Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-03-15
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-03-15
Wortprotokoll
Ich stamme aus dem Berner Oberland. Das Berner Oberland ist stark von der Zweitwohnungs-Initiative betroffen. Im Grundsatz ist es für mich klar, dass das Anliegen von Kollege Rieder sachlich berechtigt ist. Auch ich spüre den Druck aus Tourismuskreisen, diese Korrektur im Gesetz vorzunehmen. Ich habe damals gegen die Volksinitiative gekämpft.
Ich bin jetzt trotzdem gegen diese Motion, und zwar aus folgenden Gründen: Die 50-Prozent-Regel war, der Sprecher der Minderheit hat es dargelegt, Teil des Kompromisses. Die Art und Weise, wie dieser Kompromiss zustande gekommen ist, kann man kritisieren. Ich habe sie damals in der Ratsdebatte auch kritisiert. Immerhin hat aber dieser Kompromiss dazu geführt, dass das Referendum nicht ergriffen wurde und dass Rechtssicherheit geschaffen werden konnte. Das war dem Rat damals ein wichtiges Anliegen.
Jetzt können wir sagen, der Kompromiss sei im Nationalrat geschlossen worden, und er sei von SVP und FDP geschlossen worden, das gehe uns nichts an. Aber wir haben dem Kompromiss zugestimmt, obwohl wir wussten, dass er in diesem Punkt wenig Sinn macht. Das war auf dem Tisch. Das Gesetz ist jetzt ein Jahr, zwei Monate und fünfzehn Tage in Kraft. Wir wissen heute eigentlich nichts, was wir bei der Diskussion am 10. März 2015 nicht auch wussten. Wir sind der Gesetzgeber in diesem Land, wir sind der Ständerat. Als Gesetzgeber können wir Grundsätze wie Rechtssicherheit, Rechtsbeständigkeit, aber auch Verlässlichkeit nicht einfach über Bord werfen. Wir haben einen Artikel ins Gesetz eingebaut, der nach vier Jahren eine Evaluation ermöglicht. Gestützt auf die Erfahrungen in diesen vier Jahren - das ist eine kurze Zeit - können dann Anpassungen im Gesetz erfolgen. Heute ist es nach meiner Auffassung zu früh. Wir geben ansonsten ein sehr, sehr problematisches Signal.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.