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Pardini Corrado · Nationalrat · 2017-03-15

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Ich werde mich für die Kommission vor allem auf die Artikel 118 und 124 und auf die Artikel 23 und 24 DBG im Anhang beschränken.

Bei Artikel 118 geht es um die Abgabeermässigung für Spielbanken mit Konzession B. Die Kommissionsmehrheit hat in ihren Ausführungen vor allem den touristischen Aspekt dieses Artikels berücksichtigt. Wenn wir Bergcasinos wollen und diese erwünscht sind, dann machen diese Erleichterungen Sinn. Die Erleichterungen, die Ihnen die Mehrheit empfiehlt, gehen weiter als das bisherige Gesetz, das bereits Ermässigungen kannte. Bislang - das hat Frau Bundesrätin Sommaruga ausgeführt - konnten diese Ermässigungen höchstens einen Drittel betragen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, dass der Abgabesatz um drei Viertel reduziert werden kann. Die Minderheit Rickli Natalie beantragt, es beim Status quo zu belassen. Sie argumentiert, dass dies, wie es die Vergangenheit gezeigt habe, genüge, um auch die Attraktivität dieser Standorte - es geht vor allem um Davos und St. Moritz - beizubehalten. Die Minderheit Rickli Natalie folgt dem Bundesrat.

Bei Artikel 124 geht es um die Gewährung von Beiträgen. Die Kantone können einen Teil der Reingewinne für interkantonale und nationale gemeinnützige Zwecke verwenden. Das empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission. Hier war es vor allem der föderalistische Aspekt, der die Minderheit Rickli Natalie überzeugte, dass dieser Artikel so, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, beschlossen werden sollte. Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob der Gewinn ausschliesslich für in der Schweiz tätige Institutionen oder auch für internationale gemeinnützige Zwecke verwendet werden kann. Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass das jeder Kanton selber, autonom, entscheiden soll. Sie empfiehlt Ihnen, im Sinne des Föderalismus den Antrag der Minderheit Rickli Natalie abzulehnen.

Bei Artikel 23 DBG - wir befinden uns nun im Anhang - geht es um das Folgende: Der Entwurf des Bundesrates zur Steuerbefreiung sämtlicher Spielgewinne wird den gesetzgeberischen Zielen am besten gerecht, findet die Mehrheit der Kommission. Er beseitigt die Ungleichbehandlung der Lotterien und Sportwetten gegenüber den Spielbanken, die ohne sachliche Gründe zentrale verfassungsmässige Prinzipien wie die Rechtsgleichheit und die Wettbewerbsneutralität verletzt. Spielbanken und Grossspielveranstalterinnen werden auf den Absatzkanälen der Zukunft, sprich Internet oder Mobilgeräten, in direkter Konkurrenz stehen. Die für die Allgemeinheit generierten Mittel fallen mittel- und langfristig am höchsten aus, wenn auf eine Besteuerung der Spielgewinne verzichtet wird. Der Wegfall der Einkommenssteuern wird durch höhere Erträge der Spielbanken und der Lotteriegesellschaften kompensiert, wie eine im Jahr 2015 vom Bund in Auftrag gegebene Studie zeigt. Das ist die Auffassung der Mehrheit der Kommission.

Ich komme zu Artikel 24 DBG, zu welchem es zwei Minderheitsanträge gibt: Der Antrag der Minderheit I (Vogler) verlangt, dass man einen Unterschied zwischen Online-Gewinnen und Gewinnen im terrestrischen Bereich macht. Bei den Online-Gewinnen sollen Beträge ab 1 Million Franken steuerbar sein. Das würde, so die Minderheit im Gegensatz zu den Ausführungen der Kommissionsmehrheit, die Ungleichheit sogar verschärfen. Der Antrag der Minderheit II (Arslan) verlangt, dass sämtliche Gewinne ab einem Betrag von 10 000 Franken steuerbar sein sollen. Hier wird die Schwierigkeit sein, die Spielgewinne in der Praxis zu eruieren, weil es, wie das die Frau Bundesrätin ausgeführt hat, schwierig ist, den Nettogewinn eines Abends zu eruieren, wenn jemand fünf, sechs Stunden in einem Casino spielt. Man müsste die Leute vor dem Spiel dazu nötigen, ihre Geldbeträge offenzulegen, und danach, wenn sie das Casino verlassen wollen, sich einer Personenkontrolle unterziehen zu lassen. Das waren die Argumente der Kommissionsmehrheit gegen die Anträge der Minderheiten I und II.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, die Mehrheitsanträge zu unterstützen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.