollständig zu verbieten, also nicht einmal nur zu 50 Prozent. Denn man hat gesehen, dass entweder eine vollständige Umnutzung, ein vollständiger Abbruch oder eben eine Nullquote sinnvoll ist. So hat einerseits beispielsweise St. Moritz die Nullquote beschlossen, um den Druck zur Umnutzung von Hotels wegzunehmen. In Gemeinden, in denen es eben überhaupt keinen touristischen Druck gibt, sehen wir andererseits, dass 50 Prozent dort natürlich keine adäquate Lösung sind und dass man dort eben zu 100 Prozent umnutzen sollte.
In diesem Spannungsfeld hat sich die Kommission mehrheitlich dafür entschieden, Ihrem Rat zu beantragen, die Motion anzunehmen. Sie hat dies im Wissen darum getan, dass der damalige politische Kompromiss drei Themen umfasste: Es ging um die Plattformwohnungen, um die erhaltenswerten Gebäude und um die 50 Prozent bei den Hotels. Die Kommission hat auch festgestellt - ich kann Ihnen das als Berggebietsvertreter hier offen sagen -: Im Bereich des Hochbaus hat die Initiative die Ziele mehr als erreicht. Es ist ein Baustopp eingetreten, und zwar nicht nur bei den Zweitwohnungen, sondern auch bei den Erstwohnungen. Erstwohnungsbesitzer wissen heute ja, dass sie ihr Gebäude nie für Zweitwohnungen nutzen dürfen, dass die Nutzungsbeschränkungen ewig bestehen. Daher wird überhaupt nicht mehr in den Hochbau investiert. Das ist die Tatsache. Insoweit hat die Initiative also noch mehr als ihre Ziele erreicht. Jetzt ist die Frage einfach: Können wir uns nach so kurzer Zeit erlauben, diesen politischen Kompromiss wieder aufzubrechen?
Ich glaube, aus dieser Frage ergab sich dann auch in der Kommission die Mehrheits- und die Minderheitsmeinung: Müssen wir jetzt abwarten bis ins Jahr 2019, also bis wir sehen, wie sich die generellen Aspekte des Gesetzes auswirken? Oder nehmen wir diese Motion jetzt schon an, weil wir ja wissen, dass sich die Regelung nicht bewährt hat? Wenn wir das wissen - das ist die Meinung der Kommissionsmehrheit -, können wir ja nicht die Augen vor einem Problem verschliessen, das besteht, und einfach sagen, wir warten jetzt noch ab. Insoweit hat dann die Mehrheit entschieden, dass das die bessere Lösung ist. Sie hat das auch aus föderalistischen Gründen getan, weil eben dann Spielraum geöffnet wird und so die Gemeinden und die Kantone selbst bestimmen können, ob sie jetzt 100 Prozent oder 0 Prozent umbauen lassen wollen. Es bewirkt auch keine grosse Öffnung in diesem Gesetz, denn bei den Plattformwohnungen wären die Missbräuche zugelassen gewesen; diese wurden ja damals aus dem Gesetz herausgenommen. Ich bin auch überzeugt, dass das sehr viel dazu beigetragen hat, diesen Druck wegzunehmen.
Ich persönlich habe auch diese Abwägung gemacht. Ich habe geglaubt, die Lösung mit den 50 Prozent sei besser; ich gebe das zu. Ich habe auch vermutet oder mindestens gehofft, dass dies in der Praxis besser wäre. Aber man kann auch gescheiter werden.
Ich möchte Ihnen deshalb hier beliebt machen, mit der Kommissionsmehrheit der Motion Rieder zuzustimmen, eben im Hinblick darauf, dass wir den vereinbarten Kompromiss nicht gross infrage stellen, denn die Regelungen zu den Plattformwohnungen, auch jene zu den ortsbildprägenden Gebäuden, bleiben. Es geht nur um diese 50 Prozent. Infolge des - wenn auch knappen - Kommissionsentscheids, sie hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Motion anzunehmen, möchte ich Ihnen das jetzt auch beantragen.