Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-03-14
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-14
Wortprotokoll
Seit nunmehr sechs Jahren befasst sich das Parlament in regelmässigen Abständen mit dem Projekt einer Landesausstellung. Immer wieder standen wir dabei vor finanziellen Engpässen. Einmal hat man sogar den Abbruch erwogen. Aber das Vorhaben erwies sich trotz dauernder Überraschungen und Skandale als erstaunlich resistent. Es ist fast wie die Illustration der Plattitüde: "Totgesagte leben länger."
Vor diesem Hintergrund bedarf der einstimmige Antrag der Finanzkommission auf Zustimmung zu diesem Bundesbeschluss und damit eben zu weiteren 120 Millionen Franken Zusatzkredit schon noch eines begleitenden Kommentars. Es darf nämlich hier im Rat nicht der Eindruck entstehen, wir hätten dieses unbequeme Geschäft in etwas fataler Weise einfach fahren lassen oder kritiklos abgehakt. Vielmehr gaben wir uns durchaus Rechenschaft über den von Anfang an unruhigen Projektverlauf. Der Werdegang dieser Expo.02 - vorher Expo.01 - ist geprägt von konjunkturellen Kapriolen, von wechselnden Planungs- und Führungsequipen, von unklaren Verantwortlichkeiten zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, von Fehleinschätzungen wahrer und selbst ernannter Fachleute, von Vermengungen der Begleit-, Führungs- und Oberaufsichtsfunktionen, von unverträglichen Rechtskleidern der verschiedenen Trägerschaften usw.
Aber was uns am Schluss eben doch zum Antrag bewog, diesen Kredit zu genehmigen, obwohl bereits wieder erste Andeutungen auf die Zeit nach der Expo gemacht worden sind, sind im Wesentlichen drei Argumente:
1. Drei Monate vor der Eröffnung der Expo.02 gibt es kein Zurück mehr. Ein Abbruch der Übung wäre praktisch nur zu den aufgelaufenen Vollkosten möglich und käme damit etwa gleich teuer zu stehen wie eine Durchführung der Ausstellung. Es ist in diesem Bereich also praktisch fünf vor zwölf - oder "fünf vor Mai", denn die Expo beginnt ja im Mai. Finanzierungsalternativen wären theoretisch denkbar, das können Sie der Botschaft entnehmen. Aber sie hätten unsinnig hohe Zins- und Kreditkosten zur Folge und würden das Ganze nur noch zusätzlich verteuern und belasten.
2. Der Imageverlust für unser Land und der weitere Vertrauensverlust in die Politik wären nicht mehr begrenzbar, wenn es erneut zum Stillstand eines als öffentlich empfundenen Projektes oder einer öffentlichen Einrichtung käme. Das sollten wir uns nicht leisten.
3. Was schlecht begann, darf nicht auch schlecht enden. Es ist zwar nicht einsehbar, weshalb damals beim Übergang von Expo.01 zu Expo.02 nicht auch das gesamte Konzept, auch das künstlerische Konzept, unter Kostenaspekten hinterfragt wurde. Es war - im Nachhinein beurteilt - vermutlich auch unklug, das Ganze nicht einfach unter ein klares Kostendach zu stellen. Dann wären nämlich die Manövriermasse und die finanzielle Verantwortung heute völlig Sache der Expoleitung, und wir hätten uns im Parlament diese Zerreissproben zur Unzeit ersparen können. Aber das "Hätte" und das "Würde" bringen uns heute nicht zum Ziel. Die führungsmässigen und die künstlerischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausstellung sind jetzt vorhanden. Diese Chance muss genutzt werden.
Am 6. März 2002 haben wir nun auch noch die Vorgabe des Nationalrates bekommen. Er hiess den Kredit mit 118 zu 54 Stimmen gut. Zu all diesen Irrungen und Wirrungen passt eigentlich, dass der Nationalrat dem Kredit nicht nur zugestimmt hat, sondern ihn um ein Haar noch mit einer zusätzlichen Auflage belastet hätte. Es geht - wie Sie der Fahne entnehmen können - um einen neuen Artikel 2bis, der den Bundesrat beauftragt zu prüfen, "welche der architektonisch wertvollen Bauten nach dem Ende der Ausstellung weiterverwendet werden und dementsprechend verkauft, vermietet oder anderweitig genutzt werden können".
Man kann sich jetzt fragen, ob und inwieweit architektonische Beurteilungsfragen auch noch in diesen Finanzbeschluss hineingehören. Man kann sich auch fragen, ob dieser neue Artikel den doch ganz unterschiedlichen Rechtsformen der Adressaten - wir haben es hier mit öffentlichen Gemeinwesen, mit Aktiengesellschaften, mit Vereinen, mit der Eidgenossenschaft zu tun - genügend Rechnung trägt.
Die Kommission behalf sich mit der Feststellung, dass die Vorschrift dieses Artikels letztlich ein gut gemeintes Postulat ist und dass es keine andere unmittelbare Wirkung entfaltet als jene, einen Sachverhalt durch den Bundesrat prüfen zu lassen. Um eine Kreditkompetenz oder gar eine Kreditsprechung handelt es sich bei diesem Artikel 2bis eindeutig nicht. Ganz zum Schluss liegt der Kommission daran, in diesem ohnehin dornenvollen Geschäft nicht noch unnötige Differenzen zum Erstrat zu schaffen. Deshalb liegt ihr daran, dass auch dieser Artikel 2bis genehmigt wird.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Bundesbeschluss über einen zweiten Zusatzkredit zugunsten der Landesausstellung 2002 in der Fassung vom 7. März zuzustimmen. Die Kommission macht darauf aufmerksam, dass der Kredit der Ausgabenbremse unterliegt.