Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2000-03-13
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-13
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: Es geht in Artikel 61 Absatz 2 ausschliesslich um Heilmittel, die bereits zur Behandlung zugelassen sind. Wir haben auch gehört, dass Heilmittel, die zur Behandlung zugelassen sind, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der Herstellerfirma alleine gehören. Deshalb finde ich es richtig, dass Informationen über Heilmittel zugänglich sind.
Selbstverständlich - das steht ja auch im Antrag der Minderheit - sollen schützenswerte Geschäftsinteressen und Personendaten nach wie vor vertraulich erklärt werden. Wichtig ist aber, dass wir bezüglich aller Heilmittel, die zur Behandlung zugelassen sind, Transparenz haben.
Vielleicht stellen Sie sich die Frage, um welche Informationen es denn überhaupt geht, die öffentlich oder geheimgehalten werden sollen. Es gibt bekanntlich bei der Entwicklung eines Heilmittels verschiedene Stationen. Es passiert immer wieder, dass z. B. klinische Studien, die bezüglich eines Heilmittels gemacht werden, abgebrochen werden. Genau solche Resultate sollen, nachdem ein Heilmittel zugelassen worden ist, auch öffentlich zugänglich sein. Diese Resultate werden nicht unbedingt publiziert, sollen aber zumindest eingesehen werden können. Für den Arzt und die Ärztin können Angaben über die Entwicklung eines Medikamentes oder einen abgebrochenen Studienversuch wichtig sein, wenn es darum geht, ein Medikament optimal einzusetzen.
Wir haben gehört, dass das Öffentlichkeitsprinzip sowohl in der EU als auch in den USA längst gang und gäbe ist. Das Öffentlichkeitsprinzip für zugelassene Medikamente ist ein Vertrauensförderungsinstrument. Wir gehen schliesslich ja davon aus, dass man nichts geheimzuhalten oder zu verbergen hat. Deshalb finde ich das Öffentlichkeitsprinzip im Sinne der Transparenz und der Vertrauensförderung eine gute Massnahme.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Goll zuzustimmen.
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