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Flach Beat · Nationalrat · 2017-03-15

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Wir sind jetzt in der letzten Runde, wenn wir uns jetzt nicht einigen, müssen wir in die Einigungskonferenz. In Anbetracht dessen, dass wir jetzt das Handelsregisterrecht revidiert haben, muss man sich die Frage stellen, ob es sich an diesem Punkt lohnt, noch weiterzumachen. Der Nationalrat hat am 1. März mit 99 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung noch für einen Schwellenwert von 500 000 Franken gestimmt. Der Ständerat hat am 9. März dann wieder für die 100 000 Franken, wie sie im Gesetz bestehen, gestimmt, und zwar ohne eine Gegenstimme; das war schon in der Kommission des Ständerates so.

Ihre Kommission ist nun mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung auf diesen Schwellenwert von 100 000 Franken eingeschwenkt, der heute geltendes Recht ist. Mit Bezug auf die Frage, ob dieser Schwellenwert allenfalls erhöht werden könnte, hat sie aber mit 15 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen auch ein Postulat (17.3115) verabschiedet, das genau diese Frage klären soll, und den Bundesrat beauftragt, eine Evaluation vorzunehmen, ob aufgrund der geänderten Geldwerte seit der Einführung allenfalls eine Erhöhung des Schwellenwertes von 100 000 Franken angezeigt wäre.

Die Mehrheit der Kommission hält nun dafür, dass der Gläubigerschutz in diesem Bereich auch ein sehr wichtiger Punkt ist und dass ein Erhöhen des Schwellenwertes auf 500 000 Franken ein sehr starker Eingriff ins SchKG und auch in die Publizitätswirksamkeit des Handelsregisters wäre, der enorme Auswirkungen hätte.

Namens der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

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