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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-03-15

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen kurz meinen Minderheitsantrag I bezüglich der Besteuerung von Geldspielgewinnen vorstellen. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

Nun, schaut man sich die Fahne an, so ist die Absicht meines Minderheitsantrages vielleicht nicht auf den ersten Blick ersichtlich. In Tat und Wahrheit ist das Ganze aber relativ einfach. Worum geht es? Der bundesrätliche Entwurf, übernommen von der Kommissionsmehrheit, schlägt vor, dass in Zukunft alle Geldspielgewinne steuerfrei sein sollen, nicht nur diejenigen der Spielbanken, wie das heute der Fall ist. Auch Gewinne aus Grossspielen - sprich Lotterien, Sportwetten oder Geschicklichkeitsspielen - sollen künftig steuerbefreit sein. Gemäss dem Konzept des Ständerates, welches die Minderheit I im Grundsatz unterstützt, sollen demgegenüber Gewinne aus Grossspielen ab einem Betrag von 1 Million Franken steuerpflichtig sein, während Spielbankengewinne aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit weiterhin von der Einkommenssteuer befreit wären. Die ständerätliche Fassung würde nun aber die Ungleichbehandlung insofern verstärken, als Spielbanken ihre Spiele neu ebenfalls online anbieten dürften. Das hätte zur Folge, dass solche aus Online-Spielen erzielten Gewinne ebenfalls nicht versteuert werden müssten, während die entsprechend erzielten Gewinne bei den Lotteriegesellschaften ab dem Betrag von 1 Million Franken versteuert werden müssten. Solches ist meines Erachtens nicht vertretbar.

Gemäss meinem Minderheitsantrag müssten alle online erzielten Gewinne ab dem Betrag von 1 Million Franken versteuert werden, unabhängig davon, ob diese bei einer Spielbank oder bei einer Lotterie erzielt werden. Damit würde die steuerliche Ungleichbehandlung von Online-Spielen der verschiedenen Anbieter untersagt. Das ist zweifellos sachgerecht und richtig. Es gilt, hier Rechtsgleichheit herzustellen. Für eine unterschiedliche Besteuerung der Online-Gewinne gibt es keine sachlichen Gründe.[GZ]

Ich bitte Sie daher, meinem Minderheitsantrag I zuzustimmen.